Einschnitt —
einschneiden, sich bloß durch eine niedrige Brust-wehr ohne Graben gegen feindliches Feuer decken.
Einschnitt, 1) (lat. Inoisnra, Anat.) Aushöhl-ung an Knochenrändern, welche das Aussehen hat,als ob etwas herausgeschnitten wäre. 2) (Lat.laoision, Chir.) Die einfachste chirurgische Opera-tion, bestehend in Trennung der Weichtheile miteinem schneidenden Instrumente (wie Messer, Lan-zette, Scheere), die zu den verschiedensten Zweckenvorgenommen wird. So fangen alle chirurgischenOperationen (Amputationen, Resectionen, Ent-fernung von Geschwülsten) mit einem E-e an;häufig bildet auch der Einschnitt an und für sichdie ganze Operation, z. B. bei der Eröffnungeines Abscesses, bei dem E-e in ein Blutge-schwür, Carbunkel, bei der Spaltung eines Fistel-ganges rc. Die Haltung des Messers richtet sichdabei darnach, ob der E. von außen nach innenod. umgekehrt gemacht wird. Im ersten Falle wirddie Haut vor dem Durchschneiden angespannt, imletztern — falls sie nicht durch irgend einen Pro-ceß bereits zerstört ist — in eine Falte erhoben,die dann zuerst durchstochen wird. Dabei schneidetman entweder freihändig, od. die Spitze des Mes-sers gleitet in der Rinne einer Hohlsonde (beimBruchschnitt, Spaltung eines Fistelganges). NachArt u. Zahl der E-e unterscheidet man noch ge-rade u. gebogene E-e, einfache E-e u. Kreuz- u.Sternschnitte, wenn zwei od. mehrere E-e sich ineinem Punkte schneiden. Über die subcutanen E-es. Tenotomie. E- Beins.
Einschnitt, s. Eisenbahnban.
Einschürig, 1) die Wolle, welche jährlich nirreinmal von den Schafen genommen wird. 2) Wie-sen, von denen nur einmal Heu gemäht wird.
Einsegnung (Benediction), kirchliche Handlung,durch welche unter Handauflegung u. Zeichen desKreuzes auf Personen zur Weihe zu einem Amteod. zu einem ernsten Lebenszwecke Gottes Segenherabgefleht wird, so bei der Ordination der Geist-lichen, bei der Confirmativn der Katechumenen,Trauung rc.; auch werden die Verstorbenen u. inmanchen Gegenden (bei den Katholiken allgemeingebräuchlich) die Wöchnerinnen bei ihrem erstenKirchgänge eingesegnet. Gegenstände, welche zu hei-ligem Gebrauche bestimmt sind, werden geweiht.
Einseitigkeit, Zustand, der aus der vorzugs-weisen Bildung einzelner Kräfte und Fähigkeitenhervorgeht, im Gegensätze zu der menschlich er-reichbaren Allseitigkeit, als Ergebniß einer harmo-nischen Ausbildung der natürlichen Fähigkeiten u.Kräfte. Die E. wird herbeigefllhrt durch einför-mige Beschäftigung, zu der ein Gewerbe od. einBeruf zwingt (vgl. Arbeitstheilung unter Arbeit,S. 22); durch die Sinnlichkeit, wenn sie das ganzeWesen beherrscht; durch das Laster der Selbstsucht;durch Interessen, wenn sie den Geist andauerndu. ausschließlich in Anspruch nehmen rc. Die E.ist somit z. Th. eine verschuldete, z. Th. eine un-verschuldete, durch den Kampf um das Dasein be-dingte. Bei starker Verbreitung der E. in derGesellschaft sind ihre Folgen in physischer, socialer,moralischer u. intellectueller Hinsicht von der ver«hängnißvollstcn Wirkung, indem sie die körperlicheDifformität u. Verhärtung des Wesens zur Folgehat, den Kastengeist hervorbringt, die geistige Höhe
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selbst bei den besten Anlagen u. den vorzüglichstenBildungsmitteln herabdrllckt, die Entwickelung desethischen Lebens verhindert, überhaupt Beschränkt-heit u. Kurzsichtigkeit befördert u. so eine Reihevon Übeln schafft, die ihrerseits weitere verderb-liche Rückwirkungen nach sich ziehen. Die end-liche Folge der E. ist die Entartung auf dem Wegeder Vererbung (vgl. Erblichkeit der Eigenschaften),sofern ihr nicht rechtzeitig durch wirksame Gegen-mittel Einhalt geschieht. Die E. wird im Großenauch befördert durch politischeAbgeschlossenheit u.dendadurch herbeigeführten Mangel an Racenkreuzung(Chinesen rc., im Alterthum die Ägypter). Schroot.
