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Bd. 7 (1876) Eckzähne - Ferdinand
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Eigenthumsklage Eigner.

befugnisse des Eigenthllmers. Wichtig ist endlichs) bezüglich des Schutzes des E-s die Modifika-tion, daß das Deutsche Recht bei den beweglichenSachen keine Vindication gegen jeden dritten Be-sitzer der Sache, sondern nur eine (ursprünglichals Delictsklage erscheinende) Klage gegen Den-jenigen gestattet, welcher znerst die Sache von demklagenden Eigenthümer erhielt. Doch ist dieserSatz, der sprichwörtlich mit den Worten ausge-drückt ist: Hand muß Hand nähren, od.: Wo Je-mand seinen Glauben gelassen hat, muß man ihnwieder suchen (fr. Ln ia.it äs mondiss xosssssionvrrnt Mrs), selbst particularrechtlich verschieden mo-dificirt worden, indem die Vindication gegen denDritten bald nur da wegfällt, wo der Eigenthll-mer die Sache freiwillig ans seinem Besitze ließ,bald auch nur der gutgläubige Besitzer geschütztwird, bald endlich der dritte Besitzer doch danndie Sache heranszugeben gezwungen werden kann,wenn ihm der Preis, um den er sie selbst erwarb,wiedererstattet wird.

III. Als eine besondere Art des E-s hat manöfters das Schrift-E. (E. an Geisteswerken) aus-gestellt, s. Literarisches E. u. Nachdruck.

IV. Die Bedeutung des E-s ist in cultur-historischer u. socialer Hinsicht von solcherTragweite, daß sie an dieser Stelle wenigstensangedeutet werden muß. Von dem Augenblickean, da ein Mensch dem andern einen Gegenstandstreitig machte, war der Anstoß zu einem Strebengegeben, das ohne Zweifel die mächtigste Trieb-feder zur intellectuellen u. moralischen Entwickel-ung des Menschengeschlechtes u. zur Bildung derGesellschaft gewesen, während es auf der anderenSeite dadurch, daß es mehr denn alle anderenBestrebungen in maßloses Extrem ausartete, eineder Hauptqnellen alles socialen Unheils gewordenist. Letzteres leugnen, ist ebenso thöricht, als durchRadikalmittel, wie der Commnnismus, helfen zuwollen, was außerdem ein logischer Fehler ist.Denn das Übel liegt nicht im E., sondern in dermenschlichen Natur, bczw. deren Absolutismus.Will man also abhelfcn, so heißt es hier, d. h. ander Wurzel des Übels, Hand anlegcn durch eineauf Fleiß u. Sparsamkeit gehende Erziehung, durchUnterrichtung u. durch wahre Aufklärung. Nichts-destoweniger war der Commnnismus eines derHanptmittel, welches man hier in Anwendung zubringen trachtete, u. daß man dasselbe auch heutenoch nicht aufgegeben, beweisen zahlreiche Erschein-ungen u. Schriften der Neuzeit, so bes. das sehrbeachtenswerthe Buch des Belgiers Laveleye: Vsla xroxrists et äs sos kormss primitives, Par.1874, worin derselbe auf historischem Wege dieverschiedenen E-sbegriffe verführt, dann die E-s-theorien prüft u. zu dem Ergebniß gelangt, daßdas E. als ein angeborenes Menschenrecht zu be-trachten sei, dessen man den Einzelnen nicht be-rauben könne, ohne die Gesellschaft den schlimmstenGefahren auszusetzen. Das Collectiv-E. (also eineArt Communismus) sei diejenige Form des E-s,welche die meiste., Garantien für gesicherte undglückliche Verhältnisse biete, n. nach diesem Zielehin seien z. B. unsere Genossenschaften, die Aktien-gesellschaften rc. schon ein bedeutender Schritt. Ingeistiger Beziehung besteht allerdings das Coinmn-

