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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Ha ndlung
sie gewolt und vor tüchtig ermessen / erkieset/ie mehr und mehr Herfür gechan/ inbeme demkp.wlsnö-neu-erwehlten zugleich gewisse bedingun-woraufsee sich gegen das Reich, beyantritt desselben regierung/mittelst ey-des verpflichten müssen / vorgeschrie-ben worden/ die man weniger nicht capitula-tiones nennen kan / welche nach und nach/wie es die umstände und conjunÄuren der zei-ten/ und die besorgnüsse bey eines und andernsubjeÄi eügenäi atfe6iixenden absoluten Monar-chie ergeben/vermehret/und zu ablehnung dermißbrauche und eigenwillig - angemaßterherrschafft/ die man bey dem ^nteccssors etwavermercket/ oder von dem neuen Oberhauptebefahret / auf eine mehrere umschränckungder gewalt erweitert hat / biß sie endlich/von Rayser Carls V zeiten her/zu der ietzi-ßrMckett art und form eingerichtet worden. Mie-ren mchtab, wohl die alte Fränckische Urkunden bey demsviut. luronenli, Lßinknräo und anderen geben / daßauch der Francken Rönige gewalt keinesweges s'oloiut, sondern an die gewohnheitundfreyheiten/ decreta und gutbefinden der Für-sten und Land-Stände sehr gebunden gewe-sen/ Und die PaKn ClonKuentana cle /z.. 86c> art.w weisen/ was vor eine cgpitulation RönigLudwig empfangen/ und war vor alten zeitender Pfaly-Graf bey Rhein darauf bestellet/daß er acht haben muste/ ob der Kayser oderKönig auch nachher capitulstion seine Reichs-verwaltung führete. So löblich war dieM Ieichs-^eichs-versassung eingerichtet/daß ein Kay-sex nichts hauptsächliches zu kriegs-und ftie-dens-zeiten in geist-und weltlichen fachen oh-nedex Ständeanrathvornehmen durffte/dieStände aber auch hergegen ohne noch nichtwidersprachen / weniger die Reichs-schläf-st an ihrer krafft hcmmeten/ sondern demKayser dieselbigen mit exsczuiren haissen/ undin ihren landen darüber hielten/damit die ge-meine wohlfarr desto mehr erhalten und ge-handhabet würde.
Das wort capitul-ztion hat seinen Ursprungvon den vielen capitulm / worüber mit einemkünfftigen Kayser zu handeln oder zu e^nub.^ Wahl?!- l'6n ist/ und ist die erste ausführlich eingerichtetekitMuo«. zu Rapser Caroli v zeiten verfasset worden/weil man sich von demselben einer anmassen-den freyern Monarchie mehr als stuften vor-her befürchtet; der gebrauch aber des wsrtsist älter / und obbesagter maßen schon zu denzeiten der Fränckischen Kayser in Übung gewe-sen. Heryog Ulrich zu tVürtenbergnennet es die capite!/ soRayscrl. tNajest.in ihrer rvehlung zu der Rönuschen Rö-Niglichen krönung gnädiglich verwiüiget;welches weit testeäueuler vor die Kays.Maj.eingerichtet/ und der Neichs-verfassung viel ge-mäßer ist/ als wenn die Publicisten stlches pa-
Quin ?Zlstlngs uNdldeZem R.eZiÄM nennen.Was die Solche lVahl -capitulation nun ist an-eb ^ers nichts/als ein gedmge/nmße und re-«enttich fty'gul/ nach welcher sich die Rapserl. Ma-jestät aufvorher gegangene gütliche Ver-einbarung mit dem Churfürstlichen Col-legio vor sich und sämtliche Stände desheiligen Römischen Reichs/ bey führmndVerwaltung ihrer allerhöchsten Rayser-
lichen regierung zu achten / aus srepemgnädigen willen eydlich übernommen ha-ben.
Diese ist das rechte band zwischen Hauptund gliedern/ und die wahre grundveste/ wor-auf die Harmonie zur vermisch-und mäßigungbeydes der V^ajestätisch - Monarchischen ge-walt / als auch der Stande auwmät undfreyheit beruhet. Ausser welcher heilsamenmixtur oder Harmonie/ und st lange darwi-der einigermißverstand/XmuKtion und begier-de zur Neuerung einwurtzeln will/ kein wahresvertrauen zwischen Haupt und gliedern zu hof-fen / auch der Staat des heiligen Reichsnicht erwünscht regieret werden kan.
Allermaßen nun die capirulation von demcvncurrev»höchstpreißlichen Churfürstlichen ^ollegioMmt«nicht nur vor sich allein/ sondern auch von de bey !erwegen der übrigen Fürsten und Standemit derRapserlichen Majestät verglichenund auffgerichtet zu werden pflegt. Alst ist nachlangem disputat bey der ftiedens - Handlungzu Osnabrück endlich dieses zwischen der Kay-serlichen Majestät und dem Reiche an einem/und der Cron Schweden am zweyten theilevermöge des srt. VIII§.Inproximis 6cc. unterandern versehen worden / daß man auf demnechst bevorgestandenen allgemeinenReichs-ta- wird;» os-ge von der Wahleines Römischen Königs undUruckb«.-einer gewissen und beständigen c^itulstwus-Verfassung handeln wolte.Das absehen war anstiren der mehrern Fürsten dahin gerichtet/weil / ihrem anführen nach / das ChurfürstlicheCollegium die ihnen durch die güldene bullavom gesamten Reiche beygelegte gewalt/ miteinem Kayser der regierungs-allminittratioahalber sic!) zu setzen / etwas zu weit erstrecket/und die übrigen Stände nach und nach gardavon ausgeschlossen worden/wotte man unterVorschub der benachbarten Cronen sich zu deralten freyheit und theilhabung an diesem at?lerwichtigsten Reichs-negotic» wiederum emporschwingen ; als man aber A. 165z zu Regens-A ReMbürg zu dieser materie wenig inclination ver- ausgmM.spühret/ und die wähl des Römischen Königskercilnsnäl I V eher als die Haupt-propotitivnzur Hand genommen werden wollen / habensich die Fürsten nicht wenig darüber beschwe-ret/ und darauff gedrungen / daß man denwähl-und cgpitulativns - punct durch extraor-äinsr-conßretluz in allen dreyen Reichs - Lolk-ßüs vornehmen/und dem ftiedens-schluß/ dernur etwa fünffüahralt / und folglich in fri-schem gedächmiß war/ sein recht thun ftlte.Es würde sonst (erinnerten die Evangelischen/mit welchen sich derer Catholischen einige / dienicht von denen geistlichen Churfürsten ihreclspenäentz hatten / hernach cvnformirten) derinstehende Reichs-tag gar ein unglückseligende gewinnen/ wann man das/ warum der-selbe fürnehmlich angestellet/hindaxsitzenund .das Churfürstliche Collegium sich dessen alleinanmaßen wolte / warum die gesamten »w «-au-Stände versammlet worden waren. Eskön-te auch der friede durch Veränderung des Ka-tuz puMici nicht lange bestehen/ und was wür-den die Churfürsten nicht mehr -MAiren/wannihnen dieses angeben solte ? Worinnen ihnenauch die Fürsten Dietrichstcin und Allersberg/
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