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Bd. 7 (1876) Eckzähne - Ferdinand
Entstehung
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Einsturzkrater -

Hauptverfahren nicht zu eröffnen, sondern der An-geklagte anßerVerfolgung zu setzen sei(Einstellnngs-beschluß). Der Einstellnngsbeschlnß hat eine demfreisprechenden Urtheils analoge Bedeutung. DieGründe, warum ein derartiger Beschluß erlassenwerden kann u. muß, können sehr verschiedenartigesein, z. B. wenn für die Thatsachen, in denender Thatbestand der strafbaren Handlung gefundenwerden soll, oder auch nur für eine der zum That-bestande nothwendigen Thatsachen keine hinreichen-den Beweise vorliegen, wenn für die Thäterschaftdes Angeklagten kein genügender Beweis vorhan-den ist, wenn die dem Angeklagten zur Last ge-legten coucreten Thatsachen nicht geeignet sind, dieim Strafgesetze angegebenen abstrakten Merkmaledes Thatbestandes darznstellen, wenn es an einemgesetzlichen Erfordernisse für die Strafverfolgung,insbesondere an dem erforderlichen Anträge desVerletzten fehlt, wenn ein Strafausschließungs-oder Strafaufhebungsgrund bewiesen ist. Hat dieVoruntersuchung stattgefunden wider einen Ange-klagten wegen mehrerer strafbaren Handlungen,od. wider mehrere Angeklagte wegen derselben straf-baren Handlungen, so ist in Beziehung ans jeden ein-zelnen Angeklagten n. in Beziehung auf jede einzelnestrafbare Handlung Beschluß darüber zu fassen, obdas Hauptverfahren zu eröffnen od. die Untersuchungeinznstellen sei. Nach einigen Strafproceßordnuu-gen, z. B. der preußischen u. oldenburgischen, kannhei einer Häufung von Anklagen gegen eine unddieselbe Person die einstweilige Einstellung wegeneinzelner Anklagen beschlossen werden, wenn wegeneines anderen Verbrechens ans ihre AburtheilungEtwas nicht ankommt, z. B. wenn zu gleicherZeit die Anklage wegen Mordes, und die wegenDiebstahles, Betrages re. vorliegt. Gegen einenEinstellungsbeschluß steht dem Staatsanwalt einRechtsmittel zu. Der dem Reichstage vorgelegteEntwurf einer Strafproceßordnung für das DeutscheReich handelt in den HZ 163 bis 175 von derEntscheidung über die Eröffnung des Hauptver-fahrens u. die E. der Untersuchung, vr. Sbhr.

Einsturzkratcr (Geogn.) Eine große Zahlvon Vulcanen wird von ringförmigen Umwallun-gen umgeben, welche als Reste früherer und grö-ßerer Eruptionskegel anzusehen sind; so der Vesuvvon dem Monte Somma. Die oheren Theile diesesehemaligen Schuttkegels stürzten in den durch dieEruption gebildeten Hohlraum und füllten diesenbis zu einer gewissen Höhe mit ihren Trümmern,durch welche rie späteren Ausbrüche sich einenneuen Weg bahnten u. neue Schuttkegel aufhäuf-ten. Zu den ausgezeichnetsten E-n gehört derLapac Urcn oder El Altar in Ecuador, ein Vulcanvon 5250 in Höhe. Zackige und überhängendeKraterwände umkränzen einen ungeheueren Hohl-raum, in welchen der nach der Tradition der Jn-üianer den Chimborasso früher an Höhe über-ragende Berg bei- einem Ausbruche seine Spitzeversenkt haben soll. Ob zu den E-n auch dieMaare zu zählen sind, bleibt zweifelhaft, s. Maar.

Lehmami.

Eintagsfliege (Lplwmsra), so v. w. Tag-thierchcn.

