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vsn denen Königreichen Dänemark und Norwegen.
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Superintendenten/ welche über die jura or^inis, drich m wieder eingegangen/ weil sein nachsol-
nur in geringen fachen die geistliche gerichtbar- ger die imraden hinweg genommen/ und die zu
keit haben und exerciven. Die wichtigen hän- Coppenhagen nachmals gestifftete )icadcnue/
del müssen sie an die geistl. Obergerichte und deren bereits oben gedacht worden / in flor zu
eovKUorjs berichten und bringen. Weil es bringen sorgsalt gehabt. Uber dieses haben
hiernechst in Dänemarck Heisset : Ein GOtt/ auch die mahler und bildhauer hieftlbst eine ab-
ein glaube/ eine tauffe / so ist alles stille / und sonderliche ^Uemie zu exerclrung ihrer künste
seynd der religio» wegen wenig k^ione; oder aufgerichtet.
streitigkeiten / welche sonsten den stamm publi- Damit auch die Reiche und Provintzien de-
cum beschweren / und können die unterthanen sto mehr bevölckert/ und die commercien zu grefi
desto eher unter der Obrigkeitlichen gewalt er- serm aufnehmen gebracht werden lnögen / hat
halten werden; inmassen denn dieEvangelische man nicht nur die gewissns - freyheit einem je-
religion wo nicht mehr/doch zum wenigsten eben den besonders verstattet / sondern auch zugelas-
so capable ist/als die Romische/ solche princjpla sen/daß die Catholische religion zu ' Alrenau und
zustarcken/ absonderlich in Dänemarck / allwo Giückstadt/ wie auch die Reformirce / jedoch
die Geistlichen grossen respect bey dem gemeinen ohne öffentliche pmcestMnes und ohne abbruch
volck haben/und dem Könige anhangen. der Evangelischen m TRimimrenden religion /
getrieben werden ' Massen viel Reforminc aus
Die hoheSchul zu Toppenhagen/welche Franckreich vertriebene familien sich nach Cop-
DisuÄp-K.Christian! A. 1475 gestifftet/und K. Chri- penhagen gewendet /allwo sie vielstattlicherfrev-
sttan iu vermehret und bereichert/ war vor- Helten und emgnadigungen geniest.n. Abson-
mals in gutem sior und ansehen: Anitzo aber derlich aber haben diese reiiglons-verwandten/
soll selbige ein schlechtes wesen/und kaum vor ein aus der numehro verwittibten .Königin vsrbitte/
rechtes (Zymnaüum zu achten seyn. Nechst eine rirche zu Coppenhagen erlange:/ dahin die-
dieser findet man noch andere / und theils adeli- selbe gemeiniglich am sonntag nachmittags sah-
che schulen und Academien/als das Q/mnastum ret / vormittags aber der Lutherischen predigt
zu Sora/ welche aber mit ihrem stiffter K.Zrie- beywohnet.
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Je altenSchwedischen geschich- nannt/ wird beygelegt / daß er die Schweden/te sind an sich selbst / und dann Gothen und Finnen mit solcher weißhe:: als einauch wegen conkuston der alten zweyter Salomon beherrschet/ mW daß ihn dieGothischen begebenheiten mit unterthanen unter die Götter gezehlet. Nachdenen Schwedischen dermas- ihme setzet man seinen söhn dlrbar / hernachsen ungewiß/ daß man zweiffeln muß / ob sie Osten/Gxlre beygenahmt.Kurtz vorChrijii ge-vorfabeln oder Historien zu halten sind. In- burtjollCdönig lVeven oder0cüuz dasKoing-dessen muß doch jedermanniglich zugeben/ daß reich Schweden durch die waffen erobert / unddieses Königreich das älteste in gantz Europa zu Upjal/wie Jerobeam mit den Kalbern/einensey. Die ordnung der ersten Regenten dieser Gottesdienst vor alle Scaudinavische völckerMagog/ er- lande wird vom Magog/Iaphees sohn/ange- angerichtet haben/dessen thron und bildn iß her-mSchm! fangen/ welcher sich etwa 88 jähre nach der nachw:eeinorsculumgeftagetworden. Nachw. sündfluth oder 22OZ jähre vor Christi geburt/ ihine folget?roe,oder krorbo. dann dannnach der einrückung in diese Nordische quartie- 8,^rruß,mit dem zunahmen vrorce, der schönen/re/in Zinnland ein Reich erbauet haben soll, und in den Schwedischen meister-gesangen be-Vondessenfünffsöhnen sollen verschiedene völ- rühmten PrinceßLnGra/ihrvater Dan Swa-(ker herstammen / der älteste aber/Suenno ge- rin/der Gothen König/ Suibdager / ein ver-nannt/denen Suenonen oder Schweden das wandter des Sigtrugs/ Zlsnunw/dessen söhnherkommen gegeben haben. Ihme hat gefol- Uffo Asmunds söhn/ Hundmg/ dessen bruderget sein bruder GetharRund Ubbo noch ein erstickte sich selbst in einem fasse mit Honig/zu be-anderer bruder / etwa 246 jähr nach der sünd- merckung seiner Unschuld an dem morde Ha-slach / welcher Ubbons-Saal oder Uysal er- dings/eines mächtigen Landes-Herrn. Reg-bauetzu haben angegeben wird. Die folgen- ner/ dessen söhn »aivarg.mit dem zunahmende Regenten werden in nachstehender ordnung HotebrodtvHc!go/Attilus!,Horher/R0'»N^.erzehlet/Siggoi,Erich Verickel, Hu- rich oder Rodcmch/ Slingabond^ genannt/'mulss/ Humel oder Uumblus,welcher gantz war auch zugleich Ichmg in Oancmarck.Scandinavien beherrschet haben soll/ dessen Nach ihme setzen jvk. kiessenius und anderefohnDan ersterRönig undEry -vaeer der Oa- Hogomorn und Hogrinen/dmm Manchen/ an-nen worden. Dem andern söhne/ Thor ge- dere setzen noch dazwischen Attilus ll, der von
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