1335.
1. Max.
2. Mai.
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Ott Herzog von Oesterreich gelobt dafür dass Kaiser Ludwig ihm und seinem Bruder Her-zog Albrecht von Oesterreich das durch den Tod Herzogs Heinrich von Chernden heirngefalleneHerzogthum Chernden und die Grafschaft Tyrol verliehen habe, demselben und seinen Erbenzu helfen wider den König Johannes von Bochtnen, Herzog Heinrich von Bayern, und widerdie Landherrn im Gebirge, damit er und seine Erben das Land in dem Jnthale nach den Grän-zen und Gemerchen gewinnen wie der Kaiser das seinen Kindern verliehen hat, so wie auchdas Aygen welches dazu gehört, nämlich die Marich zwischen der Holzbrücke und der andernBrücke, da sich die Wege scheiden gegen Mülbach und gegen Brichsen idwederthalb an dazgepirge, ferner die Marich bis an daz Joch auf dem Jaufen, die Marich oben an das Gesteigauf der Vinsermintz auch als verre das Jn get, und Alles das hier diesseits der vorgenanntenMarken gegen Schwaben und gegen Ober-Bayern zu gelegen ist, mit Herrschaften , Gerichten.,Mauten, Zöllen etc. die der vorgenant Hertzog Hainrich und sein Vordern untz her gehabt undbesezzen habent; hinwieder ßoll der Kaiser ihm und seinem Bruder helfen damit sie in denBesitz von Kärnthen und Tyrol, und des dazu gehörigen Eigens kommen ; ohne des KaisersWillen und Wissen wollen Beyde mit dem König von Boehmen, dem Herzog Heinrich undden Lahdherrn keinen Frieden und keine Sühne abschliessen; wenn der Kaiser stirbt so wol-len sie seinen Kindern beholfen seyn, das ihnen das Jntal nach obigen Marken sammt demdazu gehörigen Eigen zu Theil werde; alle mit den Obengenannten früher abgeschlossenenUebereinkünfte sollen den Briefen und Uebereinkünften mit Kaiser Ludwig keinen Schadenbringen. G. ze Lintz, an Sand Philipps und Sand Jacobstag. (c. S.)
Albrecht und Ott Herzoge in Oesterreich schwören für sich und ihre Kinder und ErbenHerzog Friedrich und Herzog Liupold, der Freundschaft und Treue W’egen die ihnen ihr OheimKaiser Ludwig von Rom erzeigt hat, bei ihm, seinen Kindern und Söhnen Markgraf Ludwigvon Brandenburg, und den Herzogen Stephan, Ludwig und Wilhalm von Bayern ferner zuverharren, sich nimmer von ihnen zu scheiden, und sie keinerlei Sache wegen zu verlassen;ihnen wider männiglich zu helfen, ausgenommen das Röm. Reich, der König von Ungarn, dieHerzoge von Sachsen, der Erzbischof von Saltzburg und der Bischof von Bazzawe ; mit Nie-manden eine Richtung oder Sühne zu machen ohne Willen und Wissen der Kinder des Kai-sers; mit Niemand der selbe irren will einen Frieden zu machen, oder ihn doch nicht längerzu halten denn als sie ihnen es entbiethen; das Gleiche sollen des Kaisers Söhne beob-achten ; diese sollen ihnen beholfen seyn uin in den Besitz von Kaernthen und Tyrol zu kom-men so wie ihnen der Kaiser selbe verliehen hat; kommen sie wirklich zum Besitze des Lan-des und der Herrschaft bey der Etsch, so soll ihr von ihnen dort gesetzter Pfleger dem Kaiser,seinen Söhnen und ihren Dienern alle Strazz und wege oeffenen gen Lambarten , so oft siedes bedürfen, und der Pfleger soll ihnen dieses bei den Heiligen schwören ; wenn des KaisersSöhne das Jntal nach Jen vorbezeichneten Gränzen einnehmen, so soll ihr Pfleger den sie andem Arel setzen, ihnen hinwieder auch schwören ihnen alle Strassen und Wege über den Arelzu öffnen; wenn der Kaiser stirbt wollen sie seiner Söhne getreue Helfer und Schirmer seyn,und wenn er ihnen zürn Pfleger über das Land setzt, den sollen sie auch schirmen, wesshalb
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