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1334 .
20. Juni.
21. Juni.
23. Juni.
Schrecken Ritter in den Jahren 1330 und 1333 demselben verkauften Güter zu Zischendorf undVngedankesheim, welche von ihm zu Lehen rührten, wofür ihm der Ritter seine Güter zu Sper-bersbach und in dem Teuersbach zu Lehen auftrug, und von ihm empfing. G. Sonntag vor S.Johannes Tag ze Sunwenden. (c. S.)
Conrad Toms von Nusez bi Arnbur, Rurkart, Conrad, Friedrich und Heinrich seine Söhneverkaufen dem Abt und der Sammung des Klosters Halsprunn ihr Theil des Guts zu Nusez dassie von H. v. Mur, Herrn Vlrichs Sohn gekauft haben, für ein freies Eigen um acht und zwanzigPfund Haller. Siegler: der veste erbere Ritter Herr Heinrich der Truchsess von Warperg.Zeugen: Herr Huge Dechant von Arnbur. G. an dem Mantag vor S. Johannstag ze Sunn-wenten. (c. S.)
' Weichnant von Aeusenhofen und seine Hausfrau Mechtild verkaufen mit der nachträglichenGenehmigung ihres ausser Landes befindlichen Sohns Perchtold an den Propst Conrad von Un-distorf ihre Müle und ihren Weiher zu Northoven um 5 3 Pfund Münchner Pf. Mitsiegler:Rapolt v. Aeusenhoven sein Eruder. G. an sant Albanstac.
Ludwig Römischer Kayser schliesst eine Erbeinigung zwischen seinen Söhnen, nämlich sei-nem Erstgebornen Markgraf Ludwig von Erandenburg einer- und den Herzogen Stephan, Ludo-wig und Wilhalm anderer Scits : die Mark zu Erandenburg mit allem Zubehör, Eigen oder Lehen,fällt, wenn Markgraf Ludwig ohne Söhne stirbt , oder wenn seine Söhne ohne Söhne sterbensollten, an die obengenannten Fürsten Stephan, Ludwig nnd Wilhalm, so wie an alle Söhnewelche der Kaiser etwa noch gewinnen wird. Sterben genannte Herzoge ohne Hinterlassungmännlicher Erben, so soll das Land zu Bayern, und was sie in Schwaben, Franken und andernLanden besitzen, an Markgraf Ludwig fallen. Alle andern Verträge, welche etwa von den vor-genannten Fürsten mit oder ohne Einwilligung des Kaisers wären errichtet worden, sollen kraft-los seyn. Der Kaiser verleiht den Vorgenannten zu gesammter Hand alle eben benannte Landeund Güter, und setzt sie beiderseits bei. lebendigem Leib in Nutzen, Gewalt, und Gewähr. ZumZeichen dieser Erbeinigung sollen des Markgrafen Amtleute und Pfleger den benannten Herzogenals rechten. Zinss und Dienst jährlich 2 00 Mark Silbers erlegen, und hinwieder die Herzogedem Markgrafen 100 Mark Silbers. Sollte Einer der Söhne Töchter gewinnen, so sollen dieandern sie bcstaten und beraten, als ez zimlich und erlich sey. Stirbt der Markgraf ohne Söhne,so soll zunächst der darauffolgende Sohn das Land erben. Die vorgenannten Brüder verpflich-ten sich ihre Amtleute , Pfleger, Mann und Städte diese Erbeinigung beschwören zu lassen. G.zu Uberlingen an sant Johanns Abent Waptisten. (c. 3. S.)
Heinrich von Oberndorf, seine Hausfrau Adelheid, und seine Kinder Ulrich , Menwart undElse verkaufen den Brüdern des deutschen Hauses zu Ellingen ihren Hof zu der Awe bei Tilen-hofen gelegen um 100 Pfund Heller als freyes Eigen. Bürgen: Hiltprand von Mur Ritter,Wipot von Piusen, Ulrich von Truhtelingen, Wirych sein Bruder, Hiltprand der Croph, Sifried
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