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Erbsenbein — Erbsünde.
Räume eingeschlossen, eine große Gewalt auf dieseauszuüben; so werden Schädel, die man in ein-zelne Schädelknochen zerlegen will, durch sie aus-einander getrieben. Auch legt man sie einzeln inFontanelle, um diese offen zu halten. Als Futterdient die E. bes. für Schweine zur Mast; Schafeerhalten sie als nahrhaftes Futter in geringenQuantitäten. Rindvieh wird leicht von gekochtenE. fett. Vom Federvieh sind die E. bes. Taubenu. Gänsen zuträglich, doch wird das Fleisch elftererdadurch weniger wohlschmeckend. Das E-stroh istein vorzügliches Viehfutter u. steht in seinem Fut-terwerth dem Hen nahe. Außer als Körnerpflan-zeu werden die E. auch als Grllnfutterpflauzenaugcbaut; sie liefern als solche ein sehr nahrhaftesmilchvermehrendes Futter, man baut aber dieSommererbse gern im Gemenge mit Bohnen, Ha-fer, Sommerroggen, die Wiuter-E. im Gemengemit Wiuterroggen an. Sie gestatten einen zwei-maligen Schnitt, können auch zu Heu gemachtwerden. 2) Als Garten-E. Man unterscheidetSchal-, Kneifel- oder Läufer-E., welche grün odertrocken ausgekernt gegessen werden u. Zucker-E.,welche man grün mit der Schale genießt. Von Bei-den gibt es eine sehr große Menge Sorten, die nochjährlich durch neu hinzukommende vermehrt wer-den, da sie sehr leicht ansarten u. welche sich durchihre Zeitigkeit, Güte, Höhe der Stengel, Größeu. Färbung der Samen unterscheiden; als Mark-E.bezeichnet man solche Kneifel-E., deren im reifenZustande eingetrocknete, nicht völlig runde Sa-men sich längere Zeit weiß u. süß kochen u. des-halb großentheils auch etwas später in den Som-mer hinein gezogen werden können. Die Kultursämmtlicher E. ist gleich; sie lieben kräftigen, lo-ckern, mehr trocknen als feuchten, nngedllngtenBoden u. freien Standort; Asche und andere Al-kalien enthaltende Düngung ist ihnen sehr zuträg-lich, befördert namentlich ihre Fruchtbarkeit. DieE. sind Frühjahrspflanzen, werden vom Märzbis Juni oder auch wieder gegen den Herbst aus-gesäet, auch schon, wenn man sie sehr früh habenwill, zeitiger in Töpfe im Zimmer gesäet unddann bei Eintritt milden Wetters an einen ge-schützten warmen Standort in den Garten ge-pflanzt. Da sie frei stehen müssen, um voll zutragen, so dürfen sie nicht zu dicht gesäet werden,am besten in einzelnen Reihen oder nur zweiReihen über ein Beet in 5—10 ein tiefen Rillen;nach dem Aufgehen werden sie behackt und äuge-häufelt und dann mit ihrer Höhe entsprechendenReisern versehen. Zum Samen sind die zuerstkommenden, unten am Stengel sitzenden Hülsendie besten, deren frühere und vollkommnere Aus-bildung durch zeitiges Abschneiden der Stengel-spitzen befördert wird. Die Kneisel-E. sind einsehr beliebtes, wohlschmeckendes u. gesundes, imAllgemeinen aber nicht sehr einträgliches Gemüse;die Zucker-E. liefern eine größere Masse, sind aberweniger geschätzt; die ganz niedrigen Sorten las-sen sich in mäßig warmen Mistbeeten gut treiben.
1> Rhode. L) Wolde.
Erbsenbein, einer der Handwurzelknochen, s.n. Handknochen.
Erbsenkäfer, s. Samenkäfer.
Erbsenstein (Erbsenförmiger Kalkstein, Erbsen-
förmiger Schalenkalk), Varietät des Aragonitsbesteht ans rundlichen, concentrisch - schaligen undradialsasrigen Stücken von gelblichweißer bisbrauner Farbe; findet sich zu Karlsbad in Böh-men, in Ungarn u. a. O. Der E. ist durch Ab-lagerung von Kalk aus kalkhaltigen Wässern uniSandkörnchen entstanden, welche während ihresHerumwirbelns in dem Strudel von Kalk inkrustirtwurden u., nachdem sie eine gewisse Größe undSchwere erreicht hatten, zu Boden sanken u. mit-einander verkittet wurden. Lehman».
Erbstaaten, so v. w. Erblande.
Erbstand, so v. w. Erbpacht.
Erbstände» die Mitglieder einer Ständever-sammlung, welche nicht durch Wahl ihrer Mitbür-ger in den Kammern sitzen, sondern nach einempersönlichen Recht. Dieses Recht ist entweder per-sönlich, wie bei den Prinzen der regierenden Un-ser, den meisten Peers in England und vor ISAbei den französischen Pairs; oder dinglich, d. h.ruht auf irgend einem Besitz, so daß der jedes-malige Besitzer die Standschaft mit erbt, wie beiden deutschen Standesherren, daher Erbstandschast.
Erbstollen (Bergb.), ein Stollen, welcher diezum Genuß der Erbgerechtigkeit erforderliche» Be-dingungen erfüllt, insbesondere Wasser- u. Wetter-lösnng verschafft und dafür die Erbstollengebithrverlangen kann; daher E-gerechtigkeit, so»,w. Erbgerechtigkeit.
Erbsünde (xsooatum oriAillis oder originale,Imrsäitarium) nennt die kirchliche Lehre erst seitAugustin die von den ersten Eltern vermöge ihresSündenfalls (psceatmin originale originans) ausalle ihre Nachkommen übergegangene Sünde (xece.orig. oriZ-inatmm). Das Motiv der Entstehungu. Ausbildung dieser Lehre ist das Bedürsniß, dieAllgemeinheit der Sünde zu erklären u. genau zubegrenzen. Die thatsächliche Allgemeinheit desSündigens ist nämlich allgemein biblische u. kirch-liche Lehre, auch von allen häretischen Parteien,doch keineswegs von den Materialisten rc. aner-kannt. Nun fragt es sich aber 1) in wie weitdiese Allgemeinheit der Sünde für den einzelne»Menschen die Nothwendigkeit des Sündigens insich schließt? 2) woher diese Allgemeinheit undNothwendigkeit der Sünde abzuleiten ist? Z) inwie weit bei dieser vor aller Selbstbestimmung inallen Menschen vorhandenen Sünde Zurechnungstattfindet, ob u. in wie weit es auch eine Erb-schuld gibt? 1) Die Ansicht der ältesten, best»,der griechischen Kirchenlehrer, des Pelagianismns,der griechischen Kirche bis heute, der Socinianer,des Rationalismus und meist auch des Suprana-turalismus ist die, die Sünde sei vermöge derWahlfreiheit des Menschen jedes Einzelnen eigeneThat, es gebe also eigentlich gar keine E. DieserAnsicht gegenüber behauptet auf Grund der Pau-linischen Ansicht (Rom. 5. 7. 1 Cor. 15 ) derAugustinismus nach dem Vorgänge Tertnlliansu. mit dem Augustinismus die lutherische u. re-formirte Kirche, ebenso auf römisch-katholischerSeite der Jansenismus die Allgemeinheit derSünde im Sinne der Nothwendigkeit des Sündi-gens für Alle, so daß der Mensch von Natur garnicht anders könne als sündigen. Diese Nolhwcn-digkeit sucht der Semipelagianismus, die Schm-