Region — Negkstrirung der Seeschiffe.
97
Nürnberg zu ziehen, wo ihm eine Sternwarte undeine Druckerei angelegt wurde, letztere wegen derCorrcctheit der darin gedruckten Bücher berühmt.Vorzügliches Aussehen machte sein 33jähriger Ka-lender, so daß ihn auch Papst Sixtus IV. 1474 nachRom berief, um an einer vorhabenden Verbesserungdes Kalenders mitzuarbeiten. Aber über die Arbeitst. er, eben zum Bischof von Regensbnrg ernannt,6. Juli 1476, nach Einigen an der Pest, nach An-deren durch Mörderhand. Denkmal in seinem Ge-burtsort (Sept. 187l). Er schr. u. a.: Lplrsmsri-stss, gnss vnl§c> vooant Umsnsolr sä 33 srmosluturoo, Nürnb. 1473, fortges. von Walter, Hrsg,von Schoner, ebend. 1544; Der Deutsche Kalendervon Joh. von Knngsperg, 1473, u. m.; Os rskor-mst.iono Lslsncksrli, Venedig 1489; llo oomsbssma§llitlläills lonZilnckinsgllo, Nürnb. 1531; l)strisiiAnIIs ote., ebd. 1533; 'Isdulss sstronomioss,ebd. 1536; gab auchden Almagest, Nürnb. 1550, Fol.heraus. Vgl. Ziegler, Regiomontan,Dresd. 1874 . r.
Region (v. Lat.), 1) so v. w. Gegend, Bezirk,Gebiet. 2) Luftschicht, Lnftkreis.
Regionen (Pflanzengeogr.), die nach ihrem Ve-getationscharakter verschiedenen pflanzengeographi-schsn Höhenstufen der Gebirge. Sie entsprechen derReihe nach den nach den Polen hin folgenden pflan-zengeographischenZonen. So unterscheidet man z. B.in den Schweizeralpen eine untere Laubwald- oderangebaute Region von der Ebene (300 m) bis 800 m,eine obere Laubwald- od. Bnchenregion, von da bis1300 m, eine Region der Nadelhölzer, bis 1800 m,eine untere alpine oder Region der Alpensträucher,bis 2300 m, und eine obere alpine od. Region derAlpenkräuter, bis zur Schneegrenze und theilweiseüber diese hinaus. Die unterste dieser R. ist natür-lich identisch mit der pflanzengeographischen Zonedes Gebirges.
Negis, Städtchen in der königl. sächs. KreiShanpt-mannschaft Leipzig, an der Pleiße, 1 Icm östlich vonder Station Breitingen der Sächs. Staatsbahnen;Braunkoblengruben; 1875: 761 Ew.
Regisseur, s. u. Regie 2).
Register (v. lat. RsgLvtnm), 1) ein Verzeichnißmehrerer Dinge einer Art, z.B.Waaren-, Geburts-,Schuldregister rc. 2) Ein Verzeichniß der bei einerBehörde eingebrachten od. von derselben verhandel-ten Sachen; die Eintragung derselben, das Regi-striren, geschieht durch einen Kanzleibeamten, denRegistrator, in ein besonderes Buch, Regi-strande, die auf einem besonderen Bureau, Regi-stratur, aufbewahrtwird. Dann bezeichnet man mitR.3) ein alphabetisch geordnetes Jnhaltsverzeichnißbei Büchern; es ist Real- oder Sach-R., der indem Buche vorkommenden Sachen; Verbal- oderWvrt-R., der darinvorkommendenWörter; Per-son al-R., der darin genannten Personen. 4) Beider Orgel eine vollständige Stimme (z. B. Princi-pal, Flöte). Diese Stimmen werden durch Register-knöpse (Mannbrien) bezeichnet; doch gibt es auchblinde R., die nur zur Verschönerung dienen, od.(wie die Calcantenglocke) einen besonderen Zweckhaben. 5) Bei der menschlichen Stimme (u. einzel-nenBlasinstrumenten,z. B. Flöte, Oboe) die Reihenvon Tönen innerhalb des Umfangs, welche sich durcheinen abweichenden Klangcharakter unterscheiden. Esgibt ein Brust-, Falsett- n. Kopf-R-, und wirdPierers Universal-Conversations-Lckikon. ö. Ausl. XV
die Stelle, wo ein R. anfhört, das andere anfängt,Stimmbruch oder Stimmwechsel genannt.
lloglstor-ton, engl. Raummaß für Schifssvermes-sung, 100 engl. Cubikfuß, 2,^ obm.
