Druckschrift 
Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
Entstehung
Seite
67
Einzelbild herunterladen
 

67

Rechenkunst — Recht.

Subtraction den Quotienten. Genauer, bis auf dreiStellen, und einfacher in der Handhabung ist Herr-manns Patent-Rechenknecht (Aachen bei WiesenthalL Co.), bei dem der logarithmische Maßstab einendrehbaren Kreis bildet, auf dem mit einer festen u.einer beweglichen Zirkelspitze gerechnet wird. BeideInstrumente lassen sich außer zum Mnltipliciren n.Dividiren auch zur Berechnung von Kreisen, Wur-zeln, trigonometrischen Functionen rc., namentlichdas letztere auch für zusammengesetzte Ausdrückeverwerthen. Die eigentlichen Rechenmaschinensind sehr zusammengesetzte Vorrichtungen, wo nachvorausgegangeuer gehöriger Stellung des Instru-ments durch bloßes Drehen die Ziffern des Resul-tats znm Vorschein kommen. Pascal, L'Epine, Leib-niz, Polenus, Professor in Padua, der württem-bcrgische Pfarrer Hahn gaben sich viel Mühe mitderselben, ohne sie jedoch zu Stande zu bringen.Als brauchbare Maschinen sind zu erwähnen die desJngenieurhanptmauus Müller (1786), dieRothschs,die Kummersche rc. Indessen sind alle diese Maschi-neu mehr oder weniger verschollen und erfreuen sichkeiner sonderlichen Anwendung. Am meisten ver-breitet und benutzt ist die Rechenmaschine von Tho-mas, die beim Mnltipliciren n. Dividiren große Vor-theile bietet u. deren allgemeine Anwendung nur derPreis hindert. Auch die von Amerika eingesührtenAddirstiste sind zu erwähnen und Herrmauns gra-phisches Einmaleins, bei dem eine graphische Dar-stellung auf einem Octavblatt gestattet, die Resul-tate, die man mittels des Rechenschiebers erreichenkann, abznlesen. Glcscler.

Rechenkunst, die Kunst zu rechnen, besonders soweil cs sich um Gegenstände u. Verhältnisse des prak-tischen Lebens handelt, u. so weit nicht tiefere Ein-sicht in das Wesen der Aufgabe u. deren Behandlungerstrebt wird, sondern es auf gewisse Vortheile u. einbestimmtes Verfahren ankommt, um aus bequeme,aber zugleich zuverlässige Art die vorliegenden Auf-gaben zu lösen. Die R. enthält die einfache Zah-lenlehre, die vier Species oder Rechnungsarten(Addition, Subtraction, Multiplication u. Division)in ganzen u. gebrochenen, unbenanntcn u. benanntenZahlen u.die kaufmännischen Rechnungen; Regel deTri, Kettenrechnung,Zinsrechnung, dieGesellschafts-rechnnng rc. Die wissenschaftliche R. heißt Arith-metik, bez. Algebra. Die ältesten handeltreibendenVölker schon müssen der Natur der Sache nach die R.in gewisser, allerdings wol recht unvollkommenerWeise geübt haben. Die mangelhaften Ziffersystemeerschwerten die Rechnungen außerordentlich; erst dasAuftreten des jetzt herrschenden ermöglichte das Ein-dringen der R. in breitere Volksschichten, welchestrotzdem erst in neuester Zeit statrgcsunden hat. DieHilfsmittel der R. bestanden, wie noch jetzt bei denKnaben, in den Fingern, dann in Steinchen, Boh-nen rc., in bes. eingerichteten Rechentafeln (z. B. derAbacus der Alten), die entweder beschrieben wurden,vd. mit verschiebbaren Kugeln rc. versehen waren, u.endlich in ausgerechneten u. ausgezeichneten Tabellen,wie das Einmaleins. Biichr,icker.

Rechenmaschine, s. u. Recheninstrumeute.

Rechenpfennige, metallene Spielmarken.

lloeberobe (frauz.), Untersnchnug, Nachforschung,Erforschung; Recherchiren, nachsuchen, nachsor-chen, verfolgen.

