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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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573
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von dein Frey - Staate der vereinigten Niederlande.

57!

Milche

ßoiMiite.

lete empfangen. In Amsterdam sind überdieses den Diaconen noch zwolssviacones-sen zugesellet / welche aus betagten ehefrauenoder wittben in der grossen Versammlung er-wehtet und Lu)rterimoeäer8 genennet werden.Ihr berufferfodert/daß sie schwangere ftchs-wochnerinne/und andere hülfflose weibs - Perso-nen besuchen/und denselben alle mögliche Hand-leistung thun/worzu ihnen der Präsident die be-nöthigten mittel und gelder gibt.

Der geistlichen Conventen sind vierer-lei forte»/ als der Rirchen-Rath/dergleichenbey jeder kirchm/auch so gar auf den dörffernzu befinden/und aus Predigern/ lehrern undältesten bestehet. Sodann der Classen-Con-vent/welchen die Abgeordnete verschiedener zujeder classe und 6ioece8 gehöriger kirchen consrr-tuiren; und daselbst/was sonst zur vili^uo!, derkirchen gehöret / abgehandelt und verrichtetwird. Die benennung des Gasten- Conventskömmt daher/ weil die kirchen einer jeden Pro-vintz in unterschiedliche classen getheilet wer-den.

Groningen und Omlande zehlen derselbenVll, nemlich:

Gröningen/welches 9 Prediger/ und dasBorecht eben so viel hat.

^j?pinZ3(jam hat Prediger - - 2.2.

I^o^^ersum - - 21.

Zvliääelstum - - 19.

Z^sarne - - 2O.

VVeslgugrtier - - 26.

OläambtUNd VVeltervvolcllNAelZnä - Z4.

Zrießland bestehet ausViclassen/nem-lich :

I^eewaräen hat Prediger - 47.

Oocbum - - z6.

?53nel<er - - ZO.

5neel< s- - -- 29.

Lolz^grt - 28.

Levenvvvlclen - - ZI

Zu'/ä-Holland Wird in XI classenvertheilet:

Vor6l-ecdt hat Prediger - 6o.

Oe!5t - -- - 25.

I^eiclsn - - s- z6.

(Zoucls - - -- Zl.

^otei-clam UNd 8cbicl3n6 -- - 26.

Coricbem - - 4c).

Hne! oder Voorn und Mutten - - zi.

(-ravenbsAe - - 18.

VVoer^sn -- - -- 20.

Luren - - - 17.

Lrecla -- - - 20.

In Noorä-Holland sind V classen/nemlich:

äÜ5M5r hat Prediger - - sO.

k^3er1em - s Z7.

/^miker^ZM - - 48.-

I^oorn - - 28.

Lncbu^len -- -» 26.

Läam - - zi.

In Seeland sind IV classen / nemlich N)al-chern/und die zu den vereinigten Niederlandenm Vlzeäern gehörigen drei) örter / Lever.lanä oder t'I.anä V2N cler (3oe8^ienc2ee und l'o-len.

7I.is StifftUtrechr bestehet aus Hl classen/nsmlich:

Utrecht hat Prediger ? - Z9»

^mersfoort - , 19.

Kbenen und VV/K , - 19.

In Gelderland / und den angräntzendmStaatischen örtern sind!X classen / als zu ZTsi-megen/Autphen/ Arnheim/ Harderwxck/Vonnnel/Tie!/ Heryogenbufch/ Kempenund Polland/Mastrtcht.

Over-Ißel bestehet aus v classen / nemlich:Deventer/Schwoll/Campen/Steenw^k/Rollenhoven und Clvent.

Die dritte forte der geistlichen Conven-te sind die Provincial- L^nock, welche allejähre gehalten werden/ und bestehet der 5/no-6u8 einer jeden Provintz aus deroseiben clas-5wu8. Seeland aber hält niemahls keinen.Auf diesen ^noci^ werden zweyerley fachenabgehandelt: Einige/welche durch appell^tiondahin gebracht sind: Andere aber / welche dengemeinen zustand der kirche betreffen. Espflegen auch die s^noäl unterschiedlicher Pro-vinzen mit einander correlsion^entz zu ha-ben/und die einigkeit in der religion zu erhal-ten/und bestehet selbige darinnen/daß/ wenn ineiner Provintz ein s^noäuz gehalten wird / einejede aller andern Provmtzien/ ausgenommenSeeland/ einen Prediger dahin schicket. End-lich so werden auch die National- S'/noäi, alsdie vierte sorte/so offt als es noch thut/gehalten/worzu aber die Herren General-Staaten an-statt zu verfügen haben. Wann nun eine solcheNational - Versammlung ausgeschrieben wird/so schickt iede Provintz aus ihrem .^no6c» ge-wisse Personen von Ministern und ältesten da-hinab. Der 8eri3tu8 Lcc!ell3ttiLU8 ist aller-dings der censur der classen; diese dem Pro-vmcial-87noäo,und diese serner der National-versammlung ihrer censur unterworffen/ alsodaß man von demeinen an den andernren kan. Wer in eines dieser Räthe undVersammlungen auffgenommen werden will/muß der reinen im lande äommirenden religionseyn/ und sich zu dem Heydelbergischm ca-techlsmo/ der kTillederländifchen con5el!i<)nund den L2nombu5 des Dordreehtifchen L/-nodl, als ihren symbolischen bücheun/ beken--nen.

Denn es sind die Cawinisten nicht einer-Verschiede-ley gartmigen. Einige sind Puritaner/

welche alle ceremonien und kirchen-ordnungeü/vinistm/ alsdie noch aus dem Pabftthum ohne ärgerniß^""^"^-behalten worden/ ingleichen das kirchen-regi-ment/ gebete/ GOTTes-Häuser/ festtäge/glocken/ und dergleichen verwerffen/ und einAntichristisch wesen daraus machen wollen;und diese nennet man auch Inäspeoäenten/PresbpterwBrownisten/ und Separatisten; einige "er.sindpresbxterianer/ die die orgeln/bilder/und dergleichen/ zumahl aber die graäus desgeistlichen regiments/ und den unterschied der?attoren/ vocioren und ältesten/ so wohl auchobgedachte kirchen - Versammlungen annehmenund dulden.

Aus dem Neformirten glauben sind auch übrige se-folgende secten ferner entsprungen/ als Soci-^^sSq-nianer/ oder wie man sie sonst nennet/die ^n-Ärmmianer/tl-lrmit2ni, neue photimaner/und neueNMe"/Arianer/welche die heil. Dreyeinigkeit lästern/des Herrn Christi wahre GOTTHeit läug-Ccccz nem'