Registrande, s. Register 2 ).
Registrator , s. Register 2).
Registratur, s. Register 2); dann schriftliche,zu den Acten gebrachte Aufzeichnung von münd-lichen, u. zwar einseitigen Anbringen bei einer Be-hörde, im Gegensätze zum förmlichen Protokoll.
RegistriraPParatc,Vorrichtungen,durch welchegewisse Naturerscheinungen u. die Zeit ihrer Beob-achtung notirt werden. Sie dienen hauptsächlich zuastronomischen u. meteorologischen Beobachtungen.Die bekanntesten sind die elektromagnetisch re-gistrirenden Uhren (Chronographen), wodurcheine große Genauigkeit der astronom. Zeitbestimm-ungen erlangt wird; ferner eine große Anzahl selbst-r e g i st r i r e nd e r A p p a r a t e, welche die Witternngs«beobachtnngen anfzeichnen u. von denen namentlichdasHipp scheRegistrirthermometer(Thermo-graph) sich als bes. brauchbar erwiesen hat. Außer-dem hat man noch Barographen zur Aufzeich-nung des Luftdruckes, Hygrometrographen zuder der Feuchtigkeit, Anemographen zur Notirnngder Richtung u. Stärke des Windes, Ombrogra-ph en zu derjenigen der Regenverhältnisse. Specht.
Registriren, s. Register 2).
Registrirung der Seeschiffe, die Controls überihre Zugehörigkeit, welche auf Grund gesetzlicher Be-stimmungen von besonderen Registerbehördenausgeführt wird. Die Nothwendigkeit einer solchenControls entspringt direct aus den Attributen derNationalflagge, der Berechtigung zum Anrufen desSchutzes des durch die Flagge repräsentirten Staatesmit allen seinen Machtmitteln, wie zum Genuß allerRechte u. Vortheile, welche der Staat seinen Kauf-fahrteischiffen in fremden Häfen erwirkt hat. UmMißbräuche der Flagge sofort scststellen event. ihnenwirksam begegnen zu können, wird in jedem See-fahrt treibenden Hafen ein Schiffs regi st er geführt,in welches alle Notizen zur Feststellung der Indivi-dualität n. der Rhedereiverhältnisse derjenigen Schiffeeingetragen werden, welche diesem Hasen (der SannHeimaths- od. Negisterhafen für diese Schiffe ist) zu-gehören; ebenso sind in dieses Register alle Änder-ungen aufznnehmen, welche etwa im Laufe der Zeitin Größe, Namen,, Nhederei des Schiffes Vorkommen.Jedoch bedürfen Änderungen des Namens, deren zuhäufiges Eintreten die Register schließlich ganz un-übersichtlich machen würde, in Deutschland der Ge-nehmigung des Reichskanzleramtes. Auch habendie Registcrbehörden vor der R. eines Schiffes zuprüfen, ob die gesetzlichen Bedingungen zur Führ-ung der Nationalflagge vorhanden sind; in Deutsch-land also, ob das Schiff sich in dem ausschließlichenEigenthum solcher Personen befindet, welchen dasReichsindigenat zusteht. Sind alle Anforderungenerfüllt, so wird dem Schiff über die geschehene R.ein Certificat ausgestellt, welches Jedem gegen-über das Recht des Schiffes zur Führung der Flaggenachweist. Kleine Schiffe, in Deutschland solche von50 obm Brnttoraumgehalt n. darunter, dürfen dieFlagge führen ohne R. und Certificat. Die für dieR. einschlägigen Verhältnisse sind bei uns geordnetdurch das Gesetz betr. die Nationalität der Kauf-. Band. 7