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John Howard und die Pestsperre gegen Ende des 18. Jahrhunderts
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er behauptet hätte, daß man die Quarantaineanstalten der da-maligen Zeit Brutnester ansteckender Krankheiten mit demselbenRechte nennen konnte, mit dem er selber die englischen Gefäng-nisse seiner Zeit als Schulen des Verbrechens und der Verderbnißgeschildert hatte.

Bon besonderer Bedeutung erscheint das über Venedig ge-fällte Verdammungsurtheil aus zwei Gründen. Einmal war inBeziehung auf die in Betracht kommenden Oertlichkeiten keineSeestadt geographisch so sehr bevorzugt, wie die Lagunenstadt,die ihre Quarantaineanstalten in der Entfernung mehrerer ita-lienischer Meilen auf leicht zu überwachenden Inseln eingerichtetund außerdem noch mit hohen Mauern abgeschlossen hatte, sodaß jede Uebertretung der bestehenden Vorschriften besser contro-lirt werden konnte, als anderswo.

Sodann besaß Venedig eine Einrichtung, die noch heutzu Tage die Aufmerksamkeit aller derjenigen verdient, die deröffentlichen Gesundheitspflege ihre Aufmerksamkeit zuwenden.Erwägt man, daß Venedig nach seiner Verfassung eine gleich-sam centrale Stellung einuahm im Vergleich zu seinen festländi-schen Besitzungen, die sich einer größeren Selbständigkeit inihrer Verwaltung erfreuten, so wäre sogar die Andeutung erlaubt,Laß zusammengesetzte Staaten nach dem Muster der neuerenBundesstaaten Anlaß haben könnten, mit der Geschichte dieserEinrichtung sich vertraut zu machen.

Während einer ungewöhnlich heftigen Pestepidemie war umdie Mitte des 15. Jahrhunders in Venedig durch Dekret desSenats ein Gesundheitsrath geschaffen und in seiner Zustän-digkeit nach und nach weiter ausgebildet worden, so daß seineVerfassung in allen ihren Einzelheiten vielen Berichterstatternmustergültig erscheinen. Diese Behörde war mit allen wesent-lichen Attributen der vollziehenden Gewalt ausgestattet, sie hatte

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