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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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von dem Königreiche Böheim.

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keine erb-huldigung leisten noch conrributioa ge-ben darff. Vor diesem wurden alle geistlicheoder kirchen-fachen/die Pragische v»«^ be-treffende/in der ersten instantz vor dem Bi-schoffezuPraga/ in Verändern aber vordemErtz-Bischoffzu Maintz erörtert; so ferne aberwider den Bischoffselbst klage erhoben wurde/so geschähe solches absobald in prima instantiavor dem Ertz-Bischoffzu Maintz. Jedoch seitdem sich der Ertz - Bischoff zu Praga von derMaintzischen gerichtbarkeit loß gemacht/ undsechsten ^letropnUranuz kobemiX worden/so ge-hören numehro alle dergleichen fachen vor denErtz - Bischöfflichen hos Die CatholischeGeistlichkeit in dem Marggrafthum Ober - undNieder-Laußitz erkennet ihn aber nicht vor ih-ren 8uperivrn/ weil die Ober - inffeÄion undprotection in spirirualibu; bey dem Prager frie-den und rrastitions-kecek der Königl.Maj. vor-behalten/auch sonst privilegia vorhanden/ daßdas CapitulzuBudißin/zum exempel/ imme-«liste unterm stuhle zu Rom stehet. So hat ih-we auch Chur-Sachsen keine vistcanon in derLausitz gestattet/noch zugelassen/daß er in?on-ti6ca!it)05 mit den» creutze und sahnen unter lau-tung der glocken eingezogen wäre / sondern hatsich still halten muffen. Was sonsten die Böh-mische geschichl-schreiber/ und sonderlich?.L-st-binm in feinen KMcestaneis vec. 11^. 6 c. l be-haupten wollen/ daß nemlich die PragischenBischöffe und Ertz-Bischöffe vor alters unmit-telbare Stande des Heil. Nöm. Reichs gewe-sen/und dannenhero sitz und stimme auf Reichs-tagen gehabt / solches ist noch nicht allerdingsausgemachet; wiewolLolciastu8tlb.;Uejuribu,K.eKm koKemise schreibet/ ob s'y der Bischoff zuPrag in einer alten Reichs-marrrcui gefundenworden: zu geschweigen/daß dergleichen imma-triculation so wenig als die bloße beschreibungzneinem Reichs-Convent noch nicht luKciencist/ einen Stand des Reichs zu erweisen. DaßBischoffJaromir A.iOZo aufdem Reichs - ta-ge zu Maintz gewesen / und im Fürsten-rathgesessen seyn soll/ ist deßhalber unglaublich / weildamahls noch keine clistincstion der <2c>ste8iorumgewesen; soll es aber so viel heißen/er habe unterdenen geistlichen Fürsten mit gesessen/ so wärees was mehr zur lache dienlich. Die mit - un-terschreibung gewisser n-plomatum hebt die ste-che auch noch nicht.Aber wie dem allen/ und daßman zugelassen / daß nebens einem Könige inBöhmen auch dessen fürnehmster Bischoff mitaufdie Reichs-tage kommen/und bey der Geist-lichkeit sitz erlangt/so ist er doch in etlichen hun-dert fahren von seiner aKivitat abkommen. Eswürde auch schwer hergehen / wann er seinestelle nach kilantz gleich nehmen wolte/ob ihm diefolgenden geistlichen Fürsten den rang geben/und ob es auch die weltlichen Fürsten ausser Wi-derspruch geschehen lassen würden. .

Seine 8uffcagsnct find der Bischaff vanLeitmeriy / und der Bischofsvon Rönigs-graz/ welche sich auch von GOttes gnadenschreiben. Auch ist dieses noch anzumercken /daß/ vermöge einer von Pabst Urbano v erthei-leten Bulle/kein Geistlicher zwey Prabendenvder zwey Lsnonicste in der stadt Praga zu-gleich besitzen dörffe.

In Mähren ist der Bischoff Zll Olmüy/

und in Schlesien ist das Oberhaupt der Geist-lichkeit der Btschoffzu Breßlau. Sonsten istauch der Bischoff zu Leitomischel als Sut^ a^ane.us in seiner maße hieher zu ziehen/it. der Bischoffvonl>licopol,5,der vonNazarath/deren gedacht-niß alte kloster- briefe an Hand geben. Es hatauch der Ertz - Bischoff seinen ordentlichenWeih-Bischoff. Es ist merckwürdig/ daß die-ses wichtige und viele tausend thaler jahüLch ren-rencle Ertz-Bisthum eine lange zeit gantz ein-gangen gewesen / und hat es K. Ferdinand!erst A. 1561 wieder reüituiret.

Unter die Cron Böhmen gehöret auch das Böhmischespriorutdes "Johanniter - Ordens/ welchesder Groß-Baleyvon Teutjchlande unter-oxs^s,geben ist. Es war vorzeiten mit stattlichenland-gmern und einkünfften versehen/ hat aberdurch den Hußiten-und letzten Böhmischenkrieg viel ruin und abgang erlitten; und sichauch durch die grossen schenckungen derer Röm.

Kaysere nicht zur völligen macht und ansehnwieder erheben können. Die Land-Lom-menthereyen werden nicht an die Deutscheingemein/ sondern nur an die / welche Böh-men/ Schlesier/Oesterreicher und Tprolersind/verliehen.

Um das Königreichen feinem innerlichen Das mte^wesen zu erhalten/ und auserlich zu verwahren/pflegt die Rom. Kays. Maj. als König dieStande geistlich und weltlich bey ihren herr-schafften / gittern und Verfassung zu lassen/sonderlich die Geistlichkeit mit erhaltung deralleinigen Römisch - Catholischen religion zuconloliren/ die steuren und comribucionez auffLand-tägen zu sitzen / das recht der lubcolls-Äattoo denen Standen zu gönnen/ die com-'mercia in der freyheit zu lassen / und über derLandes-ordnung zu halten/ im übrigen auch sol-che auffsicht zu führen/ daß durch allzugrossestrengigkeit der Land - Herren die umerthanennicht zur Usssersnon und auffstande gebrachtwerden/ingleichen daß in Mahren und Schle-sien die Ober-amt-und Landes-hauptmann-schafften sich in gebührenden schränken hauen/und nicht zu sehr herrschen/ daß der soldat nichtalzuweitausder niicip.'l schreite und dastandrumire. Däfern in diesen landen die religions-freyheit beybehalten worden wäre/ würden sieweit reicher und machtiger seyn.

Aeusserlich haben Böhmen und die übri- Bündmße.ge Fürstenlhümer ihrer läge nach nicht vielzubefürchten: da Ungarn des Ertzhauses Oester-reich Erb-Königreich worden/dienet es zur Vor-mauer gegen die Dürcken und Tartarn. AusPolen ist sich wenig zu befürchten/so langedie Polnische Staats-m>^,men dauren. Esist das werck auch durch besondere pacta undcvn5«cj?ratic?nes verwahret. Die KönigeinSchweden und Preußen werden mit demgroßmächtigsten Ertz - Hause nicht anbinden/weil sie gar zu viel dabey zu verlieren/ Sach-sen und Bayern stehen in erbvereinigungen/und müssen einander wider feindliche gewaltbeystehen; ja das gantze Romische Reichist schuldig die Cron Böhmen/ als des hei-ligen Reichs Ertz-Schencken und Churfürsten/vor fremder gewalt und Unterdrückung zu be-decken. Vor alten zeiten/nemlich A. izss/ alli-irtt sich Böhmen und Zranckreich genau mitMmmz ein-