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Europa (Gcschichtl. Entwicklung).
dens der Staat der Jllyrischen Provinzen gestiftetn. der Kirchenstaat 1809 Frankreich einverleibt, sodaß es 1810 die Kaiserreiche: 1) Frankreich, 2)Rußland, 3) Österreich, 4) Türkei; die Königreiche:5) Spanien, 6k Großbritannien, 7) Holland, 8)Schweden, 9) Dänemark, 10) Westfalen, 11) Preu-ße», 12) Sachsen, 13) Bayern, 14) Württemberg,15) Böhmen, 16) Ungarn, 17) Neapel, 18) Italien,19) Sardinien; die Großherzogthümer: 20) Baden,21) Berg, 22)Hessen; 23) Franksnrt, 24) Würzburg,25) Warschau u. endlich noch die Republiken: Hel-vetien, Wallis, San Marino, Hamburg, Lübeck,Bremen u. Danzig gab, neben den 10 Herzogenu. Fürsten des Rheinbundes. Im Juli 1810wird Holland, u. im Dec. ganz Norddeutschland alsAlluvion französischer Flüsse, Frankreich einverleibt.
Nachdem Napoleon 2 Mal entthront war, be-gann das Werk der Wiederherstellung E-s nachdem Princip der Legitimität durch den WienerCongreß. Am d. Juni 1815 wurden die 121Artikel der Haupt- u. Schluß-Acte des Congressesunterzeichnet und sprachen dieselben aus: die Ver-einigung des Königreichs Polen mit Rußland, dieEinverleibung von Posen an Preußen, nebst den2 Fünftel von Sachsen und den Ländern, welchees dies- und jenseits des Rheines erhielt, .sowieSchwedifch-Pommern, Jülich, Kleve, Berg. Öster-reich erhielt von Rußland Ost-Galizien zurück, so-dann das neue lombardisch - venetian. Königreichmit Veltlin, das Königreich Jllyrien, das vene-tianische Dalmatien nebst Ragnsa und dem Golfodi Cattaro; ferner Tirol und Vorarlberg; Däne-mark bekam Sachsen-Lauenburg, mußte aber Nor-wegen an Schweden abgeben. Belgien und Hol-land (die vormaligen österreichischen Niederlandeu. die vormalige Republik der Niederlande) wur-den zu einem Königreich der Niederlande vereint,das wegen Luxemburgs u. Limburgs ebenso wieDänemark wegen Lauenburgs und der Herzog-tümer dem Deutschen Bunde beitrat, zu welchemdie deutschen Staaten in der Zahl von 35 ver-einigt wurden. Frankreich wurde auf seine Gren-zen von 1790 zurückgebracht. In Ansehung deranderen Staaten s. die bezüglichen Artikel.
Das Europäische Staatensystem gestaltete sichdemgemäß: 1) Russisches Reich, 2) Österr. Monarchie, 3) Frankreich, 4) Großbritannien u. Ir-land, 5) Preußische Monarchie, — die 5 Groß-mächte E-s; 6) deutsche Bundesstaaten, 7) dasKönigreich der Niederlande, 8) Schweden u. Nor-wegen, 9) Dänemark, 10) Spanien, 11) Portu-gal, 12) beide Sicilien, 13) Sardinien, 14) Kir-chenstaat, 15) Großherzogth. Toscana, 16) Her-zogth. Parma-Piacenza, 17) Modena, 18) Lucca,19) Fürstenth. Monaco, 20) die Schweizer. Eid-genossenschaft (22 Kantone), 21) die Republik derJonischen Inseln (unter brit. Protectorat), 22) derFreistaat Krakau, 23k San Marino, 24) Osma-nisches Reich.
