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John Howard und die Pestsperre gegen Ende des 18. Jahrhunderts
Entstehung
Seite
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Wie verhält sich der Wirkungskreis der Staatsgewalt zu der-jenigen der Gemeinde? Welche Schranken ergeben sich für dieGesuudheitspolizei aus den Rechten des Staatsbürgers, aus demConflikte zwischen den Wohlfahrtszwecken der Gesellschaft undden anerkannten Rechten der Einzelnen?

Daß diese Fragen nicht blos für die MitteleuropäischenBinnenstaaten, sondern schlechthin die wichtigeren sind im Ver-gleich zu der Seesperre, konnte Howard nicht übersehen. Erwar sich darüber vollkommen klar daß eine Anempfehlung derQuarantaine gegen das Ausland niemals gleichbedeutend seinkonnte mit einem Versprechen vollkommener Sicherheit gegen diePest, und daß der Fall einer unwirksam gebliebenen Verkehrs-sperre nothwendig vorausgesehen werden muß.

Nur wenige Andeutungen lassen in H-oward's Schrift überdie Lazarethe darauf schließen, daß er in der Hauptsache mit deneinsichtigen Rathschlägen einverstanden war, die sechszig Jahrefrüher von seinem Landsmann M e a d. ertheilt worden waren.Ein Mann, der das Gift des moralischen Contagiums in denenglischen Grafschaftsgefäugnissen erkannt und die Bedeutung derAbsonderung der Gefangenen von ihresgleichen richtig gewürdigthatte, konnte unmöglich der thörichten Meinung huldigen, daß maunach dem Auftreten eines Pestfalles in den Städten die Krankennebst ihren Angehörigen, in ihren Wohnungen gleichsam zu ver-nageln habe, um die Intensität des Giftes zu steigern und dieGesunden durch Anwendung von Gewalt in künstlich geschaffenenPesthöhlen umkommen zu lassen. Schon aus Gründen ächterMenschenliebe konnte Howard keine wesentlich andere Meinunghaben, als Mead, der da lehrte:Das natürliche Recht desMenschen, sich einer Lebensgefahr durch Flucht zu entziehen, darfdurch den Staat, durch Einsperrung in Zeiten der Pest, nicht ver-nichtet werden. Alsbald nach gemeldeter Erkrankung sind die