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vom heil. Rom. Reich.
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anzeige/ auch fol. 84 davon Meldung geschehen/od und wie weit ein Römischer Kayser befugtsey/ bey denen weltlichen fachen der Könige undStaaten sich mit feiner autorität zu imereßi-ren. Wann man das principium in der weltgelten lassen wolte/ daß fast alle occillenta-tische Römgreiche und Republiqven vondem Reiche der Francken und Teutschenin gewisser maße llepsnäiret haben/ undnoch einige comem oblervantismschuldtg wa-ren / so wäre der fache bald gerathen.In denen Reichs - abschieden findet man hinund wieder Nachricht/ sonderlich dem zu Augs-burg A. l5Oo att.44/daß zu denen christgläu-bigen Königen und Gewalten / die sich gantzmit gunfi und freundschafft zum Reiche Deut-scher nation thun/ botschafften geschickt werdensollen. Hieher gehören nun zwar alle Kö-nigreiche/ Staaten und Fürstenthümer / wor-auff das Reich rechtmäßige proeceuliones hat/und welche wieder zur union mit dem Römi-schen Reiche zubringen/ ein Kayser eydlichinseiner cspitulstion versprechen muß; alleingleichwie es langsam hergehen dörffte / ehesii-ttt5°«-man zu einem allgemeinen Lonciüo kommenemopUche kan/ die kriegs-Verfassung auch gantz andersawtt ju lituirel/ und nimmer eine armee von der Chri-stenheit in Europa wider Türcken und Tar-tern/oder andere ungläubige ausgeführetwer-den wird/ folglich kein universal . commanciovon einem Kayser zu hoffen / es auch einem je-den/ja wohl einem Kayser nicht wohl anstehenwürde/ ein so groß corpo von so vielen ckverlenNationen/ dabey jede ihren besonder« kriegs-Rath und General zu habenpr-renckren wür-de/ unter sein commando zu nehmen / wannja sonst möglich wäre/ zu einer solchen kriegs-verfassung zu gelangen; darneben sich andere«Mcultätel! mehr bey dem Hauptwerke finden.
So ist dieses alles vor nichts anders als eineangenehme stipulation zuhalten / dabey mansich erinnert / wie es in vorigen lecuüs gewe-sen/ und in welchem wesen wir jetziger zeitstehen/doch ohne zu wissen/wie die nachkommenkünsstig sich dißfalls befinden werden.
Allerdings aber die regierung des helllgen NW*Rom. Reichs auf folgenden fünff Haupt-stmhcil Ruchscken bestehet : als erstlich in erhaltungReichs Hoheit/ obrigkeitlicher macht / wür-de/ehre und Staat. Dann in auffricht-und Verfassung guter gesetzt und Ordnungen fürdie wohlfart und gemeinen nutzen des vaterlan-desTeutscher nation. Weiter in der Hoheit übergeistliche religions-und kirchen - fachen. Fernerin aciminittratiou der höchsten gerichtbarkeitimReiche/in ertheilung derjustitz/und gebührlicherauffsicht über die andern gerichte. Und end-lich in würcklicher anstalt zur handhab-undVollziehung der vorhergesehen puncten der re-gierungs-geschäfften. Also soll von diesen pun-cten in folgenden mit mehrern ordentlich der-masscn gehandelt werden/ daßnachhero auchvon denen besondern Reichs - Versammlungen/wie auch von des heiligen Reichs einkünfften/
Handlung und commercien etwas mit angefü»get/ und am ende von denen Ursachen desVerfalls und schwäche des heiligen Reichs auchdas nochdürfftigezur anzeige und amnerckungkommen soll. Geschieht solches alles nicht nachWürdigkeit der materie / so wird es doch ver-öffentlich denen Reichs - satzungen gemäß undaufrichtig geschehen/ zuförderst aber / nach an-leitung der beschreibung des Staats im Rei-che/ ein zuverlaßiger bericht von der masse derKayserlichen Reichs - Verwaltung nach derWahl - cspitulstion und Reichs - conüitutio«nen gegeben werden.
'es vierdten MauptErstes Aaupt
Von
mße der
und erhaltung des Weichs Würdeund Mtaats/
desgleichen von der jetzigen und künsstigen ewigen Lnpim-
l-mon ; von derselben innhalt und beschwerlichem kacc> dieses punctö;von der Harmonie des Reichs und derer Stände gerechtsamen; itemvon denen universal-ReichS-Versammlungen und majestäti-schen autorität derselben /wie auch des Reichs inner-undäuscrlicheminteresse.
Die Verbin-dung dererist
«blich-g Tu-k»pa.
Leichwie nicht leichtlich/be- Ständen und unterthanen/ als diese jenenvorab in Europa und der mit sonderbaren pflichten verbunden seyn sol-Christenheit/ ein König- ten ; Also hat sich dergleichen in Temschen Besonders
reich oder Republiqve zu landen bey den Römischen Rayfern/ zumahl^^A^
finden/ da nicht dessen nach abgang des geschlechtsLsroll da
Häupter und Vorsteher fast die Teutschen Fürsten zur freyern wähl gegrif-
so wohl / ob schon auf ungleiche art/ den fen/undaus ihrem mittel eine Person/ welcheEpste Haupt- Handlung. Hhh hh H sie