Druckschrift 
Bd. 7 (1876) Eckzähne - Ferdinand
Entstehung
Seite
50
Einzelbild herunterladen
 

50

Ehrcnmarschcill

poleous Bild u. die Umschrift: Henri IV, Roi äsKranes st äs Havarrs, die Rückseite statt desAdlers die Lilien. Die Zahl der Großkreuze wurdeauf 80, der Großoffiziere auf 160, der Coniman-denre auf 400, der Offiziere auf 2000 gesetzt,die Zahl der Legionärs blieb unbestimmt. Nachder Rückkehr von Elba stellte Napoleon durchGesetz vom 15. März 1815 den Orden in alterWeise wieder her u. ernannte während der 100Tage 6535 neue Mitglieder, deren Patente abervom König 11. Juli 1815 für ungiltig erklärtwurden. Louis Philipp verwandelte die Lilien indreifarbige Fahnen u. setzte die königliche Kroneüber den Stern, zugleich wurde nur für die Unter-offiziere u. Soldaten eine Zulage bestimmt, fürdie Offiziere blieb die Ordensverleihung lediglichEhrensache. Jndeß verlor das Institut an An-sehen, da die Ernennungen oft lediglich auf per-sönliches Interesse, selten auf wahre Berdienstcbegründet wurden. Als Louis Napoleon Präsi-dent der Republik geworden war, gab er demOrden 17. März 1852 eine neue Organisationu. die Decoration wie zu Zeiten des Kaiserreiches.Großmeister des Ordens war der Kaiser, die Ver-waltung des Ordens sllhrte ein Großkanzler imHotel äs In I-ögion ä'Irormeur. Die für dieeinzelnen Grade festgesetzten Zulagen betrugen: fürden Ritter 250 Frs., den Offizier 500 Frs., denCommandenr 1000, den Großosfizier 2000, dasGroßkrenz 3000 Frs. Nach dem Sturze desKaiserreiches wurde an Stelle des Bildes desKaisers das der Republik mit der Jahreszahl 1870gesetzt, auf der Kehrseite 2 Fahnen mit der Um-schrift: Honneur st Illrtris. Die Zahl wurdeauf 70 Großkreuze, 200 Großoffizicre, 1000 Com-mandcnrs, 4000 Offiziere n. 25,000 Ritter fest-gestellt, überall 2/5 für Militär, ^5 für Civil. DieZulagen blieben dieselben. Nach dem im Febr.1874 veröffentlichten Jahrbuchs des Ordens betrugdie Gesammtzahl der Inhaber: 34,381 Mililär-u. 28,919 Civilpersonen u. die Summe der Kostendes Ordens 7 Will. Frs. Übrigens ist die E.jetzt der einzige Orden in Frankreich. Anstaltenderselben sind: die Liaison Imperials, Erziehungs-anstalt für Töchter von Ordensgliedern in St.Denis, n. zwei Filialen davon: in der Uns Ba-lletts zu Paris n.I-ss loxss im Walde von St. Ger-main. 2) Orden der Republik Bolivia, 1836 vonGeneral Santa-Crnz zu Ehren Bolivars errichtet;das Ordenszeichen ein achtspitziger silberner Stern,trägt das Bild des „Befreiers" Simon Bolivaru. wird an einem roth-gelb-grünen Bande ge-tragen. 3) Orden von Kaiser Fanstin in Haytifür Civilpersonen errichtet am 2. Novbr. 1849.

Henne-Am Rhyn?

Ehreninarschall, s. u. Ehrengericht.

Ehrenmitglieder, bei gelehrten n. anderenGesellschaften Personen, welche wegen hohenStandes od. besonderer Verdienste zu Mitgliedernausgenommen werden «.darüber Ehrendiplome(Urkunden über die Ehrenmitgliedschaft) erhalten,ohne zu Arbeiten, Geldbeiträgen u. anderen Leist-ungen verbunden zu sein.

