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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
Entstehung
Seite
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42 Raub — Raubthiere.

stammend, noch: Neue Stunden der Andacht, Lpz.1859, 3 Bde., 6. A. 1876; Das Papstthum, seineEntstehung ». sein Verfall, Stuttg. 1872; Cultur-geschichtl. Vorlesungen, Wiesb. 1875, rc. N. st. 26.Sept. 1876 in Frankfurt a. M. i) Lagai. 2) Stetter.

Raub (Rapina, lleprasäatio, Orassatio, Kod-baris, Abstrickung), nach altrömischem Rechte einbloßes Privatdelict, wurde erst seit der Iwxäulia äsvi ein Criminalsall, u. die späteren Kaiser hoben bes.den R. in Waffen u. denStraßcn-R.(I-airoeininm)als besondere Verbrechen hervor, welche sie mit demTode bedrohten. In den deutschen Volksrechten be-trachtete man denselben nicht als entehrende Hand-lung, außer bei Übermaß von Gewalt, oder wenndie Gewalt an Wehrlose verübt wurde, u. im Mit-telalter war der Raub unter Voraussetzung recht-mäßiger Fehde geradezu erlaubt. Erst durch denLandsrieden wurde der R. allgemein für strafbar er-klärt, worauf auch dieLarolina denselben als beson-dere Verbrechensart unter ihre Strafbestimmungenaufnahm u. ihn mit dem Schwerte bedrohte. Sieund ihr folgend auch noch eine Reihe von deutschenParticulargesetzgebungen legten aus das Moment derGewalt an der Person das Hauptgewicht, so daß auchz.B. die Nothzucht, gewissermaßen auch Erpressung(s. u. Concussion) wie 8t. behandelt wurde. EineReihe neuerer deutscher Strafgesetzbücher legte nunaber einen gleich großen Nachdruck auf das MomentLer Eigenthumsverlctzung u. behandelten LenR. alsgewaltsamen Diebstahl, so zwar, daß auch der Dieb,wenn er sich zur Wehre setzte, als Räuber angesehenwurde. Das Reichsstrafgesetzbuch betrachteteden Raub sogar vorwiegend als Verbrechen gegendas Eigenthum u. straft insbesondere auch den Diebim vorhin angedenteten Falle als Räuber. Dasselbescheidet a) einfachen u. b) erschwerten R. Letz-terer wird angenommen, wenn der R. auf Land- od.Wasserstraßen, auf Eisenbahnen, aus offener See ge-schieht, wenn Labei ein Mensch gemartert wird, wennes sich um eine Räuber- oder Diebesbande handelt,wenn Rückfall gegeben ist, wenn der R. zur Nacht-zeit unter Einschleichen od. Eindringen geschieht, end-lich wenn Tod ob. schwere Körperverletzung als Folgeder Gewaltanwendung eintrat. Z 249 bestimmt auss,) Zuchthaus von 1—15 Jahren; bei milderndenUmständen Gesängnißstrafc von 6 Monaten bis 5Jahren, und ist es also nach dieser Fassung des Be-grifss ausgeschlossen, eine arglistige Narcotisirungder zu bestehlenden Person als R. zu erachten; aufb) als Strafminimum 5jähriges Zuchthaus, in denFällen des Marterns eines Menschen od. des resul-tlrenden Todes, oder schwerer Körperverletzung, auflOjähriges Zuchthaus erhöht, und kann in letzterenFällen auch auf lebenslängliches Zuchthaus erkanntwerden. (Früher war aus die erschwerten Fälle häu-fig noch die Todesstrafe gedroht.) Besold."

Raubbau, unrationeller Betrieb.

Naubbienen (Freibeuter), die Bienen, welcheandere Stöcke ansallen u. ihres Honigs berauben.

Räuber, s. Raubwesen.

Räubershnode, die 449 in Ephesos gehalteneSynode, so genannt, weil mit Hilfe von Soldaten u.Mönchen der Patriarch von Alexandrien, Dioskuros,von derselben die Rechtfertigung des Eutyches unddie Entsetzung des byzantische» Patriarchen Flavia-iws erzwang; Letzterer st. infolge der dabei erlittenen

Mißhandlungen. Vgl. Hoffmann, Verhandlungender Kirchcnversammlung zu Ephesos, Kiel 1873.

