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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
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Neformatwusfcst.

1527, in Dänemark durch Christian II. 1525, inFrankreich, in den Niederlanden, in Ungarn des.durch Mart. Cyriakus und Mach. Devay 1530, inSiebenbürgen durch Joh. Honter, auch in Polen,wo schon lange vorher viele Husiten waren, und inEngland. Selbst in Spanien n. Italien hatte dieR. Anhang gefunden. In Deutschland veranlagtees der Protest, welchen die evangelischen Reichsstände25. April 1529 zu Speyer gegen den ihrem kirch-lichen Interesse ungünstigen Reichstagsbeschluß er-hoben, daß dieselben fernerhin als die protestirendenStände, als Protestanten bezeichnet wurden. DasBekenntnißderselbenwurde die von Melanchthon (aufGrundlage der Marburger u. der Schwabacher Ar-tikel) verfaßte u. 25. Juni 1530 ans dem Reichstagzu Augsburg dem Kaiser Karl V. übergebene Augs-burgische Confession (unterzeichnet von dem Kur-fürsten Johann von Sachsen, Markgrafen GeorgvonBrandenburg,HerzogErnstvonLüneburg, Land-grafen Philipp von Hessen, (Fürsten sWolfgang vonAnhalt n. den Städten Nürnberg und Reutlingen).Der Kaiser u. die Katholischen Stände ließen aller-dings sofort eine Widerlegung (6onkutat1o)aüfassen,wobei es sein Bewenden haben sollte, u. auf gleicheWeise wurden die Städte Straßburg, Ulm, Mem-mingen u. Lindau bedeutet, welche dem Kaiser 11.Juni ihre Confession (Ocmksssio totrapolitama,),überreicht hatten. Die von Melanchthon gegen dieConfutation verfaßte Apologie wollte der Kaiser garnicht annehmen, u. indem er wiederholt auf Abstel-lung der NeligionSneuerungen u. aus Execution desWormser Edicts drang, scheiterten alle Vereinigungs-Versuche. Da dieses Drängen nur zu einem engerenZusammentritt der evangelischen Stände führte undder Kaiser sah, daß sich diese nicht sügten, so kam es1532 zu Nürnberg zu einer Übereinkunft (Erster Re-ligionsfriedc), kraft welcher das Wormser Edict, sowie die Beschlüsse des Reichstags zu Augsburgeinstweilen suspendirt und den Protestanten bis zurEntscheidung aus einer allgemeinen Synode od. aufdem nächsten Reichstage eine gewisse Freiheit derReligivusllbung zugestanden wurde. Doch sahen sichdie Evangelischen durch die 1536 erfolgte päpstlicheEinberufung des Concils veranlaßt, auf dem Fürsten-tag zu Schmalkalden 1537 jetzt ihren principiellenGegensatz auszusprechen u. sich politisch wie kirchlichauf das Engste zusammenznschließen (s. Schmalkald.Art.). Die Katholischen Stände schlossen 1538 einenGegeubund in Nürnberg; man unterhandelte ohneErfolg. Da stellte der Kaiser (um den Papst unbe-kümmert) 1541 das Regensburger Interim auf,welches dem Reformbedürfuiß der Zeit genügen u.darum auch von den Protestanten angenommen wer-den sollte. Indem daher der Kaiser fest entschlossenwar mittels des Interims die kirchliche Einheit desReichs mit Gewalt wieder herzustellen, so war derKrieg unvermeidlich. Dieser brach, als Luther 1546gestorben war, im folgenden Jahre aus. Der Kaisererklärte nämlich, als er seine übrigen Händel glücklichbeendigt sah. Len Schmalkaldischen Bund in dieNeichsacht, ließ ein Heer gegen dessen Truppen an-rücken, schlug dieselben, unterstützt von dem prote-stantischen Herzog Moritz von Sachsen, 1547 beiMühlberg an der Elbe n. nahm den Kurfürsten Jo-hann Friedrich von Sachsen gefangen. Der jetztalleinstehende Landgraf von Hessen mußte die här-

