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Des Europäischen Herolds dritte Haupt-Handlung
lien/ und dem Groß - Heryoge zu Floreny
freundliches vernehmen zu pflegen. WelcheMaxime guter freundschafft gegen alle übrigePotentzen der welt gilt/indem das imereffe dercommercien dergleichen erfordert. Wie dennauch A. 1612 der Türckische Kayser -kckmetekan den vereinigten Niederlanden durch einebesondere Lapimlacion die freye Handlung in diel.svante verstattete / krafft deren sie ihre eigeneKonsuls halten / und wegen der eingeführtenwaaren von jedem hundert drey an statt deszolls entrichten solten. In Ost - und West-Indien stehet das hauptwerck auf beobach-tung der colonien/comptoiren und iac^c/rien/sowol auch beybehaltung derer erlangten mono-xolien.
Nichts sonderliches aber ists / wormit dieHollander andern Potentzen in Europa schadenthun/ als mit der Handlung und feindlichem an-fallzur see: Dargegen vermögen sie durch al-liantzen und balancirung anderer Staatengleichwol groffen nachtheil zu geben/und könnensie denen bedrängten / und die sich für grosserHerren Verfolgungen rcteriren müssen/ die siche-der rung wiederfahren lassen. Wir haben bereitsdem Staat oben berühret/ daß die frepheit allerlei? reli-
»omÄch. gionel? den Staat zutn aufnehmen ge
bracht/ und diestadte überaus starckpeupliret.Denn nachdem in der Utrechtischen Unionfreygelassen worden/ daß in religwns - facheniede proviny/nachgutdüncken und erhei-schung gemeiner wohlfahrt/zu ordnen/zuschalten und zu walten ; doch mit diesem be-dinge/ daß dte ?aci6catlon zu Gent aufge-richtet gelten/und jeder in seiner religtonungehindert und frep leben möge: Herge-gen in den übrigen / sonderlich WallonischenProvintzien/nicht weniger auchinFranckreichdie Verfolgungen wider die Hugonotten/ mitaller ersinnlichen grausamkeit/ fortgesetzet wur-den/ sind nicht nur diese religions - verwandtenhaussig in Holland und übrige itzo vereinigteProvintzien eingezogen; sondern es sind auchnachgehends mit tranzlation der Handlung / vieltaustnd familien Catholischer religion in dieselande fortgerücket/und haben allhier ihre tole-i-sotz gesunden. Wie nun diese bevölckerungzu einem blühenden anwuchs desStaats merck-lich gedienet; also ist nicht zu zweiffeln/ daß diegross und stärcke desselben dadurch hauptsach-lich mit unterstützet werde.
Die Refor- Die Calvinische oderReformirtereligi-5iön macht p: T^ominiret in allen Provintzien des Ver-ths l'aupt- einigten Staats/und sind derselben alle Ma-gistrats - Personen und Regenten/ ja auch dergröste tbeil der gemeinden beygethan. Mas-sen auch die Calvinische Ministers und Leh-rer die eintziaen sind/ welche vom Staat un-terhalten werden. Asse 8/mbo!.sche bü-cher sind die Lonketlio öcl^ie^ der Heydelber-gische (^atecklismus und die (Kanone« des 87N0-cli zu Dortrecht. Die Lontelllo kelzica istA. Isyi zu Embden/ als die Reformirre kir-che in Niederland noch keine bleibende stattehatte/ abgefasst/ und aufdem 870060 zu Dor-trecht Ä. 1619 approbiret worden. Erstlichgebrauchten sie sich/was dieBibel anlanget/derÜbersetzung lmtben, welche in die Niederlan-dische spräche gebracht/ und A.lssv zu Emb-
den gedruckt wurde. Nachmahls aber wurdevon einigen gelehrten eine neue Übersetzung vordie Hand genommen/ und A. 1634 zu ende ge-bracht/welche insgemein die Staaten - Bibelgenennet wird.
Das Regal der geistlichen Gerichtbar- Verfaßkeit hatdie weltliche obrtgkcit/ nach an-dessiefor?leitung der Union/ zu verüben/ und zu verss-ch^-gen / daß dem Dordrechtischen Spnodal-schlusse gemäß gelehret werde. Sie führetauch die aufsticht über die kirchen-diener/ deroleben und wandet/ über geistliche gebäude/rencen und einkünffte / setzet die seelsorger/nachdem sie mit ihrem vorbewust durch denKirchen-Rath und die viaconen erwehlet wor-den/in ihre geistliche ämter ein/und nachgelc-genheit ihrer verwirckungen wieder ab. Un-ter denen kirchen-dienern ist kein vominat, son-dern sind einander in der amts-Verwaltunggleich/ dahero man weder vonBischössen/d^cr-Mtenäenten noch dergleichenlnsssetorn ichtwasweiß. Besserer ordnung willen werden siegleichwohl also unterschieden/ daß die Mini-stri oder Oienasrenäes Xv'o05t5 und Predigerdenen lehrern / deren zwar einige auch predi-gen/ vorgehen. Nach diesen folgen die Qu-äcrlmA8 oder ältesten der kirchen/ welcheaus der gemeinde erwehlet werden. Ihr amtbestehet darinnen/ daß sie gute auffsicht haben/damit die Prediger/ Viacom und chre übrigenmitgehülffen den anvertrauten dienst getreulichverwalten / daß sie mit den Predigern über diekirchen-cktölssin halten / die eingepfarrten vorund nach dem heil. Abendmahl besuchen/selbi-ge unterrichten/vermahnen und trösten/unddieses amt müssn sie zum wenigsten zwey jähreverwalten. Hierausssolgen die vmcom,wel-che ebenfalls aus den gemeinden erwehletwer-den. Sie versammle» sich zweymahl in derwoche/ nemlich des dienstags nachmittags um4uhr/ da denn ein jeder von demjenigen/wasihm anbefohlen worden/ rechenschasst gebenmuß/ und des donnerstags kommen sie zusam-men/ die allmoscn auszurheilen. Sie werdenmir zum Kirchen-Ralh gezogen / wenn die zahlnicht starck ist ; iedoch koinmcn sie nicht zu denclassn und 8^006:5, dahergegen die 0u6erlmZsallen dreyen Versammlungen beywchnen. Ih-re Verrichtung bestehet darinnen/ daß sie die all-mosen/ wie auch die einkünffte derarmen-häu-ser zu rathehalten / und den armen davon nachnothdurfft austheilen/ damit die allmosen nichtmißbraucht werden; allermassn sie rechnungdarüber thun müssen. Wie denn überausgute ordnung des armuths und allmosen hal-ber durch das gantze land äoi-iret/ und eine un-glaubliche summe jährlich so wohl aufstemde/als auch land - und hauß-arme/ wayserv altestlänner und weiber/ verstandlose / ungesun-de / und dergleichen miserable leute gewen-det wird. Daß man daher zu sagen pflegt:Allmosen erhalten das land; weil derso reichlich giebt/ auch reichlich wiederempfahet. Unter diesen Viaconen wirdinsgemein der erfahrneste zum LoeKKouäer oderbuchhalter gemacht / welcher die rechnungführet. So finden sich auch in der viaconeyneun pi-Xlläemen/welche nach einander ein je-glicher sechs wochen prXüäwen/ unddasgesam-
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