Raubfliegen, Lsilirm, Jnsectenfamilie aus derOrdnung der Fliegen. Körper lang gestreckt, schlanku. meist schmächtig; Kopfseiten und Uutergeficht mitschopfartiger Behaarung; Angen vorgeqnollen; Füh-ler dreigliederig, Endglied gestreckt, mit einfacherBorste od. gegliedertem Griffel; derdolchartige Stech-rüssel mittellang; Beine stark; Flügel schmal; in derRuhe dem Körper flach aufliegend; Schwingen un-bedeckt; Hinterleib achtringelig, walzenförmig. Larvelebt unter der Erde in Wurzeln oder abgestorbenemHolze. Die 8k. sind räuberische Fliegen, welche sichim kurzen Fluge selbst auf größere Jnsecten stürzen,Liese mit den beiden vorderen Beinen festhalten, umsie mit ihrem Stechrüssel anzubohren u. ausznsaugen.Oft sieht man sie mit ihrer Beute umherfliegen. Siesind bes. im grellen Sonnenschein thätig. 500 Arten,über alle Erdtheile verbreitet. L.8i1us erabronlkor-inisL., Hornissen-R., 24wm,braun; Hinterleib vornschwarz, hinten rothgelb; Flügel bräunlich dunkelgefleckt. L.. Asrinanus T., gemeine R., 18 inin,grauschwarz; Flügel grau, die des Männchens amGrunde milchweiß; beide in Deutschland gemein.

Naubkäfcr, so v. w. Kurzflügler. (Farwick.

Raubmord, s. Mord.

Ranbrnötie, s. Möven.

Raubthiere, Oarnivora <7rev., b'eras L., Ord-nung der Sängethiere, Gebiß vollständig, als Naub-thiergebiß durch scharfhöckerige Zähne, lauge Eck-zähne u. den scharfschneidigen Reißzahn, welcher vonden übrigen Backzähnen durch seine Größe noch bes.hervorlagt, gekennzeichnet. Schneidezähne sind obenn. unten je 6 vorhanden, daran schließt sich jederseitSder starke, spitzkegelförmige Eckzahn und weiter eineAnzahl scharfschneidiger Backenzähne. Letztere wer-den nach Stellung u. Form als Lllckenzähne, Reiß-zahn u. Mahlzähne unterschieden. Die Lückenzähneschließen sich den Eckzähneu an, find klein u. nehmen,nach hinten an Größe zu. Der Reißzahn ist sehrgroß, spitzzackig u. scharfschueidig. Die 1—2 Mahl-zähne sind mit breiter Oberfläche ansgestattet. Größeu. Gestalt der Backzähne erlauben einen Schluß aufden Grad der Raubgier. Sind die Höcker scharf-spitzig, so leben die Thiere ausschließlich von Fleisch-kost, im anderen Falle ist die Nahrung zum Theilauch pflanzlich. Wegen des querwalzlichen, breitenGeleuktopfes des Unterkiefers kann derselbe nur aufu. ab bewegt werden. Die Kanten und Zacken dergrößeren Zähne greisen hierbei scheerenartig neben-einander. Das Stirnbein trägt einen Knocheukammzum Ansätze, der Jochbogen ist weit geschweift zumDurchgänge der starken Beißmuskeln. Augenhöhlennicht geschlossen; 'Nasenbeine u. Zwischenkiefer groß;Schlüsselbein fehlt, oder liegt als kleiner, quererKnochen frei im Mnskelfleische. Der Verdanungs-kanal zeichnet sich durch Kürze ans. Eiu Blinddarmfehlt den Bären und Mardern. Viele R. besitzenAnal- od. Schwaiizdrllsen, deren Secret höchst un-angenehm riecht (Stinkdrüsen). Allen R - n kommteine große Muskelkraft zu. Ihre Sinnesorgane findscharf entwickelt. In Größe, Gestalt u. Behaarungtreten bedeutende Verschiedenheiten ans, ebenso wiein ihrer Bewegungsweise, indem einige schnell laufen,andere gewandt klettern u. springen, auch gibt es ge-schickte Schwimmer unter ihnen. Sie find theils