Dem Friedenswerk drückte die von Alexander I.ausgegangene Heil. Allianz das Siegel auf, welcheChristenthum u. Recht als alleinige Grundvestender Staatskunst anerkannte; indeß eine bessere,sreudigere Gestaltung des gesellschaftlichen Lebenswurde durch Mißtrauen u. Wachsamkeit u. über-triebene Vorsicht vereitelt, so daß die europäischen
Mächte dem dadurch geschaffenen Zustand gegenüber ^sichgenöthigtglaubten, aufdenCongrcssen zuAachen,Karlsbad, Wien, Troppau, Laibach und Veronasich zu einer bisher noch nicht verwirklichten Ein-heit an einander schließen zu müssen; die 5 Groß-mächte, die sog. Pentarchie, entschieden jetzt überdie Geschicke E-s. Dasselbe gemeinsame Interessezu einer höheren Einheit fesselt aber auch dieübrigen, alle selbständigen Staaten E-s zu einemorganischen Zusammenhang, in welchem jeder Zu-wachs des einen Theiles nur auf Kosten des an-deren geschehen kann u. damit eine die Fortdauer )des augenblicklichen Zustandes bedrohende Störungbereitet. Solche Störungen u. damit Erschütter-ungen des Gleichgewichts brachte die Neubildungdes Königreichs Griechenland unter Schutzmächten,1827, und iu noch viel bedenklicherem Maße dieStellung, welche sich Rußland durch den Friedenzu Adrianopel 1829 schaffte, der ihm nicht nurdas Protectorat über die Griech.-kathol. Kirche dergriech. Halbinsel, sondern auch über die Donau-fürstenthümer gab. Die Revolution in den Nie-derlanden 1830 führte zur Neubildung des König-reichs Belgien; die Bestrebungen der Polen, ihreSelbständigkeit wieder zu erlangen, zur weiterenRussificirung des Königreichs Polen: es wird rus-sische Provinz, allerdings mit eigener Verwaltungunter einem Statthalter, u. als Febr. 1846 dieauf alle Theile des ehemaligen Polens berechnetenAufstandsversuche zum Ausbruch kamen, wurdeder schon seit 1831 mehrfach reorganifirte u. vonden 3 Schutzmächten besetzte Freistaat Krakau, aller-dings unter Protest Englands u. Frankreichs, durchdie Wiener Übereinkunft vom 6. Nov. 1816 anÖsterreich übergeben; 1849 wurde das ganze kra-kauische Gebiet mit dem Titel eines Großherzog-thnms Krakau dem Kronlande Galizien einver-leibt; endlich ging noch das Herzvgthum Lucca an !Toscana über, n. übernahm dagegen der Herzogvon Lucca Parma, 1847.
Hatten diese Veränderungen insgesammt auf dieMachtstellung der leitenden europäischen Staateneinen Einfluß nicht äußern können, so brachte dasJahr 1848 ein Ereigniß, das, an sich vielleicht nurinsofern bedeutend, als die Revolution nicht wie bis-her mit dem Königthum pactirte, sondern dasKönigthum in Frankreich beseitigte u. damit diePrincipien der Legitimität, aus welcher die Hl.Allianz den politischen Zustand E-s gegründet wis-sen wollte, bei Seite schob, — beiden allenthalbenungesunden Verhältnissen zwischen Herrschenden u.Beherrschten von ungeheurer Wirkung wurde: dieRevolution verbreitete sich bald fast über ganz E.,nur Rußland, England, die Niederlande, Schwedenund Norwegen direct unberührt lassend; indirectaber erstreckte sich auch über sie die Bewegung,insofern sie überhaupt alle Fragen, kirchliche wie staat-liche, sociale, volkswirthschaftliche u. wissenschaftlichein Fluß brachte, u. sie wirkte auch auf sie zurück, inso-fern aus ihr das zweite französische Kaiserreich her-vorging, das den Krater der Revolution am Punkte
des Ausbruchs selbst schloß, aber auch alsbald seinÜbergewicht in allen politischen Fragen fühlbar zumachen suchte, nach der einen Seite in reactiona«rem Sinne, nach der andern auf die Nationali-tätsidee, die Consolidirung der Staaten nach den ^