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von dem Frey-Staate der vereinigten Niederlande»
57?
de gesoffen. Ehe solches geschehet/wird dieHartnäckigkeit des sünders der gemeinde öf-fentlich kund gemacht/ und selbige vermahnet/ihm zu zureden/und vor ihn zu beten/ welcheszu dreyen mahlen geschiehst.
Wenn ein Prediger/Ouäerling oder k)iaeo-NU8 eine offenbare grobe fände begehet/ fo wer-den die 0uclerl!NAe und DiILvm also fort durchvorher gegangenes urtheil des Kirchen-Rathsderselben und der nechstgelegenen gemeinde ih-res diensres entsetzet; die Prediger aber werdennur tulpencliret/ worauf die classc den ausfpruchthun muß/ ob sie von. ihrem dienste gäntzlichabzusetzen sind.
Im übrigen findet man auch in diesen lan-Ä Äö^ den viel Lutheraner und^ölUtsch-Catholi-fiHl?. Deren jene aber viel mehr fteyheit/ und inMWs- den meisten grossen örtern ein öffentliches excr-ticium Keiißlvnis, iedochan denen öffentlichenehren-amtern und Staats-chargen/ ausser beyder militz/keinen theil haben. Dieft aber sindallein von der allgemeinen Proteen desStaats ausgeschlossen/ aus ursachen/weil die-se leute eine höhere ausländische Obrig-keit erkennen/ und also derselben zu liebeleichtlich aufstaust' und verrätherey anstifftcn/oder zur zeit einer einheimischen Uneinigkeit de-nen Römisch-gesinnten behülfflich seyn kön-ten. Gleichwohl lasset man sie heimlich ge-gen erlegung gewisser geld - summen / wel-ches des 8ckvut5 acciciens zu seyn pfleget/ihrenGOttesdienst in der stille treiben/ zumahl dieersahrung gegeben/ daß sie niemahls einigeunruhe in der regierung erreget / noch in vori-gen Spanischen oder letzten Frantzösischenkriegen einige Neigung zu einer fremden Ca-tholischen Herrschafft vermercken lassen, llb'erdieses istauffm lande und in den stadten die-ser religions-verwandten eine so grosse anzahl/daß man durch de:en austteibung das land sehrentvölckern und schwachen würde. Ob manauch schon A. 1671 und 72/als sie sich sehr ver-dachtig gemachet/ willens war/sie gäntzlichauszutreiben/ so wurde doch das sicherste er-wchlet/ und dieser schluß wiederum geändert.Die Lutheraner / welche sich loe^eäsen äsonveranäeräs ^.uAzburAle Lontetkie nennen/ ha-ben sich gleich zu anfange der religion häuffigöe?^ in Holland eingefunden/ und wurden dazu-Hcknd? mahl (/onfestlomsten genennet. Sie besi-tzen an 54 örtern öffentliche kirchen/ und 4?Prediger. Diese örter sindGröningen/Leeu-warden/Amsterdam/ Leyden/ Haag/Roter-daM /Hacrlem/ Delst/ Vort, Qouäa, IZoäcZra-ven,^!/clc>j)> ^ocräsn, I4ooi n,Lnc^bu^len, /^lc-mar,^ä3ln, kwnnilveäam, 8arä^m, ^leäenblilvKkurmerent, ^liääelborA, öreäa, ^erySgen-
busch/ Utrecht/ Xu^lenborZ, ^merzsort,
5^oll, Lampen, veventcr, Xtlemegen, Am-
Hein?/ Futphen/ und endlich eine im lDeffer«rvoldingerlande/ nicht weit von UAnscho-ten. Die Lutherische gemeinde zu Amster-dam wird von den andern auff gewisse ma-se vor die ^XliälÄ^kirche erkannt/weil diesel-be nicht allein die stärcssts umer allen ist/ son-dern auch zu oxbauung und Unterhaltung der'andern Evangelischen kirchen in deaProvintzi-en viel beygetragcnhanDahero dennauchda-selbst alle fünff jähr zu ende deß SMM
c!3Ü;cZle vergadLl'inge oder T^noäus von allenLutherischen kirchen in Niederland gehaltenwird. Softrne aber inzwischen etwas wich-tiges vorfallt/berufst die kirche selbiges orts diedrey nechst-gelcgenen geunünden. Kan abervon denselben die fache nicht entschieden wer-den / so wird sie biß auf den nächsten 8ynoäum .verschoben. Bey ihrem GOTTes - dienstegebrauchen sie sich nebst andern liedern auchder Psalmen Davids / wie selbige durchs-lem vZn UacAkt jn Niederlandische reymen ge-bracht worden/und haben die kirchen / gleichdenen Reformirten/ ihreOuäsrlinßs oderAelte-sten undvi-zconen.
Ferner halten sich Armenische Christen/ soMmemer-'der kauffmannschafft wegen aus den Morgen-ländern kolnmen/in Niederland auf/ und ha-ben zu Amsterdam ihre fteye religions - Übung/wozu sie einen Ivtetl'opolitcmuln und?alkvl.EMgebrauchen.
Man hat auch zu Amsterdam und Roter-Jädm ha-dmn denen Juden erlaubt ihre Sptmgogenaufzubauen/und das Jüdenihum öffentlichem^darinn zu lehren zugelassen. Zu Amsterdamtheilen sie sich in zwey Nationen/ und habendannenhew auch/wie bereits oben gedacht wo^den/zwey Synagogen/nemlich die portugie-sische und Teutsche.Zu jener halten sich die I-talianer undKantzostlt/zu dieser abe: diePolen.
Allen diesen und andern religions - ver-wandten und steten lasset man theils das öf-fentliche exerc.tium ihrer religion zu/theüs evli.mviret man bey ihren heimlichen Versammlun-gen: Wie denn der Smat bloß dahin ste-het/ daß durch den GOTTes-dienst keineneurungen indieregier- und iandes-Ver-fassungen einschleichen mögen; im übrigenlasset man in seinem haust oder kammer jed-wedem zu/GOTT stmes eigenen gefaüens zudienen/es sty recht oder unrecht/es versorge ei-ner seine stele wohl oder übel. Solte aberstlcherley GOTTes - dienst ausbrechen undanhang machen/wodurch dem Staat gescha-det. würde/ da ist man bald hütter sie drein/ und' straffet solche neurungen schärffer / als alle an-dere verbrechen. Damit nun solches unheitzeitig erkannt und darwider Verschaffung ge^than werde/sind ein oder mehr verordneteLommittsni bestellt/ welche einen fteyen zutrittbey denen Versammlungen der gemeinden ha-ben/ihre predigten und ceremomen beobachten/und da was nachthciliges gegen den Staatsich äusserte/unverlangt an den Magistrat zuweiterer Verordnung berichten.
Diese gewissens - frepheit und resssöklve OMGMconnivslch machet nun einen solchen frieden lreyhe:tstö/unter denen innwohnern/ daß :n bürgerlicher gessch/mhegeftllschafft der religion halber keine verbitte- 'u^x.rung vorgehet. Allermassen auch in den pre-digten keine religion auf die andere schmähenund sie verketzern darff / sondern die Geistli-chen pflegen die fache und lehren selbst zu tra-ctiren und sanfflmüthig zu widerlegen. Dennwie das allgemeine band menschlicher lac^.tat und einigkeit/sowol auch die unpartheyischebeschirmung und gleichheit der gesttze. / die ge-müther mit einander verbinden/ worzu diekauMannschafft auch nicht wenig Hüffe: Alsomacht .ckArsntz derMSionen keine tre'nz--
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