Eintheilung, 1)E. eines Begriffes, die Ver-deutlichung des Umfangs eines Begriffs durch die

- Einwanderung.

ihm untergeordneten und sich ausschließenden Be-griffe, die man Arten und, sofern sie in der E.Vorkommen, Einth eilungsglieder nennt. DerEintheilnngsgrund heißt der Begriff, nachwelchem man einen anderen eintheilt. Die E.nach mehreren Eintheilungsgründen gibt Neben-E-en (Oocilvisionös). Theilt man Eintheilungs-glieder weiter, so entstehen Unter-E-en (Jnb-äivisicmss). 2) (Rhet.), Abtheilnng des Inhaltseiner Abhandlung, Rede, Predigt in gewisse, auchden Gegenstand bestimmende Hauptabschnitte.3) Die Abtheilung der Noten nach dem Tacte u.das Zusammenspielen der Noten u. Notenfiguren inHinsicht ihrer Geltung, z. B. Achtel auf Viertel,Triolen auf Achtel rc.

Eintracht (Concordia, gr. Homonoia), alle-gorische Gottheit, abgebildet mit Schale in derRechten, Scepter oder Füllhorn in der Linken;symbolisch angedeutet durch zwei in einander ge-schlagene Hände oder einen Heroldsstab. Auf demForum zu Rom war ihr ein Tempel gebaut.

Eintrachtsland, so v. w. Eendrachtsland.

Eintritt, 1) (Rechtsw.) eine in Holstein üblichgewesene Zwangsvollstrecknngsart, vermöge derenein Schuldner, wenn er einer rechtskräftigen vei-urtheilenden Entscheidung nicht nachkam, auf An-trag des Gläubigers in Acht erklärt n. dem letz-teren gestattet wurde, das Vermögen seinesSchuldners in Beschlag zu nehmen, um sich da-raus befriedigt zu machen. Der E. war ein Rechtdes Gläubigers, neben welchem das Einlager(ok>3t3.osiniu) seine Kraft behielt. Er ist jedoch,wie dieses, mit einem geordneten Zwangsvollstreck-nugs- u. Concursverfahren weggefallen. 2) DerEinzug des Obereigenthumsherrn mit seinem Ge-folge in die Orte seiner Vasallen, wobei derselbeans eine feierliche Weise, z. B. dnrch Übergabeder Schlüssel der Stadt od. des Schlosses, Para-dirung des Militärs, Einholung in die Stadt od.Burg u. dgl. empfangen wird. Meist nimmt einFürst, welcher den E. in die Haupt- od. Residenz-stadt ausgeübt hat u. ausgenommen worden ist,dadurch auch die ganze Provinz in Besitz. Irgendeine privatrechtliche Bedeutung hat der E., wenner üöerhaupt noch Vorkommen sollte, nicht. 3)(Astron.) Der Augenblick des Verschwindens einesGestirns hinter einem anderen Weltkörper, oderdas Hineintreteu eines Gestirns in den Schatteneines anderen Himmelskörpers. Vgl. Sternbe-deckung u. Finsternisse. i>' 2 ) vr. Sbhr.

Eintrittsrecht, so v. w. Repräsentationsrecht.

Einundzwanziger, die alten deutschen mit 21bezeichnet«»! Reichsgroscheu.Einnndzwanzig-Gnldcnfufl, s. u. Münzfuß.

Einung, 1) (Rechtsw.), so v. w. Einigung.2) So v. w. Innung.

Einwanderung, der Übertritt aus einemStaate in einen anderen zu»! Zwecke einer dauern-den Niederlassung und Erwerbung des Staats-bürgerrechts, wird von den meisten Staaten nurunter Bedingungen zngelassen, welche die E. imAllgemeinen erschweren. Während das Recht derAuswanderung ein von fast allen civilisirten Staa-ten anerkanntes ist, kann von einem Rechte derE. an sich nicht die Rede sein; es steht vielmehr indes Staates Belieben, dein Fremden den Aufenthalt