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Eisenbahnachsbrüche
Z) Die dritte Richtung, nach welcher sich die tech-nische Thätigkeit äußert, ist die maschinentechnischeLeitung; deshalb sind in den letzten Jahren dieObermaschincnmeister bei den preußischen Staats-bahncnzu Directionsmitgliedern ernannt worden.Hier sind nun die einzelnen Abtheilungen solche,denen die Aussicht über die Unterhaltung n. Be-schafsnng der Lokomotiven, od. der Wagen obliegt,od. welche lediglich die betriebsfähigen Lokomotivenbeim Betriebe zu verwenden u. bei diesem diemaschinentechnische Beaufsichtigung der maschinellenEinrichtungen, Wasserstalionen, Krahne rc. haben.Die Beschaffung der Betriebsmaterialien, der Bahn-nnterhaltnngs- u. der Wcrkstattsmaterialien fälltden betreffenden Decerneuten in den administra-tiven od. technischen Stellungen zu. Eine andereals die hier dargelegle Eintheilnng haben dieEtats der Staatsverwaltung, welche in den Aus-gaben die allgemeine, Transport- und Bahnver-waltnng unterscheiden, deren Bezeichnung schondie allgemeinen Merkmale der drei Zweige ange-ben, während die Einnahmen als solche aus demPersonen-, dein Güterverkehr und als verschiedenebezeichnet werden.
Während den Direktionen die Gesammtübersichtüber die Verwaltung n. deren Gesammtleitnngobliegt, haben die denselben Nachgeordneten Eisen-bahn-Commissionen die Leitung des Verkehrs n.Betriebes der Bahn- u. Transportverwaltnng inden einzelnen größeren Bezirken des Bahnbereichs;es soll diese Einrichtung eine Decentralisirnng derVerwaltung Herstellen, welche jedoch die Heranzie-hung eines größeren Personals nothwcndig machte.Um dem zu begegnen, löste man im gegenwärtigenJahre die bis dahin unter den Commissionenstehenden Betriebsinspectionen auf, vereinigte derenPersonal mit dem der Commissionen u. setzte zurweiteren Decentralisation für kleinere Strecken Ban-Jnspectorate od. Bamneistereien ein, denen ledig-lich die Bahnunterhaltnng übertragen wurde. Wiein vielen Beziehungen die letzte Entscheidung demHandelsministerium den Direktionen , gegenüberVorbehalten ist, ebenso haben auch die Commis-sionen in besonderen Fällen sich der Genehmigungder Direktion zu versichern. Im ersteren Fallegenehmigt der Minister die generellen u. speciellenVorarbeiten für den Bau neuer Bahnstrecken,dann die Specialbanprojecte u. Abweichungen vondenselben, die Überschreitung des Kostenanschlages,die Eröffnung des Betriebes; im Betriebe sodanndie Fahrpläne für die transitirendcn Züge, mitwelchen Post- u. Personenbeförderung stattfindet,die Feststellung, Änderung bezw. Erhöhung derTarife für Güter- u. Personenbeförderung. Außer-dem dürfen ohne Genehmigung des Ministers n.bei den Commissionen ohne Genehmigung derDirektion Liefernngsverträge nur bis zu gewisserHöhe abgeschlossen werden; die Ernennung derVorsitzenden und Mitglieder der Direktionen undCommissionen, sowie der Oberbeamtcn, Betricbs-und Ban-Jnspectoren, Baumeister, Telegraphcn-Jnspcctoren, Maschinenmeister n. Hauptkassen-Ren-danten u. die Versetzungen derselben erfolgen durchden Minister. Den besonderen Verordnungen des-selben haben die Verwaltungen pünktlich Folgezu leisten, wie auch die Commissionen wieder die
— Eisenbahnanlt'hcn.
Anordnungen der Direktion genau zu beachtenhaben. So übt also das Ministerium die verord-nende, die Direktion die dirigirende, die Com-mission mit den ihr untergeordneten Organen die ;ausübende Thätigkeit, während die controlirendevon ihnen allen u. von einigen besonders dazubestimmten Organen ausgeht. Dieselben sind fürdie Ausgaben n. Einnahmen: die Calcnlatnr u. !die Betriebscontrolen (für Personen- u. Güterver-kehr, als Hanpteinnahmen); auf der Strecke habendie Aufsicht über das Kassenwesen die Bahncon-troleure n. über den Fahr- u. Stationsdienst dieBetriebscontrolenre. Im niederen Dienste sind esdie Wagenrevisoren u. Wagenmeister, welche dieWagen in allen „ihren Theilen, am Ober- undUntergestell, am Äußeren n. im Inneren zu revi-diren n. bei Annahme od. Übergabe die Betriebs-tüchtigkeit zu prüfen haben. Die Organe der Di-rektionen n. Commissionen sind die verschiedenenBnreanx, die Kassen, die Güter-, Gepäck-, Billet-u. Eilgut-Expeditionen, die Stations- n. Telegra-phen-Büreanx, die Lokomotivführer, Heizer, Zug-führer, Packmeister, Schaffner, Schmierer, Brem-ser für die Züge, n. für die Bahnbewachnng dieBahnmeister, Bahn- u. Telegraphenwärter, dieWeichensteller für die Bahnhofsgeleise. Ein Theildieser Beamten ist zugleich Bahnpolizcipersonal n.hat die nach dem Bahnpolizei-Reglement vorge-schricbencn Rechte u. Pflichten auch gegen dasPublikum, welches ihren Anweisungen Folge zuleisten hat. Schmcldler.
Eisenbahnachsbrüche, s. u. Eisenbahnen IV.
Eisenbahn-Amt (Reichs-E.-A.), s. u. Eisen-bahnen II. u. Eisenbahngesctzgebnna.
Eisenbahn-Anlehen sind Schulden, contrahirtvon Staaten, Provinzen, Gemeinden oder auchvon Privatgesellschaften, behufs Erbauung n. Ein-richtung von Eisenbahnen. Es war die Privat-thätigkeit, welche auf eigene Kosten u. Gefahr dieersten Schienenwege herstellte; erst nach längererZeit u. zwar zunächst beschränkt auf wenige Länder,folgte der Staatsbau, d. h. Herstellung auf Rech-nung des Staates. Da Eisenbahn-Unternehmenin der Regel die finanziellen Kräfte eines Einzel-nen weit übersteigen, so bildete man Actien-Gesell- ,schäften. Bei der Ungewißheit, welche Rente eine der-artige neuen.kostspieligeAnlageliefernwürde, mußteman anfangs darauf sehen, vor Beginn des Bauesdie ganze veranschlagte Bansnmme durch Aktionäregedeckt zu bekommen; auf die Erlangung von Dar-lehen ließ sich nicht rechnen. Nun ergab es sichaber häufig, daß der wirkliche Ban sammt An-schaffung des Betriebsmatcrials den ursprünglichenKostenanschlag überstieg. So entstanden zunächstschwebende Schulden, die man später in consoli-dirte umznwandeln suchte. Es zeigte sich auch,daß die Mehrzahl der anfangs hergestelltcn Bah-nen, einen, wenngleich zunächst mäßigen, doch baldsteigenden Reinertrag lieferten, u. nun fanden esdie Aktionäre vortheilhaft, neue Bedürfnisse (ver-anlaßt durch Ausbau oder Vergrößerung ihrerLinien, Vermehrung des Fahrapparats rc.) vermit-telst Aufnahme von Anlehcn, statt Ausgabe neuerAktien zu decken, was sich um so leichter bewerk-stelligen ließ, da die sich fortwährend erhöhendeRente, der zuerst stark zweifelnden Menge der Ca-