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von dem Königreiche Schweden.
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«nivttsttä^ten.
desto besser und ordentlicher regieret werdenmöchte/ hielte man vor einigen jähren nöthig/eine adssnverliche commillio» anzuordnen / wel-che bevollmächtiget war/ die alten kirchen-gese-tze und Lanoaes zu untersuchen. Diese com-miKon währete eine geraume zeit/ biß zuletzt einneues lyllema der rirchen -gesetze verfasset / unddem Könige überreichet wurde/ welcher einigedinge darinnen änderte/ nachmahlö aber selbi-ALö con6rmirte und pubücixen ließ. Auch derGeistlichkeit grosse gnade gethan/ und denen/welche zuvor geringen unterhalt gehabt/die K K-na mit gewissen neuen zulagen mercklich verbestfert. Unter solchen Lsayvibus stynd auch fol-gende/ welche diereligion insgemein betref-fen:
Wenn ein Schwedischer unterthan diereligio» verändert/ sosol er aus den? Kö-nigreich verbannet/ und alles erb-rechtesvor sich und seine leibes - erben verlustigsexn.
N)enn einer über ein jähr lang excom-muni iret bleiber/ so sol er einen monat mitwasser und brodgejpeiset/nachmahls aberaus dem Königreich verbannet werden.
N)enn einer solche leuce ins Königreichbringet/welche eine andere religio» lehren/so sol er zur strafe gezogen und verbannetwerden.
Die fremden Minister sollen die freye re-ligions-übungnur allein vor sich und ihrefamcke haben.
Die fremden/ welche einer andern reli-gio« zugethan sind/sollen keine öffentlichereligions-übung haben/ sondern ihre kindersollen von den Lutherischen Pfarrern ge«tauffet/und in der Lutherischen religtonerzogen werden; widrigenfalls sollen sieder freyheit derer Schwedischen unter-thanen keinesweges geniessen.
So haben auch die letzt-höchst selig-verstor-bene Königl. Mas bey dero militz das Christen-thum besser zu pflantzen verordnet / daß alle derofoldaten imChristlichen glauben recht unterwie-sen/in denen garnison-kirchen zu gewissen zeitendie Catechismus-lehr getrieben und examina an-gestellet worden / bey straf der csss-mon gegendie/so sich dessen verweigert-JnTeutschland ha-ben sie auch denen Frantzöischen flüchtlingen angewissen örtern Wohnungen und freyheiten ge-geben/ wie auch zu Helsingburg eine kirche;dargegen sie sich aber obligiren müssen/ aufihrekosten den Hafen daselbst bauen zu lassen.
Die älteste Universität ist zu Upsat/ welchenicht viel länger/ als vor zoo jähren gestifftetworden/und haben die Gelehrten keine grössererarität/als eine meinem alten Klsnulcripro be-stehende Übersetzung der Evangelisten in dieGothischespräche/ welche vor ungefehri-oderizOO jähren durch Ulphilam/ Bifthossen derGothen / verfertiget worden. Die übrigenAcademien sind zu Abo /Dörpt / welche aberder letzt-verstorbene König nach pernau verle-get/Grpfswalde und Landen. K. GustavAdolph hatte den rühm / daß er die gelehrsam-keit zu befordern / und die Universitäten in bestfern stand zu sitzen suchte; dahero er fast in allenwiffenschaffren prnfcssores bestellen/ und denen-selben gewisse besoldunaen verordnete: Jedoch
brachte es feme Cron- Nachfolgerin / KöniginChnstma/als welche sechsten unter die zahl derGelehrten zu rechnen war/noch weiter / indemsie viele geschickte leute aus andern Landern ansich zog/und den Schweden hierdurch eine be-gierde zu den büchern erweckte. Eine gleich-maßige liebe zur gelehrsamkeit hatte auch vor-mahls K^Carl ix bezeuget; dahero in einem A.
1609 zu Stockholm errichteten Reichs-tags-fchlusse unter andern auch folgende Verordnungzu finden: Daß/wenn em junger Edelmannmcht so studiret/ daß er dem vaterlandedienen, und seiner charge vorstehen könne/selbtgernicht allein seines Adels/ sondernauch aller erbschaffr verlustlg sepn solte.
Das innerliche inceressederCronSchwe.Ittnekliches
den erfordert/daß der König durch eine glimpf- derliche und gütige / doch aber auch gsnereuk regle- gm"«ng."'rungdiegemüther der Grossen/ sonderlich desAdels/aufsiiner siite behalte/die jenigen/welchedurch revocatwll der Cron-güter in ihren inter-essen bißhero gekräncket worden/ auf andereweise wieder an sich ziehe/ und durch wolchuttvbligire/und allerdings dahin trachte / den igt-gen souverainen Estat zu befestigen/ undauf die nachkommen zu bringen/ die KZio-nes, welche die coasiiis in Schweden in vorigenjähren/ zumahl vor dem ehmahligen Dänischenund Brandeburgischen kriege/getrennet / klüg-lich dämpffe/und eine stete ansehnliche militz zuwasser undland aufden beinen halte/ die bis-iwaal völcker in unverrückter Übung und exer-citio conkervire / und sich durch den kriegs-Mar auch bey denen exrerl5, zumahl bey denenhohen nachbaren/ in cont!ilersrion erhalte.
Denn gleichwie durch die erlangte Souverai- .nität J.K.Maj. weit mächtiger/und ihren ho-hen anbenachbarten kormi^blerworden: Alsohaben sie desto eyfriger dahin zu sehen/ wie durchinnerliche genaue festhaltung ob itzigen Lesmpublicc, sie sich bey solchem aufnehmen undmacht erhalten möge. Wozu denn die Versi-cherung der Teutschen Provintzien / und darinngelegener imposanter vestungen/nebst rettabi-l-rung der seefahrt und commerciett zum vorigenflor viel beytragen wird.
Das äusserliche interesse dieser Cron erfor-Aeusserlichedert/ sich nicht leichtlich in oS-nliv - kriege einzu- ^lassen/viel weniger neue concjueren/ sonderlichin Teutschland/zu machen/ weil sie gnug zu thunhat/die jenigen/so sie al'ibercit besitzet/also zubeschützen / daß sie dabey in conliclerarion vonmacht bleibet/und es gar zu viel ombraZe undMißgunst machen würde. Hiernechst mit derRapserl. Maj. und dem Röm.R eiche Deut-scher Kation in gutem vernehmen zu stehen/nicht nur weil die Königl. Maj. ihr höchstes her-kommen und blut-freundschafft daher haben/sondern auch weil von demselben die fruchtbar-ste und conliöerabelste Provintzien als lehen re-cognotciret werden müssen ; des commerciimit Teutschland zu goschweigen: hergegen istdoch auch auf der Hut zu stehen/daß der Kayseraufder Ost-see nicht festen fuß setze / nicht weni-ger muß Schweden vor der Teutschen Fürstenfteyheit und vor die Protestirende religio» mitsorgfältig seyn. Mit Chur - Brandenburghat es die gräntzen in richtigkeit zu erhalten /und die mungen gütlich abzuthun ohne weite-Pp Z rung/