76 Eidgenossenschaft,
u. Revision der Bundesverfassung. Beide Rächeversammeln sich lährlich einmal; sie werden außer-ordentlich einbernfcn durch Beschluß des Bnndes-rathcs od. wenn fünf Kantone es verlangen. Beibeiden entscheidet absolute Stimmenmehrheit. FürGesetze n. Beschlüsse ist Zustimmung beider Rächeerforderlich. Bundcsgesetzc sollen zu Annahme od.Berwersung dem Volke vorgelegt werden, sobaldes 30,000 stimmberechtigte Schweizerbürger oderacht Kantone verlangen. Die Mitglieder beiderRäthe stimmen ohne Instruction. Jeder Rathverhandelt abgesondert. Die Sitzungen beiderRäthe sind öffentlich. Die oberste vollziehende u.leitende Behörde der E. ist der Bunde srath,welcher aus 7 Mitgliedern besteht. Er wird ans3 Jahre gewählt, jedoch nicht mehr als I Mit-glied ans dem nämlichen Kanton, und darf dieseskein anderes Amt od. Beruf ansüben. Den Vorsitzführt der Bnndcspräsident, welcher ans denBnndesräthcn von Len beiden Rächen für dieDauer eines Jahres gewählt wird; ebenso derVicepräsident. Beide können nicht 2 Jahr nacheinander die Stelle bekleide». Die Bnndesräihehaben bei den Verhandlungen der beiden Abtheil-nngen der Bundesversammlung berathende undantragstellende Stimme. Der Bnndesrath leitetdie eidgenössischen Angelegenheiten, wacht über Be-obachtung der Verfassung, Gesetze und Beschlüssedes Bundes, sowie über Garantie der Kantonal-verfassnngcn, schlägt Gesetze u. Beschlüsse vor od.bringt Anträge von den Kantonen od. Rächen andie Bundesversammlungen, vollzieht die Bnndes-gesetze u. Urthcilc des Bnndcsgerichts, trifft die-jenigen Wahlen, welche nicht der Bundesversamm-lung u. dem Bnndesgcricht rc. übertragen wurden,vrüft die Verträge der Kantone unter sich, wahrtdie Interessen der E., sowie ihre völkerrechtlichenBeziehungen, deren Sicherheit, Unabhängigkeit n.Neutralität, sorgt für Handhabung von Ruhe n.Ordnung, bietet in Fälle» von Dringlichkeit Trup-pen auf, besorgt das eidgenössische Militärwejenn. alle Zweige der Verwaltung, welche dem Bundeangchören, die Verwaltung der Bnndes-Finanzen,Stellung der Rechnungen rc., beaufsichtigt die Ge-schäftssührnng aller eidgenöss. Beamten n. erstat-tet der Bundesversammlung Rechenschaft überseine Verrichtungen. Eine Lnudeskanzlci, derein Kanzler vorsteht, besorgt die Kanzlcigcschäfteder Bnndesversammlnng und beim BnndcSrath;den Kanzler wählt die Versammlung ans 3 Jahregleichzeitig mit dem Bnndesrath. Zur Ausübungder Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereichdes Bundes fällt, wird ei» Bnndesgericht(Sitz in Lausanne) ausgestellt, welches die Bundes-versammlung wählt u. in welchem alle drei Na-tionalsprachcn (deutsch, französisch und italienisch)vertreten sein sollen; das Gesetz bestimmt Organi-sation, Zahl, Amtsdaner und Besoldung. FürBeurtheilnng von Straffälle» (Hochvcrrath, Auf-ruhr und Gewaltthat gegen die Bnndesbehörde,Verbrechen gegen das Völkerrecht, politische Ver-brechen rc.) werden Schwurgerichte (Jnrh) ge-bildet, welche über die Thatfrage absprcchen. InsBnndesgericht kann jeder Schweizerbürgcr ernanntwerden, der in den Nationalrath wählbar ist; erdarf aber keine andere Beamtnng in der E. oder
die Schweizerische.
