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Jncardüiation — Jncisiv.
relative Heilung, daß der durch die I. brandiggewordene Darmtheil seinen Inhalt nach außenentleert; freilich ist dann immer eine Kothsisteldie Folge. S. Bruch. Kunze.
Jiicardination (v. Lat.), die Übertragung derVerwaltung einer bestimmten Kirche an einenfremden Geistlichen; daher Inosräinati derlei,Gegensatz zu den einheimischen ordentl. Geistlichen.
Jncarnat (Mal.), wörtlich Fleischsarbe, jedochnicht im Sinne einer einzelnen Farbe, etwa blaß-roth, od. (in falscher Ableitung von in Kranatia)hochroth, sondern als der durch den Ärundtoneines Gemäldes bedingte u. durch den mannig-fachen Zusammenklang von Licht- und Schatten-reflexen entstehende Fleisch ton, zunächst des Ge-sichts, sodann, bei nackten Körpern, auch der übri-gen Fleischtheile. Im I. können daher nebenröthlichen u. gelben auch grünliche, bläuliche, bräun-liche Töne Vorkommen, und erst die harmonischeÜbereinstimmung aller unter sich und mit demGrundton macht das I. ans. In Len älterenMalerschnlen waren es bes. die Venetianer undunter ihnen wieder Tizian, welche als Meisterdes J-s gelten. Schaskr.
Jncarnation, Fleischgebung und -Werbung;Verkörperung, mittels welcher eine Gottheit sterb-liche Leiber anzieht u. Sterbliches leidet, bes. inder Indischen Mythologie bei Vischnu; Mensch-werdung Christi.
Jncarnalklee, s. Klee.
Jncartiren (v. Jtal.), Maaren einkarten, inKart.en binden.
Inoarvillsn ^nss., Pflanzengatt, aus der Fam.BiAnoinaesas-IucarvilleLö (XIV. 2.). I. (6i§-nonia) toinentosa. (Kiri), Baum in Japan,dessen Samenöl als Zusatz zu dem japanischenFirniß, sowie zum Ölen des Papiers dient.
Jncassiren (v. Jtal.), einkassiren. Jncasso,das, was man eiukassirt hat.
Inosslrsturs (Loxnlorrnn), kleiner Behälter inden Altarsteinen für Heiligenreliquien.
In cssu, im Fall; In casum (lat.), für den Fall.
Jnce, I. in Makerfield, Fabrikort in der engl.Grafschaft Lancaster; Baumwollenfabriken, Fabrikenfür Schncidewerkzenge u. Gartengeräthe, Kohlen-gruben; 11,989 Ew.
Inoenssrium (Ineenaorium, lat.), Rauchfaß; in-csvsabio, in der Katholischen Kirche das Verbren-nen des Weihrauchs beim Gottesdienst und dasBeräuchern des Altars rc.
Incertum opus (^ntiguum opns, lat.), nachVitruv eine Bauart aus Bruchsteinen, in unre-gelmäßigen Stücken von verschiedener Größe ohnegewisse Ordnung, sondern wie sie am leichtestenznsammenpaßten, auf u. ineinander gelegt u. mitMörtel verbunden.
Jncest (v. lat. Inosstus, Blutschande), dasVerbrechen, welches in der geschlechtlichen Ver-einigung zwischen nahe verwandten Familienglie-dern besteht. Es beruht auf einem sittlichen/ beiallen Völkern sich findenden Gefühle u. hat über-dieß auch seine volle naturwissenschaftliche Be-gründung. Über die Grenze sind indessen die Ge-setze der verschiedenen Völker von jeher sehr ver-schieden gewesen. Allgemein findet sich aber dieAnsicht, daß eine Geschlechtsgemeinschaft zwischen
Ascendenten u. Desceudenten als verboten anzu-sehen sei. Das Römische Recht verbot die ge-schlechtliche Verbindung zwischen Blutsverwandte»und erklärte aus solcher Vereinigung hervorge-gangene Kinder für successionsunfähig. Das Ka-nonische Recht dehnte die Eheverbote wegen zunaher Verwandtschaft u. Schwägerschaft sehr weitaus, so Laß damit auch der Begriff des J-es sehrerweitert wurde. Man unterschied nunmehr zwi-schen einem I. jnria äivini. wenn die Geschlechts-gemeinschaft schon den göttlichen Verboten desMosaischen Rechtes unterfiel; n. einem I. jurisknnnani, wenn die Geschlechtsgemeinschast nurgegen die übrigen, dnrch die kirchliche Gesetzgeb-ung ausgestellten Ehehindernisse verstieß. Da inletzterem Falle immer eine Dispensation für zu-lässig gehalten wurde, so wurde daun der I. mehrnur als eine kircheupolizeiliche Übertretung be-straft. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V.hatte in ihrer Strafbestimmung (Art. 117) theilsdas Römische, theils das Kanonische Recht imAuge, jedoch beschränkte sie den Begriff des J-eswesentlich. Die deutschen Particulargesetzgebuuge»haben diesen von der Oaroliua, eingeschlagenenWeg sodann weiter verfolgt. Das Neichsstras-gesetzbuch bestimmt in 8 173: Der Beischlaf zwi-schen Verwandten auf- u. absteigender Linie wirdan den ersteren mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren,an den letzteren mit Gesängniß (von 1 Tag) biszu 2 Jahren bestraft. Der Beischlaf zwischenVerschwägerten auf- u. absteigender Linie, sowiezwischen Geschwistern wird mit Gesängniß (von1 Tag) bis zu 2 Jahren bestraft. Verwandte u.Verschwägerte absteigender Linie bleiben straflos,wenn sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.Die uneheliche Blutsverwandtschaft gilt hierbei derehelichen gleich. Bezold.
Incli der englische Zoll — 2,^ ein.
lncboativa vsrbs, Zeitwörter, die einen Anfangdessen ausdrücken, was im Stammwort angezeigtist; z. B. grau-werden.
Jucldent (v. Lat.), zufällig, beiläufig, nebenbei.Jncidentprspositionen, Jncidenlpunkte(Jncidentsachen), Streitfragen, welche nebenbei ineinem anhängigen Proteste zur Sprache kommen.
Ineläit in 8oMm, qui vult vitsre Cbar^däim(lat., der geräth in die Scylla, welcher die Cha-rybdis vermeiden will), sprichwörtlich für: auseinem Unglück in ein größeres gerathen, aus demRegen unter die Traufe kommen; aus Vergil ge-nommen.
Jncineriren (v. Lat.), einäschern; Jncinera-tion, Einäscherung.
Jncipiren (v. Lat.), anfaugen.
Jncrsa (I. in Baldarno), Gem. im Bez. u.der ital. Prov. Florenz, am Arno, Station derRömischen Eisenbahn; mit Schloß und dem altenStammhaus Petrarcas; 3643 Ew. Hier ver-sperrten 1312 die Florentiner dem Kaiser Hein-rich VII. den Durchzug.
Jncision (v. Lat.), Einschnitt sowol zum Zweckeiner Operation, als einer Section; die dazunöthigen Instrumente: Jncisionsmesser, Jn-cisionsscheere rc.
Jncistv (v. Lat.), einschneidend, gewaltsam ein-driugend. Indnärss, (Inoisorii äentos, Jncisiven),