vom keil. Römischen Reich.
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Diesem nun zu folge ererbte A. r ^9 r nach fei- giengen dieSeinsheimischen A. 1655 eine tranz Desselbennem tode Freyh. George Ludwig der junge- aälion ein / krafft deren sie alle in Francken bevleguvg.re die gantze verlassenschafft / richtete aber gelegene güter/sonderlich Marckb«it/hohendurch seine Verschwendung seinen nachkommen und Niedern-Rottenhelm/Seehauß / m-groß unheil an. Denn als dessen enckel Frey- gleichen die pr-etenlion auffHaundorff' undHerr Christian die schuld der natur bezahl- Amphorach samt allen rechten und zubehörun-re/ unterzog sich Gr. Johann Adolph von gen an mehrbesagten Gr. Johann AdolphenSchwarzenberg der vormundschafft über und dessen erben üderliessen/und von dem gan-seine hinterlassene kinder/und nahm die posteß tzen bäeicommiss nichts als Sinchingen maller guter / gab darnach denen Seinsheimi- Bayern übrig behielten,fthen schuld/ daß sie die obgedachte äispoli- Die kammev-gefalle des Fürstlichen Hau-Kammer-tion nicht allein nicht erfüllet/sondern auch der- sis müssen von nicht geringer ergiebigkeitstlben schnurstracks entgegen gehandelt hätten/ wie aus der Wichtigkeit der güter/ so in Teutsch/"^vnd wäre demnach diese 6äeicowmWrische ver- land und Böhmen liegen / unschwer abzunel)-lassenschafft ihm zugefallen / wowider zwar men ist. Die unterthancn sind nicht durchge-hen denen Reichs-deputirten Bamberg und hends der Rönufch-Cathokischen religionDürnberg von denen Seinsheimischen um zugethan/ sondern haben an vielen orten dashülffe und execurion angesuchet/ solche auch exercitium der Augspurgischen Confeßion /A. 1652 erhalten wurde; allein der Kaysert. deßhalber auch dann und wann beschwerun-hof wolte dem Herrn Grafen nicht wehe ge- gen über den clerum erwachsen/wie vor einigenschehen lassen/ und befahl/ daß die immilkon jähren die calender-irrung zutNarckbreit sol-unterbleiben / und die fache auff dem Reichs- ches bestätiget,tag vorgenommen werden solte. Endlich
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es zweyten Absatzesund zwantzigsterUunct:
Von
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lEs Hoch - Gräflichen Hauses geeheiler. Des ersten linie verwelckte so fortOerringen alterthum erstre- mit seinem söhn / Gr. Ludwig xiv, Ä. 1486.cketsich auffviel lecula zurück/ Der andere beschloß ebenfalls sein geschlechtund hat man glaubwürdige mit Graf Martin seinem enckel A. »549.Nachricht/ daß schon zu Kays. Der dritte aber pflantzte den stamm weiterOttens I zeiten diese familie in gutem ansehen fort/ und hatte drey söhne/ GraftBolffgang/gewesen/ als welcher seineschwester Hedwig Friedrichen und Iohannsen. Wovon dieverwittibte Gräfin zu Oberstem an Gray- Heyden letzten ihre antheile dem ältesten bruderum/Grafen zu Dettingen/ vermählet. AuS überlassen/ indem Gr. Friedr. das Bistthumdieser ehe soll BischNotker zuLüttich/wel- Pastaverlangte/ Gr. Johann aber dem krie-chet- A.IOO7 gestorben/ und Hr. Otto/ ein ge- ge nachzöge/ und in Hennegau die stadt undmahl der Grafin von Schlüsselburg wan- herrschasst Conde erheyrathete/jedoch ohne
delmuthis /entsprossen seyn/von welchen kuce- mannliche erben A. 15^5 daselbst verschied.
linuz die Oettingifche geschlechts-tafel in unzer- Gr. rVolffgang wurde demnach im Reiche
trennter ordnung herzubringen weiß. Unter in sonderlicher conli^ranon gehalten/ auch zum
andern ist von dessen 6e5cen6entz Gr. Ludwig Hauptmann des Hundes im lande Schwaben
X zu Oettingen als Hauptmann des land- und der geselljchaft des S. Georgen-schtlds
friedens in Schwaben im vierzehnden lcculo A. 1502 erwehlet/ mit einer jährlichen besot-
berühmtworden/dessen bruder Gr. Friedrich dung von 20c» fl. für sich und einen schniber
«l nebst der land-vogtey in Schwaben auch dabey zu verpflegen ; daferne er aber in des
das Land-Grafthum Nieder-Llsaß/ wel- bundeS geschafften sich befinden würde/ solte
cheS ibm stine qemahlin Adelheid/ gebohrne ihm auff sieben pferde zehrung und zwar tags
Grafinvon Egisheim/ zur heimsteuer zuge- und nachts zwantzig creutzer auff jedes pferd
wandt/ besessen/ wiewohl solches sein söhn/ Gr. gegeben werden. Es scheinet^ aber/ daß er
Ludwig xil, an Bischoff ^ohannsen zu sich der ehre bedancket haben müsse/ weil noch
Straßburg A. iz;? wieder veräußerte. Des- im selben jähre an ktisericoräi^ vommi Hanß
senHr .sokn/ Gr. Friedrich IV. war Kays Ru- Caspar von Bubenhofen / Ritter/ darzu
perti Hofmeister/und erhielt den stamm / ge- auff zehen jähr lang ernennet worden. Er
statt er*A. 142z drey söhne nach sich gelassen/ starb mit Hinterlassung zweyer söhne/
Gr .Iohannsen/Gr.Ulrichen und Gr. U?il- Gr. Ludwigs XV und Gr. Carl rvolff-
helmen/welche die !a»>de unter sich gleich gangs/deren jener nach seines bruders und vet-tern