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Bd. 7 (1876) Eckzähne - Ferdinand
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Eichstädt — Eichung.

zum Städtchen geworden. 1291 erhielt die Stadteine magistratische Verfassung; in der Mitte des14. Jahrh. wurde vom Bischof Heribert das SchloßMlibaldsburg erbaut, welches nun die Residenzder Bischöfe bis 1725 war. 1458 wurde E. ver-gebens vom Herzog Ludwig von Bayern belagert,aber 1460 von demselben eingenommen; 1633 vomHerzog Bernhard von Weimar erobert, aber imHerbst wieder an die Bayern »nter Johann v.Werth verloren; 1634 von den Schweden genom-men und verbrannt. Das Bisthnm E. wurdevon St. Bonifacins 741 gegründet n. besondersdotirt von dem Ahnherrn der Grafen von Hirsch-berg, weshalb diese auch später noch die Advocatieüber das Bisthum hatten. Der erste Bischof warSt. Wilibald; 908 erhielt Bischof Erchambold dasRecht zu münzen. Gebhard, der letzte Graf vonHirschberg, vermachte 1261 dem Bisthum seineganze Grafschaft, die jedoch bayer. Lehn war, waszu mancherlei Streitigkeiten zwischen Bayern unddem Bisthnm führte. Das Hochstift vergrößertesich durch Ankauf nach n. nach so, daß es eines derreichsten in Deutschland wurde. 1802 wurde dasBisthnm säcnlarisirt, in ein Fürstenthum ver-wandelt und Bayern einverleibt, aber der größteTheil in demselben Jahre noch dem Großherzogvon Toscana, als künftigem Kurfürsten von Salz-burg, abgetreten. 1805 trat der Salzburger Kur-fürst infolge des Presburger Friedens den größtenTheil des Fürstenthums an Bayern ab, das nundem Altmühlkreise einverleibt, u. 1810 mit diesemzum Oberdonaukreise gezogen ward. Nach demSturze Napoleons erwarb dessen Stiefsohn, EugenBeauharnais, Schwiegersohn des Königs vonBayern, E. und Gebiet unter bayer. Hoheit alsfreie Standesherrschaft, unter dem Titel eines Her-zogs von Lenchteuberg und Fürsten von E.; Lochwurde 25. Februar 1854 das Fürstenthum auf-gelöst, n. die dem Hanse Lenchteuberg infolge die-ses Besitzes eingeränmten Rechte u. Ehrenvorzügeim Königreiche Bayern hörten von da an auf.Auch wnrde infolge des Concordats von 1817 u. derTircumscriptionsbulle von 1821 ein neues Bis-chum E. errichtet, daS unter dem ErzbisthumBamberg steht. Vgl. Sax, Gesch. des Hochstistes u.der Stadt E., Nürnb. 1858. tG-ogry H. B-nis.

Eichstädt, Heinrich Karl Abraham, Phi-lolog, vorzüglicher Latinist, geb, zu Oschatz 8 . Ang.1772; studirte in Schulpsorta u. seil 1787 inLeipzig Theologie ».Philologie, wurde hier 1793Privatdocent, 1795 außerordentlicher Professor derPhilosophie und 1797 Professor der Eloquenz inJena; st. 3,/4, März 1848. E. schr. viele akade-mische Reden u. Programme, erstcre gesammeltals Opuseula oratoria, Jena 1848 f., 2 Bde.;l von letzteren sind zu bemerken: Do O;§äamis oarinlvlbus, Jena 1819—1835, 4 Comment.;

! Olaviaul äs äosu Olirlsto bestimonii avS-rr-re«

> guo luro nupi-r rursus äolonsa sit, ebd. ^.813! dis 41, 7Progr.; Oaraäoxa guasäain Ilorsbiana,

! ebd. 1832—37, 11 Progr.; Do poosi onlinaria,

! ebd. 1831—32, 4 Comment.; schrieb außerdem:i Os IrnuAinibus liomanorum, Pctersb. 1806;

sölovu acta soeiotabls lat. äsnonsis (welche er; 1800 wieder herstellle), Jena 1806; ämualss aoa-ävmias äeuonsis, ebd. 1823, 1. Bd.; übersetztei PiererS Universal-ConversationL-Lexiton. k. Ausl.