Einscitswendig (Bot.), Eigenschaft von Blät-tern od. Blüthen, welche darin besteht, daß die-selben znsammenstehend nach einer Seite hinge-wendet sind, wobei sie aber auf verschiedenen Seitenihrer gemeinsamen Achse entsprungen sein können.
Einsetzung in den vorigen Stand, so v.w. Restitutio in integrum. E. zu in Erben,s. u. Testament. E. zum rechten Vater, E.zur rechten Mutter, s. n. Einkindschaft.
Einsetzungsworte, die biblischen Worte, durchwelche die Einsetzung eines Sacraments bestimmtist u. welche von den Priestern bei der Darreich-ung des Sacraments über den Empfänger ge-sprochen werden; bei der Taufe: Matth. 28, IS.beim Abendmahl: Matth. 26, 26—28. oder 1.Korinther 11, 23—25.
Einsiedel, Kirch- u. Fabrikdorf in der Amts-hauptmannschast Chemnitz der königl. sächs. Kreis-hauptmannschaft Zwickau, an der Zwönitz; mehrereBaumwollenspinnereien, Fabrikation von Papier n.Strumpfwaaren, Bleichen, Steinbrüche; 1726 Ew.
Einsiedel, alte Adelsfamilie in Sachsen, Preu-ßen u. der Lausitz; wahrscheinlich besaß sie zuerstim 13. Jahrh. Schloß Gnandstein in der LeipzigerKreisdirection; sicher kommt sie seit Mitte des 14.Jahrh. vor. Konrad, auf Gnandstein u. Pries-nitz, der gemeinschaftliche Stammvater aller nochbestehenden Linien, wird im Anfänge des 15. Jahrh.genannt. Die 4 Söhne Heinrich Hildebrands,gest. 1557, Rathes des Kurfürsten von Sachsen,stifteten 4 Linien: a) Saliser Linie, starb nach1763 mit Victor August, hessen-kasselschem Ge-nerallientenant, wieder aus. b) Scharfen st einerLinie; von dieser stammte Friedrich Hilde-brand, geb. 30. April 1750 zu Lumpzig beiAltenburg; wurde um 1766 Page am Weimari-schen Hofe, 1770 Regierungsassessor, 1775 Hof-rath, 1776 Kammerherr bei der Herzogin AnnaAmalie, 1803 Weimarischer Geheimer Rath, 1807Oberhofmeister u. Präsident des Oberappellations-gerichtes in Jena; er st. 7. Juli 1828. E. schr.das Lustspiel: Die eifersüchtige Mutter, Weimar1774; Neueste vermischte Schriften, Dessau 1783 f.,2 Thle.; Grundlinien zu einer Theorie der Schau-spielkunst, Lpz. 1797; Die Brüder, Lustspiel nachTerenz, ebd. 1802; Gedichte u. Briefe über Nea-pel. o) Gnandsteiner Linie u. ä) Syhrai-sche Linie bestehen noch. Von der Scharjensteinerzweigte sich ab die Wolkenburger Linie; zuihr gehört Johann Georg, geb. 1692; kurfürst-lich sächsischer u. königlich polnischer Oberhofmar-schall, der die väterlichen Güter erhielt u. 1745von dem sächsischen Reichsvicariat in den Reichs-