Nechnnngsgeld, dasjenige Geld, in oder nachwelchem in eurem Lande Buch u. Rechnung geführtwird. Es befaßt also die Rechnnngsmnnzen (imGegensatz der wirklich geprägten oder Realmlluzen)unter sich, welche entweder mit der Zahlnngsmünzedes Landes znsammensallen, od. bloß ein singirtesod. ideales Gew sind, wie z. B. die Mark Banco inHamburg, bis 1845 der Girothaler in AngsburgfberBestimmung desAmsterdamer ».Hamburger Cur'fes.

Nechnungskammcr, Oberbehörde znm Revi-diren der Rechnungen eines Staates und deren Be-lege; steht meist unter dem Finanzministerium.

Ncchnungsmünzen, s. u. Rechunugsgeld.

Ncchnungsprocesi (i?rooo38N8 (Io rationibnbroctckitis), eine Art des unbestimmt summarischenCivilprocesses, welche dieAbnahme vorgelegter Rech-nungen, über deren Richtigkeit sich Streit erhobenhat, vor Gericht znm Gegenstand und Zwecke hat.Kläger in demselben ist entweder der Rechnungs-steller (Geschäftsführer), indem er auf Grund derRechnung gegen den Rechnnngsempsänger einenÜberschuß der Auslagen über die Vorschüsse geltendmacht(Activreceß), od.dcrRechnungsherr(Geschäfts-Herr), indem er einen zu gewährenden Rest (Passiv-receß) einklagt. In beiden Fällen erfolgt durch dasGericht die Znfertignng der Rechnung sammr Be-legen an den Gegenpart (Defcctant) zur Stellungseiner Einwendungen (ölvnita, Defecte). Diese Ein-wendungen werden hierauf wieder dem Rechnungs-führer (nunmehr Defectat genannt) zur Beantwort-ung mitgetheilt, n. nach Eingang der Antworten einTermin angesetzt, in welchem die Erinnerungen, in-soweit sie sich nicht durch die Antwort des Rechnnngs-führers erledigt haben, einzeln durchgcgangen wer-den. Nach Klarlegung der einzelnen Streitpunkte er-folgt das Erkenntniß, welches theils sofort definitiv,theils auch nur interlocutorisch sein kann. Durch diedeutsche Civilproccßordnnng vom 30. Jan. 1877(ZI 313 — 319) ist vor Eröffnung des ordentlichenProcesses sine vorgängige Feststellung der streitigenund nicht streitigen Punkte, überhaupt des ganzenStreitverhältnisses gefordert. —n

Recht (lat. ckus) wird als technischer Begriff indoppeltem Sinne gebraucht, entweder — R-ssatz be-ziehungsweise Inbegriff von N-ssätzen, od. — Be-rechtigung. Die R-sfätze als eine dem Einzelnen ob-jectiv gegenüberstehende Macht sind R. im objek-tiven Sinne, die Berechtigung als eine dem ein-zelnen Subject zustehende Macht find R. im sub-jectiven Sinne.

I. R. im objektiven Sinne, a. Begriff. Umznm Begriff des objektiven R-s zu gelangen, mußman von der Thatsachs ausgehen, daß der Menschals beseeltes Wesen Bedürfnisse empfindet, dieMittel zu deren Befriedigung (Güter) vorstellt u.gemäß dem allem Lebendigen innewohnenden Selbst-erhaltungstrieb die Erreichung dieser Mittel will,mit anderen Worten: jeder Mensch hat Interessen u.verfolgt sie von Natur. Zugleich aber wird er suchen,in einer friedlichen Gemeinschaft mit seines Gleichenzu leben. Dazu treiben ihn nicht nur seine geselligeAnlage, sowie die Empfinduugender Liebe n. Freund-schaft, deren jeder Mensch fähig ist und die ihn min-destens mit einzelnen seiner Gattung immer ver-binden, sondern auch, und vielleicht vor Allem, feinEgoismus: denn er wird erkennen, einmal daß er

5 *