Mitfords Geschichte Griechenlands, Lpz. 1802—8,6 Bde., u. gab heraus den Diodoros Siknlos n.Lucretins; war auch 1804—41 Redactenr n. Her-ausgeber der Jenaischen Allgemeinen Literatnr-zeitnng.

Eichstetten, Flecken im Bez.-Amt Emmen-dingen des bad. Kreises Freiburg, stadtähnlich ge-baut, an der Drcisam n. am Ostfuße des Kaiser-stnhles; Volksbank, evangel. Pfarrkirche, Obst- u.Weinbau, Viehzucht; 2709 Ew.

Eichthal, Gustave dH franz. Ethnograph, geb.22 . März 1804 in Nancy, schloß sich dem Saint-Simonisten Enfantin an u. betheiligte sich an derRedaction des 6 lobs n. des Or^anlsateur. Nachder Auflösung der Gesellschaft der Saint-Simonisten,1832, ging E. nach Griechenland, wo er Mitglieddes staatswirthschafllichen Bureaus wurde u. Oosclonx monäss heransgab. Rach seiner Rückkehrwnrde er einer der Gründer der franz. ethnolo-gischen Gesellschaft n. 1867 des Vereins zur Be-förderung der griech. Studien in Frankreich. 1861erhielt er mit Mennier von der Acclimatisations-gesellschaft in Paris den Auftrag Sibirien n. dieAmnrländer zu untersuchen. Er schr.: Ootbrss surla raoo noirs ob blanoüs, Par. 1839; läistoiroob ori^ino äos Ooulbas on ldsllans, Par. 1842;Oos ovanAiles, 1863 ff.; 8 ur 1a plulosoplris ckola z'usblos, 1864; Os 1'usaAs prabigus äs lalanAns xrsogns, 1864; 8 ni los ori»inos oouä-älilgues äs la oivllisabion ainörloains, 186S;Oos granäs pouplos ineältsrransbns ob Io olirbsbia-nisins, 1865; Oa soriio ä'^^pbs ä'aprss Issrooits ooinbinös än Osnbatsugus ob äs Llano-blion, 1872. Henne-Am Rhyn.»

Eichung (Messung, oder Vermessung), einesSchiffes, ein Schiff eichen od. messen, ist die Fest-stellung des Raumgehaltes desselben zum Zweckder Ermittelung der Trag- oder Ladnngsfähigkcffu. der darnach zu beinessenden verschiedenen Schiffs-Abgaben; sowie zur Bestimmung der Größe undSchwere der zum Ban zu verwendenden Theile,der Takelage n. dergl. Die bisherigen Meßmetho-den gründeten sich entweder auf eine mehr oder-minder genaue Berechnung der Größe des Lade-raumes der Schiffe, od. nur auf eine Mnltiplica-tion der hauptsächlichsten Abmessungen miteinanderu. einem gewissen Coefficienten. Letztere Methode,wie die franz. Meßmethode vom I. 1837 u. diealte engl., geben nur ein Ergebniß von geringemWerth; zu den erstgenannten gehört die preuß.Meßmethode vom I. 1862 n. die bereits durchdie Kauffahrthcischifsfahrtsacte (illsrcliant 8 Iiip-pinF ?1sb) vom I. 1854 in England eingeführteder Oross- n. der Tlot-KoFisisr-Oonna^o. SeitBeginn des I. 1873 ist eine, der Letztgenanntenim Wesentlichen gleiche Schiffsvermessnngs-Ord-nung auch für Deutschland eingefllhrt worden.Darnach ist die Vermessung der Schiffe von dendazu bestellten, unter besonderen Revisionsbehör-den thätigen Vermessungsbehördcn ansznführen u.wird dabei ein vollständiges Verfahren und dasnur unter besonderen Umständen n. zeitweilig ge-stattete abgekürzte Verfahren unterschieden. Dasim Körpermaß ausgedrückte Ergebniß der Ver-messung aller Räume eines Schiffes wird dessenBrntto-Raumgehalt u. nach Abzug der WohnungS-vii. Band. 5