nal-E. äs kaoto u. hat es immer bestanden, wennauch hier in den meisten Fällen bei dem Einzel-nen das materielle E. entscheidend von Einfluß istu. es stets Strömungen gegeben hat u. noch gibt,welche auf eine Verkümmerung desselben gerichtetsind. Das Grund-E., welches im Sinne LaveleyesLen heilsamsten Einfluß ausüben könnte, wird sichgerade am schwierigsten dieser Form anpassen lasten.Ob aber auch, wäre dies nicht der Fall, das Com-munal-E. eine Lösung der großen Frage herbei-führen werde, ist angesichts der Verschiedenartigkeitder menschlichen Naturen sehr zu bezweifeln. DasCommunal-Boden-E. zeigt vielmehr einen rohenCulturznstand an, der auch nur eine geringe Pro-duction liefert. Daß das E. ein angeborenesMenschenrecht sei, wird Niemand bezweifeln; zudiesem Menschenrechte aber kann dem Einzelnenmir durch Selbsthilfe, d. h. durch Fleiß m Spar-samkeit, verholfen werden. Vgl. außer der obge-nannten Schrift: Gesterding, Ausführliche Dar-stellung der Lehre vom E., Greifst». 1817; Püt«ter, Die Lehre vom E. nach deutschen Rechten,Berl. 1881; Pagenstecher, Die römische Lehre vomE., Heldelb. 1856 f.; Sell, Röm. Lehre der ding-lichen Rechte od. Sachgerechte, I. Th. 1852; Ders.,Über bedingte Traditionen rc., 1839; Bähr, Diepreuß. Gesetzesentwllrfe über das Recht am Grund-eigenthum rc., 1870. I-m. Lagai." IV. Schroot.

Eigenthumsklage, s. Vindikationsklage.

Eiger, Berg der Berner Alpen im Bez. Jn-terlaken (Schweiz), südwestlich von Grindelwald,auch Außer-E. (im Gegensatz zum Juner-E. od.Mönch) genannt, 3975 m hoch. Sein scharferGipfelkamm galt bis 1858 für unersteigbar, inwelchem Jahre der Schotte Harrington ihn zuersterklomm. Gegen NW fällt der E-Gletscher nachder Wengernalp, gegen NO der Mittel! egi-Gletscher nach dem Thal von Grindelwald, gegenSO der Grindelwald-Vischer-Firn nach demEismeer ab. Ein Paß für Gletscher-Touristen istdas E-joch, 3619 m hoch.

Eigg (Egg), Insel an der WKüste Schottlands,eine der Hebriden od. Westlichen Inseln (WesternIslands), nördl. von Mull, zur Grassch. Jnverneßgehörig; im Scuir of E. 405 in hoch; etwa 320Ew. An der NKüste der Insel wurde durch denGeologen Hugh Müller zuerst das seltene Phäno-men des tönenden Sandes beobachtet.

Eigisheim, so v. w. Egisheim.

Eigner, Andreas, berühmter deutscher Ge-mälderestaurateur, geb. 1801 in Diedldorf in derbayerischen Oberpfalz; war zum Arzt bestimmt,wendete sich aber der Malerei zu u. bes. der Ge-mälderestauration u. ward 1830 Conservator derAugsburger Galerie, als welcher er dieWerke deraltschwäbischen Schule ordnete u. viele Bilder derbeiden Holbein restanrirte. Bon dem Grundsätzeausgehend, daß die Thätigkeit eines Restauratorsvorzugsweise eine bloß negative sein müsse u. erzunächst das Werk des Meisters von fremder Zu-that zu säubern, die Einwirkungen der Zeit, derLuft, des Temperaturwechsels rc. zu beseitigen habe,hielt sich E. von allen sog. Verbesserungen fern,verstand es aber, sich in die Technik der verschie-densten Richtungen hineinzuarbeiten, wo positiveZuthaten n. Ausbesserungen unvermeidlich waren.