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mäßiges Emolument des Eigenthümers, so fällt der«selbe auch dem Usufructuar zu, sosern er nur dabeidie forstwirthschaftlichen Regeln einhält, welche fürGehölze der fraglichen Art in der Gegend von allenverständigen Eigenthümern befolgt werden, 7>) InBetreff der Verfügung über die Sache selbst ist derNutznießer insoweit beschränkt, daß er ohne Einwil-ligung des Eigenthümers die Sache weder ganz ver-brauchen, noch auch solche wesentliche Veränderun-gen mit derselben vornehmen darf, welche nicht durchden Zweck ordnungsmäßiger u. ihrer Bestimmungentsprechender Benutzung gerechtfertigt werden. Ansder andern Seite kann aber der Nutznießer auch demEigenthümer jede Änderung der Sache untersagen,durch welche seine Nutzung beeinträchtigt werdenwürde, o) Die Ausübung seines Rechtes kann derUsufructuar entgeltlich od. unentgeltlich, für die ganzeod. theilweise Dauer desNießbrauchs einem Andernübertragen. 77) Die Verbindlichkeiten deS Usu-fructuars bestehen darin, daß er die Sache immermit Rücksicht auf möglichste Erhaltung der unver-änderten Substanz derselben und in gutem Standezu erhalten beflissen sein muß. Auch hat er die Ab-gaben u. Lasten zu tragen. Bei Nachlässigkeit hafteter für Omni» oulxa; für außergewöhnlichen Scha-den hat er nicht einzustehen, ebensowenig für solcheWerthsabminderungen, welche die Zeit u. die ange-messene Nutzung unvermeidlich von selbst mit sichbringt. Nach Endigung des 17. hat er die Sacheherauszugeben und wegen verschuldeter Zerstörungoder Abwerthung Ersatz zu leisten. Um wegen allerdieser Verbindlichkeiten eine Sicherung zu haben, istder Usufructuar endlich auch verpflichtet, dem Eigen-thümer od. demjenigen, an welchen die Sache nachBeendigung des Nießbrauchs zurückfällt, eine Laubigusukruotuaria, der Regel nach durch Realcaution,zu bestellen. Befreit von dieser Caution sind jedochder Nutznießer, welchem die Proprietät nach beendig-tem Nießbrauch mit Gewißheit selbst zusällt, derVater als Usufructuar an den Bona ackvontioia sei-ner Kinder, der Mann rllcksichtlich des ihm in ckotsmgegebenen Nießbrauchs, der Schenker, welcher sichden Nießbrauch an der geschenkten Sache vorbehielt,u. der zur zweiten Ehe schreitende Gatte rücksichtlichdes ihm verbleibendem Nießbrauchs an den damitden Kindern erster Ehe zufallenden Immobilien.Aller Verbindlichkeiten kann sich der Nutznießer so-fort dadurch erledigen, daß er sein Recht ganz aufgibt.
Im späteren Römischen Recht wurde neben demeigentlichen 77. auch ein Huasi-77. dadurch ausgebil-det, daß man auch in Ansehung verbrauchbarer Sa-chen ein dem wahren 77. analoges Berhältniß aner-kannte, in der Weise, daß solche Sachen in das Ei-genthum desjenigen, welcher die Nutznießung habensoll, übertragen werden, mit der Verpflichtung, der-einst, wenn der Fall eintritt, welcher dem wahren 77.ein Ende machen würde, dieselbe Quantität vonSachen derselben Gattung od. deren Geldwerth demherauszugeben, welchem beim wahren 77. deren ur-sprünglicher Gegenstand herauszugeben wäre. Aufdiese Verpflichtung ist dann die auch hier zu leistendeCaution gerichtet. Der Begriff des Huasi-77. istselbst aus Forderungen ausgedehnt worden (77. no-minum). — In Beziehung auf Sachen, welche ansich des wahren 77. nicht schlechthin unfähig, jedochder Gefahr wesentlich eutwerthender Abnutzung un-
Utah.
terworfen sind, z. B. Kleider, läßt sich sowol dieBestellung eines wahren 77., als eines Hus.si-77.denken. Bezold.»
