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vom heil. Römischen Reiche.
laß gegeben / und deßhalber ein so genanntergründlicher bericht pubüciret worden/ wie sol-che gemeinschafftliche jura zur äivillou zu brin-gen.
Zu Oeningen ist die Furstl.resideny/ undin dem frauen-klosterRirchen das uhralte Oet-tingische erb - begräbniß.
Das Fürstl. wapen bestehet aus einem ein-fachen schilde/Mlchesüberzwerch viermahl ge-theilet/und mit roch und gelben Hermelins-fell-werck/welches die Frantzosen verheißen/ beklei-det ist. In der mitten liegt ein blaues Hertz-schildlein / und gehet über das gantze Haupt-schild ein breites weißes Burgundisches creutz.Auff dem offenen güldenen Helme entspringetkopffund Halseines gold-gelben bracken-huwdes mit roch ausgeschlagener zungen/ dessen ro-the ohren mit dem weißen creutze bemercketsind / und sind die Helm-decken roch und weiß.Jezuweilen stehet man auch aufdem jchild bloßeinen Heryogs-Hue ruhen.
^we!m Was massn auff dem Reichs-tage die fort-wM. rückung F. Zlibrecht Ernsts! aus dem Gräf-MA'^lichen ins Fürstl. Kollegium ins stecken gera-MMt- then/ ist gleich anfangs berühret worden/ wo-bei) denn das Gräfl. Schwäbische Kollegiumdie meisten äiKcultäten einstreuete/ indem esprsetenclirtt / Oettingen solte zur GraflichencolleZisl caffa einen weg wie den andern contri-duiren. Dabey auch zumahl die AgnatenGraflicher linie die nothdurfft vorbehalten.Denn so bald sie erfahren / daß diese erhebungihres Herrn Vetters in den Reichs - Fürsten-stand der Reichs-versammlung zu Regenspurgnotiliciret worden / und der neue Fürst die m-trocluÄivnem aä votum virile und lellionem
suchte/ haben sie/und nahmentlich Herrn Grafrvolffens Hoch - Grast. Gn. beym Reichs-convent eine Kayserl. 6ec!aration vom 4 Oct.167s durch die <li<^3tur communiciren lassen/inwelcher enthalten/daß die geschehene cancez-5wn der Fürst!, dignitär denen GraflichenHerren Agnaten unschädlich und in ewig-keit nicht den geringsten eintrag thun sol-te oder dörffre.
Uber diesem clisputZt ist der neue Fürst todesverfahren/dahero des hinterlassenen Printzens/Herrn Albrecht Ernsts Ii, Hochfürstl. vor-mündere / Marckgraf Christian Ernsts zuBrandenburg und Hertz. Friedrich Carlszu rvürtenberg Hochfl. Hochfl. D. D. sichdes wercks in tragender curste! und naher an-verwandschafft halber desto mehr angenom-men/ da Kays. Maj. die introäuälion des Für-sten zu waldeck Hochfl. Gn. dem Reichs-convemzu Regenspurg recommenäiret/ und zubesorgen gewesen/es mochte Waldeck vor Oet-tingen zur translocativr! gelangen.
Die raison, welche vor den unmündigenPrintzen angeführet worden/ bestünde darauff/daß F.Albrechr Ernst 1 fast acht jähr eher alsder Hr. General - Feldmarschall Fürst vonwaldeck zur Reichs-Fürstl.6i^nität erhobenworden/und dannenhero Oettingen der rangvor diesem gebühre. Dargegen aber fürgefallen/daß man sich nicht allemahl an das alterthumdes erlangten Fürsten-standes in dergleichenvorfallenheiten gebunden / sintemahl bey deraufvorigem Reichs - tage A. 1654 den 28 Febr.Erste Haupt - Handlung.
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vorgegangenen solennen mtroäuäiion Salinvor vierrichstein/ungeachtetdieseszur Fürstl.dignitäteher als jenes gediehen / deßgleichen
tig wäre/ daß die Grafen von waldeck einesder alleraltesten Reichs - Graflichen Häuser/und Oettingen allerdings dißfalls vorzuziehen/die hohe meriten des Fürsten von Waideck der-gleichen prseroZativ auch wohl importirten/ unddem Fürst!. Oettingifchen Printzen solcher Vor-zug desto weniger beschwerlich seyn konte/ weil/allem ansehen nach/mit desFürsten zu WaldcckFürstl.Gn.die Fürstl. äignität/vomm virile, undwas dem mehr anhangig/ aushören würden.Endlich wurde solcher der prseceaentz halber für-gefallene zweiffel damit erlediget/indem Jhr.F^Gn. zu Waldeck sich anerkläret/ daß dero vorOettingen beschehene introclu6iion diesem Prin-tzen an seinem etwa bereits habenden / oder aufkünfftiger ausführung bestehenden vorgcmg5-rechte allerdings unschädlich seyn solte/ und istdarauf die imroäuKion des Fürstl. Waldecki-schen voti würcklich vor sich gegangen. DasSchwäbische Grast. Lc.l1sßium aber wolte sichnoch nicht zum zwecke legen/sondern äiKcukirtedieOettingische standes-und sitzes-veränderungmit verschiedenen übergebenen memorislien/worinnen folgende Ursachen angeführet wur-den / (1) weil die Fürstl.ckgmtat dem neuen Für-sten und dessen Hause allein verliehen / und alssvor personal zu achten; solche erhöhung aber(2) besage Kayserl. über dem ä-plomate er-theilten 6eciarstion zu niemands nachtheil ge-reichen solle; (z) die reilexion auff die güterzu machen / dergleichen andere höhere Scan»de / die geringere güter in den Reichs - kreisenbefassen / zu thun pflegten; (4) die güter demGräflichen Lolle^io incorporiret / also tön-ten sie nicht davon getrennet/weniger mit Un-willen der Mitglieder eximiret werden / son-sten würde das corpus bald zerfallen; (s)rveilOettingen sich nach erlangter Fürstlichen wür-de erklaret / der Reichs-und kreiß - prsettanclo-rum halber bey dem Gräflichen dollsgio zuverbleiben; (6) auff solche unter gewisser maßeangenommener verbleibung die translocationvon der Grafen - auf die Fürsten - banck aufkreiß - conventen/ jedoch anders nicht als mitsonderbaren vorbehaltnißen bewilliget wor-den; (7) wäre Ihre Fürstliche Gnaden bißhexvor ein Mitglied des Gräflichen <2o!legü gehal-ten und mit ihr communicirt worden; wo-wider sie auch nichts eingewendet / als daßvon Fürstlichen auöschreib-amts wegen Jhrobereits dergleichen communication geschehen.Mit diesen motiven haben bey der Reichs - Ver-sammlung zu Regenspurg sich Hr. Graf Jo-hann Ludwig von Suly/ und Hr. JohannErnst / Erb . Truchseß zu Friedberg/ tra-genden Gräflichen ausschreid - amw halberverwahren wollen/daß/wenn die tl-anslocatioliim Fürsten - Rath bey Reichs-lägen erfolgenmöchte/es ihnen unschädlich seyn solle. We-niger nicht hat Hr. Graf rvolffzu Oettin-gen seine nothdurfft gegen diese mtroäuNiol,eifrig fürgewandt und selbe mit ins steckensetzen helffen/wiewohl man doch zum beschlußdie fache dahin vermittelt/ daß Ihr« Fürstl.
Ffff Gn.