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Bd. 7 (1876) Eckzähne - Ferdinand
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Eichwald

räume der Mannschaft und bei Dampfern derMaschinen- n. Kohlenräume, der Netto-Nanmge-halt genannt. Über die stattgehabte Schiffs-Ver-messung wird von Seiten der vorgenannten Be-hörden der Meßbrief ausgestellt, welcher die An-gabe des angewendeten Verfahrens, die haupt-sächlichsten baulichen Einrichtungen u. Abmessungendes Schiffes, sowie den Brutto- n. Netto-Ranm-gehalt desselben in lcffrn u. in brit. Register-Tonsenthalten muß. Die Vcrmessnngsmethode für dasvollständige Verfahren besteht im Wesentlichen inFolgendem: Es werden eine, nach der Länge desSchiffes verschiedene, bestimmte Anzahl (4—12)von Querschnitten nach bes. Vorschrift in metri-schem Maß abgemessen n. darnach deren Flächen-inhalt nach der Simpsonschen Formel, auf gleich-falls vorgeschriebene Weise berechnet. Die Summeder Prodncte dieser Querschnitte mit den für jedenderselben bestimmten Coefficienten multiplicirt mitH des gemeinsamen Abstandes der Querschnitteuntereinander, ergibt alsdann den Inhalt desunter dem Vermessnngsdeck befindlichen Schiffs-raumes. Die über diesem Vermessnngsdeck be-findlichen Räume werden in ähnlicher Weise ge-messen n. berechnet u. die Summe sämmtlicherergibt den Brutto-Ranmgehalt des Schisses in lcffm.Das abgekürzte Verfahren besteht in einer vor-geschriebenen Weise der Multiplication einzelnerAbmessungen (der Länge, der halben größtenBreite und des ans Letzterer gemessenen halbenäußeren Umfanges des Schiffes) miteinander undmit einem gewissen Coefficienten. Für die recht-zeitige Vermessung eines Schiffes ist sowol derErbauer, wie der Rheder und der Schiffsführerverantwortlich. K.

Eichwald, Karl Eduard v., russischer Na-turforscher u. Reisender, geb. 4. Juli 1795 zuMitau; studirte Medicin u. Naturwissenschaften inBerlin, bereiste Deutschland, Frankreich n. Eng-land, kam 1819 nach Wilna, 1821 nach Doipat,1823 als Professor nach Kasan, unternahm 1825eine größere Reise ans Kaspische Meer, in denKaukasus n. nach Persien, wurde nach seiner Rück-kehr 1827 Prof, der Zoologie in Wilna u. bereistedann die russischen Provinzen bis zum SchwarzenMeer. 1839 siedelte er als Pros, nach St. Pe-tersburg über, bereiste die Ostseeprovinzen undeinen Theil Skandinaviens, 1846 Italien, Sici-lien u. Algerien. 1852 trat E. in den Ruhestand.Als unermüdlicher Forscher u. Reisender hat sichE. große Verdienste um die Naturwissenschaften,namentlich Rußlands, erworben. Unter seinen zahl-reichen Schriften sind bes. hervorzuheben: Aoolo-Zia, specialis, Wilna 1829—31; Offssrvationssäs l?I>/salc> st äs Dsipffiuo, Petersb. 1829;Natnrhist. Skizze von Lithanen, Wolhynien undPodolien, Wilna 1830; seine Reise ans dem Kasp.Meer rc. (Stnttg. 1834—37, 2 Bde.) hatte nochdie klantarum nov. gnas irr itinsrs Oaspio-llauoasio obssrv., Wilna n. Lpz. 1831—33, diealte Geographie des Kasp. Meeres rc., Berl. 1838,u. die Panua Oaspio-Oaueasioa, Petersb. 1841,40 Tff., im Gefolge; llioffsssss wirr, äss provin-css ooeiäsutaies äs la ikussio, Wilna 1835; Dassilnrische Schichtensystem von Esthland, Petersb.1840; Die Urwelt Rußlands, Petersb. 1840—47,

— Eid.

