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Des Europäischen Herolds dritte Haupt-Handlung
schaffts-regierung dieser Grafschafft bereits rechnet/welcher unterschiedliche Vogteyen un-
seithcr A. 1680 von den obgedachten drcyen ter sich hat/und von dein bereits oben ausführ-
Sländen eingesetzet worden war/ und sich das licher geredet worden,
gantze land des Printzens ansprüchen widersetz- Vitt Was die stadt Rothwetl anlanget/
te/ so blieb die Hertzogin bey der polielüon, so war selbige A.isiy in den Eydgenoßijchen
wiewohl sie hierüber bey dem König in Franck- Bund kommen/ wurde aber im dreyßigjahri-
reich in höchste ungnade fiel.
vil Angleichen wird der Bischofsvon Ba-selunterdie zugewandten Bundsgenosstn ge-
gen Deutschen kriege wiederum heraus
gezogen.
WerWnttmSauptM
ZünMerUauptMhcil:
Von
A!te Regen-ten der stsdkLucs«.
Jestädt Lutea ist eineColo-nie und municipal - stadt desalten Rö«n. Reichs; wied6NN(^seiaz^?l)Mj)eju8 uNd LraLlus sich allhier verglichen / auffwas art sie zu Rom die tum-
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exemrivnVvtN RölN.
Reich.
mum rerum und alleStaats-geschäffte an sichziehen/und alles nach ihrem Wohlgefallen rich-ten wolten. Nachgehends als die Longo-barder in Italien conquesten gemacht/ und einKönigreich angerichtet/ist sie auch einige zeit un-ter deren gewalt gewesen. Als nun die Zran-ckischcn Könige das Longobardische Reichzerstöret/ ist sie ncbens den übrigen Staaten un-ter deren botmäßigkeit kommen / bey auftich-tUng des Königreichs in Italien darzu gechla-gen/und nicht nur so lange als Raxser CarlsdesGrosjeu stamm diese lande besessen/ son-dern auch nach der Hand von den folgendenTeutschen Rapsern / biß ausdie zeit des gros-sen lmerregm,beherrschet worden.
Wie nun die Ztalianische Staaten in die-sem trüben wasser ihre freyheit grösten theilsgefischet: also hat Lucca deren erempel auchgesolget / und sich viel bbei-tat hinaus genom-men. Daß dahero Sarolus ^iZonius, und nachihme viel andere vorgegeben/ sie habe sich garvom Römischen Reich abgeristen / und solcheexemtion von des Reichs gerichtbarkeit undgewalt durch Rapser Rudolphen / der sichohne dem umJtalien weniger/ als die Hoheit desKayserthums zugelassen / bekümmert / mit12OOO ducaten contirmiren lasten. Die ll^e-riorität aber wäre dem Reiche vorbehaltenworden. Andere wollen solches Raxser Hen-richen V zuschreiben. Es ist aber beydes auszuverlässigen vipiomattbus nicht zu bewähren.Es hätte auch/dasern je eine solche freylaffungdurch kauff geschehen sollen/stlbige keinen sKe-äknmjuris gehabt/indem ein Reichs - Standnicht in des Kaysers mattupio, so zu reden / ste-cket/ daß er ihn heraus nehmen / und nach belie-ben verkauften möge/ sondern er ist von dem
commercio exemtMNd k(M ohne des gesttMMteU
Reichs miteinwilligung rechtmäßiger weise
nicht aüeiiiret werden. Wie denn auch mitLucca M liz6to nicht geschehen.
Jnmasten daher erscheinet/ daß auch zuRapser Ludwigs V zeiten noch ein Kaiser-licher Stadthalter SattrucLio Sattracarii A.1317 alda regieret/ und^über einen bezirck vonsechs meilen/ die Vorstädte und ländlein v^l-Iis /z.riana UNdLuna, wie auch die länd-
lein Lüsargnana, ?Locor0i Veruncula, Lotio,ro, ?ontremu!o, LuneZiana und alle örM jM-und disteits des wassers Magra/ so wohlzuIvtatia und Verliglia, wie auch zu Vaüecina imnahmen des Kaysers das regiment geführet/nachdem die stadt A. 1324 aus des Reichs acht/darein sie Rapser Henrtch vii wiederum ge-nommen / und mit dem Kayser ausgesöhnetworden. Dabey denn ausdrücklich der gehor-sam und die umerthänigkeit gegen das Reichausgezogen worden / wie aus dem keconcil^tious-schreiben beym Herrn Leibnitz in Socl.fur.Qeut. 1 om. I fot.127 zu ersehen. Eben diesemStadthalter legte seiner ergebenheit und ge-treuen dienste halber allerhöchftgedachter Kay-ser auch den Vicariat der stadt Pistoia undgantzcr Grafschafft im obgedachten jähre 1324bey/ und als er sich ie mehr und mehr bey demKayser beliebt machte / erhub er die stadt Luc-ca/ Littoia, Volaterra und Luna, mit ihrenschlöffern und zugehörungen/zu einem Hertzog-thume/ den Stadthalter cattruceium aber zumHertzoge und des heil. Rom. Reichs Paner-Herrn; gestaltet' ihm denn in personzuRomam 15 Febr.A-iz28 die Regalien verliehe. DenFürsten-brics hat man bey vorgedachtem /w-tore fol. r ZO 5eg. zu lesen. Er conkerirte ihmauch noch über dieses die Lomitivam laeri La-teranenlis falatii, welche darinnen bestanden/daß der Lateranische Pfaltz- Graf und Pa-nel' - Herr bey der conlecratton, salbvng undkrönung eines Römischen Kaysers gegenwär-tig seyn/ selbigen zur krönung und wieder zu-rück begleite» / die Kaystrliche Crone/ so offtein Kayser damit bestem wurde/ demselbenauffsetzen/ und aufbefeh! wieder abheben sol-le. Wie solches das obgedachte Kaystrliche
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