Ehrenrccht, 1) das Recht, wonach die altenEhrengerichte entschieden. 2) Kirchliches E.,das den Kirchenpatronen auf dem Lande zustehende

— Ehrentrunk.

Recht des Tranerläutens, des Gedenkens imKirchengebete, einer Kapelle, eines Erbbegräbnissesin der Kirche rc. 3) Bürgerliches E., der In-begriff der Befugnisse, welche der Mensch alsPerson p. als Staatsbürger im öffentlichen Lebenbeanspruchen kann; s. Ehre.

Ehrenschnfse, so v. w. Salutschüsse.

Ehrenstrafen (Rechtsw.), solche Strafen, welcheauf eine Kränkung der Ehre des Vernrtheiltenberechnet sind, indem sie entweder nur vorüber-gehend dem 'Sträfling eine seine Ehre herab-setzende Handlung (Abbitte, Ausstellung amPranger, öffentlicher Verweis rc.) auferlegen (E.im engeren Sinne), od. zugleich das vollkommeneRecht desselben auf Genuß der bürgerlichen Ehrebeschränken oder ganz entziehen unter Vornahmegewisser symbolischer Handlungen (entehrendeStrafen). Die neueren Strafgesetzgebungen habenmeist die eigentlichen E. mit Ausnahme des Ver-weises für solche Fälle, in denen wegen der Ge-ringfügigkeit des Verbrechens andere Strafen nichtals angemessen betrachtet werden können, ganzaufgegeben; als entehrende Strafen aber kommengewöhnlich jetzt nur die Zuchthaus- n. Arbeits-strafe in der Weise vor, daß Personen, welchediese Strafen erlitten haben, unfähig sind, öffent-liche Ämter zu bekleiden, die politischen Wahl-rechte ausznüben, in Zünfte n. Gülden als Meistern. Gewerbsherr einzutreten rc. (s. Ehre. 0.) Bczold.'

Ehrenstücke (Herald.), Figuren, welche derWappcnknnst eigenthümlich und nicht eigentlicheAbbildungen natürlicher Gegenstände sind, sonder»größtcntheils ans der ungleichen Vertheilniig derTinctnren in den Plätzen eines Schildes entstehen,wodurch sie sich von den Schildestheilungen unter-scheiden. Dem Ursprung nach sollen sie nach Ein.alle eine kriegerische Bedeutung haben; nach And.gingen sie ans der Schwäche der Malerknnst desMittelalters hervor, wo man es am leichtestenfand, den Schild mit Streifen verschiedener Farbezu verschönern.

Ehrenstiiird, eine schwedische, ans Deutschland,wo sie Schefser hieß, eingewanderte Familie.Ans ihr: 1) Graf August, gcb. 29. Sept. 1710,starb 4. Oct. 1764 als Feldmarschall. Ihm ver-dankt Schweden seine Scheerenflotte u. die Be-festigung von Sveaborg. 2) Graf Karl Aug.,Sohn des Bor., gcb. 1745; trat früh in See-dienste, wurde 1788 im Finnischen Kriege Ad-miral, trat aber 1789 nach der unglücklichenSchlacht bei Svensksnnd zurück; seit 1792 war erwieder als Generaladmiral einige Zeit lhätig,worauf er sich zurllckzog, um sich mit dem Stu-dium der Naturwissenschaft u. Kunst zu beschäf-tigen. Er unternahm zu diesem Zwecke eine Reisenach Italien u. st. 21. Mai 1800 in Örebro.Denkmal in Sveaborg. Er sehr, im Geiste Winckel-manns: Bssa tili Italien 1780 — 82, Stockh.1786, n. A. 1819; Vs Iria Iconstors xliilosoxllie,ebd. 1786; Schriften, heransg. durch Eichhorn,ebd. 1866. c-'

Ehrentrunk, 1) ein Trunk, den man einergeachteten n. gefeierten Person bei feierlichen Ge-legenheiten, z. B. Besuchen, Rückkehr rc. bietet.2) Bei den Handwerkern das Getränk, welchesder einwandernde Geselle sonst von den am Orte