Ut, der erste Ton der Guidonischeu Solmisation, s. d.
Utah (Putah), Territorium der Vereinigten Staa-ten von NAmerika, zwischen den Territorien Idaho,Wyoming, Colorado, Arizona u. dem StaatNevada;218,810 s^icm (3973,g HsM) mit (1870) 86,786Ew. nebst etwa 13,000 nomadisirenden Indianern.U. ist eine Hochebene von 1200—1600 m, welchedurch die Wasatch-Berge (Gipfel von 3600 va) ineinen kleineren westl. u. einen größeren östl. Theilgeschieden wird, dessen Hauptabdachung, wie der Ver-lauf des Green u. Grand, der bedeutendsten Flüssedes Territoriums erweist, von N. nach S. gerichtetist, während dieAbdachung des westl.Theiles geradeentgegengesetzt verläuft (Sevier River) und in denbeiden Seen Utah- und Great Salt Lake ihre tiefsteEinsenkung findet. An der nordöstl. Grenze streichendie Uintahberge von O. nach W. mit Gipfeln bis zu4200 m. Außer den genannten Flüssen sind nochder Jordan und der Bear River, beide im Salzseeverlaufend, hervorzuheben. Nach seiner Bodenbe-schaffcnheit ist U. größtentheils noch wüst und zumTheil auch unfruchtbar, bes.im W.(Theile des GreatBasin) u. im S.; die Flußthäler sind dagegen durchergiebigen Boden ausgezeichnet, der sich bes. auch zumAnbau des Weizens eignet. Das Klima ist conti-nental, jedoch sind die Winter mehr mild als kalt.Plötzliche Temperaturwechsel kommen nur im Früh-ling u. Herbst vor. Werth der Producte 1871: derLandwirthschaft 600,000, der Viehzucht 1,400,000,der Industrie 2,343,000, des Bergbaues 1,315,000Doll. Seitdem haben sich die Verhältnisse selbstver-ständlich sehr geändert, so betrugderWerthder1877gewonnenen Edelmetalle allein 6 Mill. Doll. DenN. des Territoriums durchschneidet die Union- undCentral-Pacificbahn mit 959 lcm. Das Unterrichts-wesen ist außerhalb der Wohnsitze der Mormonennoch wenig entwickelt; in Great Salt Lake City be-steht eine höhere Lehranstalt, Tinivsraitz- ok Dsasrt.Verfassung: An der Spitze des Territoriums stehtein Gouverneur, welcher auf vier Jahre gewähltwird, die gesetzgebende Versammlung besteht auszwei Häusern, dem der Senatoren, gebildet von 13Senatoren und dem Repräsentantenhause, mit 26Vertretern, erstere mit zwei-, letztere mit einjährigerAmtsdauer. DieFrauenbesitzendaspolitischeStimm-recht. Eintheilung in 21 Counties. Hauptstadt istGreat Salt Lake City. Die Geschichte von U. knüpf:sich an die der Mormonen, welche im NW. die Wüstein einen ergiebigen Landstrich umgewandelt n. ihreZahl durch Proselytenmacherei in allen Ländern, bes.in Großbritannien, Skandinavien, Dänemark u. derSchweiz verdoppelt u. verdreifacht haben. Vor die-sem neuen Gelobten Land ist aber, aufs Allernach-drücklichste u. Ernsteste zu warnen. Zwar ist Deutsch-land für sie bis jetzt kein ergiebiges Feld gewesen,doch sollen immerhin über 100 Familien den Ver-lockungen ihrer Apostel zum Opfer gefallen sein. Aufdas Trügerische dieser Verlockungen ist wiederholthingewiesen worden, u. noch in letzterZeit hat ein inGreat SaltLakeCity ansässiger NordamerikanerNa-mens Kntnow in der Frankfurter Zeitung (Nr. 31u. 32 von 1879) die Wirklichkeit als das directe Ge-qenthcil dieser Vorspiegelungen dargestellt u. über-