erworbenen Güter (ob. Leistungen), od. auch diedabei gehabten Gegenleistungen in Betracht ge>nominen werden. Insofern nämlich E. das Vor-handensein einer wirthschaftlichen Thärigkeit desEinnehmenden voraussetzt, jede Wirtschaft sichaber aus dem Austausche von Leistungen u. Ge-gegenleistuugen zusammensetzt, gibt es ein Ge-sammteinkommen, welches die aus der Wirthschaftzugekommenen Güter überhaupt, n. dasjenige E.,welches nur den aus der wirthschaftlichen Thätig-keit verbliebenen Überschuß über die zum Zweckeder Erwerbung aufqewendeten Güter darstellt.Darnach erscheint das Reineinkommen abhängigvon Art u. Größe derjenigen Ausgaben, welchedem Wirthschaftsbetriebe als nothwendig für denEinkommenserwerb znerkannt werden, u. da dieAnschauungen darüber nicht bloß in der Volks-wirthschaftslehre, sondern auch in der Praxis ver-schieden sind, so ist auch der Begriff des Reinein-kommens nicht feststehend, was eine der Hanpt-schwierigkeiten für die Einkommenbesteuernng ver-ursacht. Insbesondere ist es streitig, ob zur Be-rechnung des Reineinkommens ans demGesammt-ertrage eines Wirthschaftsbetriebes auch die zurBestreitung der nothwendigen Lebensbedürfnissedes Wirthschaftendcn in bestimmter Zeit gemachtenAusgaben abzuziehen sind oder nicht. Diejenigen,welche das Reineinkommen durch Abzug nur derauf die Production als solcher verwendeten Kostenberechnet wissen wollen, unterscheiden dasjenigeE., welches nach Abzug sowol der Productions-als Unterhaltskosten dem Wirthschaftendeu übrigbleibt, als freies E. Diese Unterscheidung hatauch hohe Bedeutung, insofern von der Größedieses freien E. der Cnltursortschritt jeden Volkeshauptsächlich abhängt, da sich nur aus diesemfreien E. der Capitalbesitz u. jene Vermehrungder geistigen Kräfte des Volkes ansammelt, ohnederen Vorhandensein derselbe überhaupt gar nichtmöglich ist. In der Volkswirthschaftslehre wirdferner zwischen ursprünglichen u. abgeleite-ten E. unterschieden, je nachdem die wirthschaft-liche Thätigkeit eine solche ist, welche zugleich dieVermehrung des Volkseinkommens bewirkt, wieBodenbearbeitung, Gewerbe-, Fabriks-u. Handels-betrieb, od. eine solche, bei der letzteres nicht derFall ist, wie beim E. ans der Leistung persönlicherDienste, od. aus der Verleihung von Geld-Capi-talien, weil hier das bezogene E. bereits in demE. eines Anderen enthalten ist. Diese Unterscheid-ung hatte so lange besondere Bedeutung, als mander Anschauung war, die Größe des Volksein-kommens sei zugleich die Größe des Volkswohl-standes, auf welchem wieder die Steuersähigkeitdes Volkes beruhe. Darnach suchte man zunächstdie Größe des Volkseinkommens für eine bestimmteZeitperiode, entweder durch Abschätzung des Wer-tstes der in dieser Zeit dem Lande durch eigeneProduction u. Waareneinfuhr zugegangenen Güter,abzüglich des Werthes des in gleicher Zeit bestan-denen allgemeinen Güterverbranches, oder durchSummiruug des Reineinkommens aller Staats-,Gemeinde- u. Privatwirthschaften zu berechnen.Abgesehen jedoch von der Schwierigkeit u. Unsicher-heit dieser Berechnung infolge der Unsicherheitihrer einzelnen Factoren, wie denn auch alle der-
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artigen selbst mit größter Genauigkeit angestelltenBerechnungen die größten Differenzen in den Re-sultaten zeigten, ist man heute auch zu der Über-zeugung gelangt, daß sich der Volkswohlstand nichtbloß aus der Summe der Güter, welche das Volks-einkommen ausmachen, zusammensetzt, sonderndaß dazu auch jene Güter gehören, welche demVolke als Ganzen infolge des Zusammenwirkensaller Einzelnkräfte zukommen, z. B. Straßen u.Eisenbahnen, Schulen u. Vertheidigungsanstaltenu. dgl. Der Werth gerade dieser letzteren, für dieHöhe des Volkswohlstandes wichtigsten Güter, istjedoch ziffermäßig nicht festzustellen. Hat nunauf solche Weise die Unterscheidung eines ursprüng-lichen u. abgeleiteten E-s die Bedeutung verloren,so ist dagegen neuester Zeit die Unterscheidung desE. in nothwendiges u. freies um so wich-tiger geworden, nachdem die Tendenz an Stelleder bisherigen Ertragssteuern die Einkommen-besteuerung zu setzen, od. diesen znzufügen, sichimmer mehr geltend macht, mit der Anforderungjedoch, daß für Jedermann das zum Lebensunter-halte nothwendige E. von der Besteuerung frci-zulaffen, also aus dem Gesammteinkommen aus-zuscheiden sei. Maurus.
Einkommensteuer ist die durch die Regierungvom ermittelten Reineinkommen der Staatsbürgerzur Zahlung eingeforderte Geldabgabe. Wie dasEinkommen begrifflich verschieden ist vom Ertrage,so unterscheidet sich auch die auf die Person derStaatsbürger bezogene E. von der auf die Wirth-schaftsobjecte derselben gelegten Ertragssteuern,wie Gewerbe-, Häuser-, Capitalrenten-, Grund-steuern, ebensoviele besondere Arten der Einkom-menbesteuerung, u. von der E. als solcher nurdadurch verschieden, daß der besteuerte Ertrag weitentfernt sein kann, gleichzeitig das reine Ein-kommen des Besteuerten zu sein. Die E. kannals einzige Staatssteuer für alle Arten des Ein-kommens bestehen, wie in England, wo nebender E. keine besonderen Ertragssteuern, sondernnur Aufwands- und Vermögenssteuern erhobenwerden, od. es kann eine E. neben Ertragssteuernvorhanden sein, wie dies überall sonst der Fallist, wo die E. neuester Zeit eingeführt wurde. Alsausschließlich einzige Steuer besteht sie noch inkeinem Staate, obgleich es vielfach als das Idealeiner gerechten Besteuerung gefordert wird, anStelle aller modernen Steuerarten, die allge-meine directe E. zu setzen. Die Verfechtereiner solchen allgemeinen E. behaupten, daß dasReineinkommen alleinig der sowol volkswirthschast-lich richtige, als auch der Gerechtigkeit entspre-chende Besteuerungsmaßstab sei; denn nur dasReineinkommen stelle bei Jedermann jenen Ver-mögenszuwachs dar, aus welchem ohne Gefährd-ung der wirthschaftlichen Existenz u. des wirth-schastlichen Fortschrittes ein Aufwand überhaupt,u. also auch der für die Erhaltung des Staars-wesens nothwendige Aufwand bestritten werdenkönne. Je größer aber dieser frei verfügbarejährliche Vermögenszuwachs, desto mehr könne u.müsse auch aus demselben sür die Staatsausgabenabgegeben werden, denn destomehr kommt demSteuernden auch die Wohlthat der staatlichenExistenz zu Gute, während im Gegentheile jede