testen Bedingungen unterschreiben, um sein Land u.seine Freiheit zu erhalten u. wurde dessen ungeachtetspäter noch gefangen genommen. Nachdem so derSchmalkaldische Bund so gut wie aufgelöst war, er-ließ der Kaiser 1548 Las Augsburger Interim,kraft dessen die Evangelischen Alles auf den Fuß zn-rücksühren sollten, wie es vor der R. gewesen war,ausgenommen den Kelch im Abendmahl, die Ehe derGeistlichen u. einige Festtage. Dagegen ließ Moritz,welcher für seine Hilfe gegen seine Glaubensgenossenvom Kaiser zum Kurfürsten von Sachsen erhobenworden war, das Leipziger Interim entwerfen,kraft dessen die Evangelischen das kaiserliche Interimnur in gleichgiltigenDingen befolgen sollten. Moritz,besorgt um die deutsche Freiheit n. entrüstet über diefortgesetzte Gefangenschaft seines Schwiegervaters,Philipp von Hessen, verband sich endlich gegen denKaiser mit Frankreich u. einigen deutschen Reichs--fllrsten, nahm Magdeburg, welches sich dem LeipzigerInterim widersetztc, ein, überfiel 1552 den Kaiser inInnsbruck ».zwang denselben im Pa ssauer Ver-trage zu der Loslassung des Kurfürsten und Land-grafen, zur Aufhebung des Augsburger Interimsu. zur Anerkennung freier Religionsübung für dieProtestanten, mit welchen auf dem nächsten Reichs-tage eine Religiousvereinigung versucht werdensollte. Zwar schlug auch diese ans dem Reichstage zuAugsburg 1555 fehl, aber es kam hier zum definiti-ven Religionsfrieden, worin allen Neichsstän-den (aber nicht deren UMerthauen) die freie Wahlzwischen dem evangelischen n. dem katholischen Be-kenntniß gestattet und die bischöfliche Jurisdiction inden Gebieten der Evangelischen (bis zu fernererReli-gionsvergleichung) suspendirt wurde. Doch solltejeder geistliche Reichsfürst, wenn er die AugsburgerConfession anuahm, sein Territorium verlieren (Lo-ssrvatum ooolssiastioum). Über den weiteren Fort-gang der R. s. u. Protestantische Kirche.

Vgl. Sleidan, Lommont. cks statu rol., Straßb.1555; A. Scultetus, Xnnackss ovanA. sto., 1618;V. L. v. Seckendorf, Oommsut. Iiistor. st apoloZ.cks Imtlrsramsmo, Lpz. 1691; Planck, Geschichte derEntstehung, Veränderung und Bildung des prote-staMischenLehrbegriffsrc., Lpz. 17811800,6Bbe.;Woltmann, Geschichte der R. in Deutschland, Altona1800 ff., 5 Bde.; Planck, Geschichte der protestanti-schen Theologie von der Concordienformel bis in dieMitte des 18. Jahrh., Gotting. 1831; Marheiuecke,Geschichte der deutschenR., Berl. 181634, 4Bde.;Ranke,Deutsche Geschichte im Zeitalter der R., Berl.1839 ff., 4A. Lpz. 1867, 6 Bde.; Heppe, Geschichtedes deutschen Protestantismus von 15551583, 4Bde., Marburg 1852 ff.; I. H. Merle d'Aubigne,Listoirs cko 1a, Reformation, cku XVIöms siede,Par. 1837, 2 Bde. (deutsch Elberf. 1854, 2 Bde.);Hagenbach, Vorlesungen über Wesen und Geschichteder R., Lpz. 183443, 6 Bde., 3. A. 1856 ff.; Le-ben u. ausgewählte Schriften der Väter der refor-mirten u. lutherischen Kirche, Elberf. 1857 ff., 1861ff.; Katholisch: Döllinger, Die Reformation, ihreEntwickelung rc., Regensb. 1852 ff. Heppe-

Reformationsfest, Fest in der EvangelischenKirche, zum Gedächtniß des Auschlagens der 95 The-sen an die Schloßkirche zu Wittenberg 31. Oct. 1517(s. u. Reformation) gefeiert; wird als gewöhnlicherFesttaa besangen u. dann mit dem nächsten Sonn-