4 H.; Bcitr. zur Jnfusorienkunde Rußlands, Mos-kau 1844; Oryktognosie (russisch), Petersb. 1846.Sein Werk über die Paläontologie Rußlands er-schien französisch, Stnttg. 1850, russisch, Petersb.1851; Natnrhist. Bemerkungen ans einer Reisedurch Tirol rc. als Beitr. zur vergl. Geognosie,Stnttg. 1851; I-stlrasa Rossiva, ebd. 18 5 2—68,2 Bde.; Analekten aus der Paläontologie n. Zoo-logie Rußlands, Mosk. 1872; Die Halbinsel Man-gischlak n. die Alent. Inseln, ebd. 1872. r.

Eid (äuramsntnm, äusjnranänm), die Be-thenernng der Wahrheit od. die Bestärkung einesVersprechens unter Anrufung Gottes oder eineranderen heilig gehaltenen Person oder Sache atzZeugen der Wahrheit n. Rächer der Unwahrheit.Der E. findet sich bei allen Völkern u. bildet ins-besondere in neuerer Zeit ein sehr wichtiges undin seiner Anwendung weitverbreitetes Mittel, theilsum die Wahrheit an den Tag zu bringen, theilsum für Treue und Glauben noch eine besonder!Bürgschaft zu erhalte».

I. Für die Christen enthält die Heilige Schriftmehrfach (Matth. 5, 34—37, Jac. 5, 12) Äußer-nngen, welche das Schwören ganz zu verbiete«scheinen; allein augenscheinlich sind dieselben nurans das Verbot willkürlicher Anwendung des E-eSauf geringfügige Gegenstände zu beziehen und i«solcher Weise auch schon von Zeit der Kirchen-väter an verstanden worden. Der E. selbst ist enl-weder ein Verpflichtnngseid (änr. promisso-rinm), wenn er dazu dient, eine Verbindlichkeitzu bestärken, oder ein Versicheruugseid (öm.asssrtorinin), wenn dadurch die Wahrheit cumBehauptung bestärkt wird. L.) Die allgemeine«Voraussetzungen für beide Arten des E-eS,wenn derselbe gütig sein soll, sind: a) daß derSchwörende die E-eshandlung mit Bewußtseinvorznnehmen im Stande gewesen sei (änäioüminjnrants); daher sind Vernnnftlose, Wahnsinnige,Betrunkene, Unmündige u. nach besonderer kano-nischer Bestimmung auch solche, welche bereilSeinen Meineid geleistet haben, zur Leistung eine-verbindlichen Eides unfähig. Als Eidesmii«-digkeit ist nach der Praxis des Gemeine»Rechtes das 14. Jahr anznnehmcn; Particular-rechte haben aber meist eine noch höhere Alters-stufe, gewöhnlich das 18. od. 20. Jahr, sür die-selbe angenommen; ff) daß der Schwörende auchden Willen habe, den E. in seiner ganzen Wahr-heit zu leisten (Vsritas in insnts), weshalb er-zwungene n. irrthümlich geleistete E-e, sowie E-rmit sogenannten Mentalreservationen (bei welche«hinter die E-esworte ein anderer Sinn versteckwird) unwirksam sind; o) ein rechtmäßiger ». er-laubter Grund (änstitia in offzsoto), so daßVer-sprechenscide, welche auf Erfüllung von etwa»-Unmoralischem od. Unrechtlichem gehen, der Gib'tigkeit entbehren. Was ä) die Form betrifft, sowar für den außergerichtlichen E. (änr. extra ja-äivialo) eine besondere nicht vorgeschrieben; wen»der E. aber vor einer Behörde als gerichtlicherE. (änr. juäioials) zu leisten war, so unterschiedman einen feierlichen E. (auch zierliche» E-,äur. solsons), bei welchem, um der Handbmgeine größere Feierlichkeit zu verleihen, der Beicht-vater oder ein sonstiger Geistlicher zngezoge», die