in einem Kanton, noch irgend einen anderen Be-rns treiben. Das Bnndesgericht vernrtheilt ci-vilrechtlichc Streitigkeiten zwischen dem Bunde unddcnKantonen, zwischen dem Bunde u.Corporationenod. Privaten, zwischen den Kantonen unter sich,n. zwischen den Kantonen einerseits n. Corpora-tionen n. Privaten anderseits, wenn der Streit-gegenstand von Bedeutung ist u. eine Partei esverlangt. Es nrtheilt ferner über Anstände betreffsHeimathlosigkeit, Bürgerrechts-Streitigkeiten zwi-schen Gemeinden verschiedener Kantone, und beiFällen, wenn dasselbe von beiden Parteien ange-rnsen wird u. der Streitgegenstand von einer durchdie Bnndesgesctzgcbnng zu bestimmenden Bedeut-ung ist. Es entscheidet endlich noch über Compe-tenzconflicte zwischen Bundes- n. Kantonal-Behör-den, über Streitigkeiten staatsrechtlicher Naturzwischen den Kantone» u. über Beschwerden, be-treffend Verlegung verfassungsmäßiger Liechte derBürger, sowie über solche von Privaten wegenVerletzung von Concordaten und Staatsverträgen.Die Bundesverfassung kann jederzeit revidirtwerden, namentlich auch wenn 50,000 stimmbe-rechtigte Schweizerbürger es verlangen, n. infolgedessen die Frage, ob eine Revision stattfinden sollod. nicht, dem schweizerischen Volke zur Abstimm-ung vorqelegt wird. Sofern die Mehrheit derSchwcizcrbürger über die Frage bejahend sichansspricht, so sind beide Räthe neu zu wählen,um die Revision zur Hand zu nehmen. Di re«vidirte Bundesverfassung tritt in Kraft, wenn sievon der Mehrheit der an der Abstimmung thcil-nehmenden Bürger und von der Mehrheit derKantone angenommen ist; das Ergebnis; derVolksabstimmung in jedem Kantone gilt als Stan-desstimmc (Kantons-Stimme) desselben.
Bern ist Sitz der Bnndcsgewalt, hier findendie Bundesversammlungen im BnndeSrathhansestatt u. hier residiren die auswärtigen Gesandtenvom Deutschen Reich, Rußland, Österreich, Frank-reich, Italien, England rc., entweder fest doini-cilirt od. zeitweise. Die E. unterhält nur in Paris,Wien n. Berlin diplomatische Gesandte, in Londonund Washington Generalconsnln, die zugleichdiplomatische Agenten sind; in allen übrigen Län-dern nur Handclsconsnln, welche unter dem eid-genössischen Handels- u. Zoll-Departement stehen,während die Gesandten mit dem jeweiligen Bun-dcspräsidenten correspondircn. Finanzen. Dasvom Bnndesrath genehmigte Budget für 1876weist eine Ausgabe von 42,775,600 Fcs., gegen-über einer Einnahme von 41,738,000 Fcs. "auf.Einnahme: Ertrag der Liegenschaften n. Kapitalien375,199 Fcs. Verwaltung des Militär-Depar-tement 3,315,121, Finanz- u. Zoll-Departement
19.872.000, Post- u. Telegraphen-Departement18,157,000 , Verschiedenes 18,680, Ausgabe:Amortisation n. Verzinsung der Anleihen 1,695,150,Nationalrath 191,000, Ständerath 13,000, Bnn-dcsrath 85,500, Bnndeskanzlei 254,700, Bnndes-gericht 149,800, Politisches Departement 275,000,Dcp. des Innern 2,906,593, Justiz- n. Polizei-departement 40,000, Militär 14,553,395, Finanz-n. Zoll-Dep. 5,024,300, Eisenbahn- n. Handels-Dep. 351,700, Post- und Telegraphen - Dep.
17.229.000, Unvorhergesehenes 8000 Fcs. Die