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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung

geben worden/ nemlichbey hundert tausendgülden Rheinisch. Es hat aber die gerechtig-und bestandigkeit der Rom. Kayser!.Majest.nicht zugelassen / dasjenige / was sie in der»über Ertz-Hertz. Leopolds hiebevor beschehensschenckung ertheilten Kayserlichen und König!.c<zn5rmat!on wohlbedächtig versprochen undversichert/ wieder zurück zu ziehen.

Fürstf. So hat demnach/wie itzt gedacht/ nechst dem

Wche^' Aürstl. Schwartzenbergischen voto , Ihr.

Kmchtsame. Fürst!.Gn. auch auff Franckischen kreiß-tägenso wohl wegen Schwakenberg / als der Graf-schafft Geinsheim halber zwey stimmen;beym Westphalischen kreiß wegen Gimborneine / und beym Schwäbischen wegen derGrasschafft Suly und LandgrafthumsAlettgow auch eine/ abzulegen. Es ließenzwar Ihr. Kayserl. Majest. A. 16^4 an Chur-Mayntz kräfftioe recommenäation ergehen/daß man dem Fürstl. Hause Schwakenberg/als welches das Landgrafthum Rlettgownicht allein vor die männliche/sondern auch vordie weibliche pottentät summet hätte/ dessent-halben noch einsusirsgium virile im Fürsten-Rathe /das doch jedesmahl der erstgebohrnesöhn und regierende Fürst führen solre/conceck-ren möchte/in betrachtung eszu einer immeäis-een gefürffeten Landgrasschafft wäre er-hoben worden / und auch nun einen Fürsten-mäßigen anschlug tragen könte. Allein manmachte darüber zu Regenspurg grosse ckKcul-tat/ und wandte vor / es wäre dergleichen su-chen dem alten Fürsten-stände pr--rju6icirlich/die neuen Fürsten nähmen grosse anschlage auffschlechte guter/und suchten hernach moderau».-res, da dann zum exempel Lobkowiy ange-führet worden/ da ein alt adelich gut Wald-Nabe zur herrschafft Sternstein gemacht /das prädieat durchlauchtig angenommen /und hernach msäerstion gesucht worden.

Indessen ist es doch vor einen sonderbarenVorzug zu achten/ daß Ihr. Fürst!. Gn. dasErb-Reichs-Hofrichtex-amtzuRothweil/welches seit A. 1146/ da Kays. Conrad ll esGr. ilvico von GM zuerst auffgetragen/bestandig bey solcher famitie geblieben/ annochzu verwalten haben / und war es ein grosses/daß sie bereits indem achten jähr ihres altersvonJ.Kays.Maj.zum Lucceliorn ihres mütter-lichenHrn.groß,Vaters erkläret/und mit diesemwichtigen oKcio vor sich/als Primogenitur MldihreHerren brüder und deren 6slcenäenten nachdem recht der erstgeburt beliehen wurden / je-doch mit der conäitionA daß/weil sie noch in derMinorennität stünden/dero Hrn.vatersFürstl.Gn. es unter ihre aäminikrztion haben solte.

Residentz. Wenn Ihr. Fürst!. Gn. ihrer angelegen-heiten halber sich nicht zu Wien auffhalten/pflegt dero resident zu Schwarzenberg zuftyn ; das erbbegräbniß ist zu Ostheim indem Cartheustrckloster/welches Hr. Ercktn-ger A. 14^9 gestifftet.

Wapm. Das Fürst!, wapen ist ein qvartiert schild/in dessen 1 und 4 qvartierin einer weissen fel-dung vier blaue balcken erscheinen/ welchesdas Geiushetmische stannn - schild ist. Im^ und z qvartier wird im gelben felde einschwacher rabe/der einem abgehauenen Tür-cken-kopffe diequZen aushacket/ dargestellet/

zum gedächtmßder von Gr. Adolphen erober-ten festung Raab/ dessen erschlagenen Tür-ckischen Commendantens Haupt auf einen pfählgestecket worden. Lluff diesem haupt-stamm-schilde ruhen drey güldene gekrönte Helmen/aus deren erffermder obere rumpff eines al-^ten mannes ohne arm und Hände herfürstei-get/ dessen kleidung die im 1 qvartier befindeliche blau und weisse balcken führet; auff derttHaupte tragt er einen orientalischen Hut vongleichen färben / und oben mit einem Pfauen--schweiffe bezieret. Aus dem Mittlern Helme istder rabe mit dem Türcken-kopffe zu sehen/ undsteigen darhinter 6 weiße fähnlein oder stan-darten herauf / dessen schaffte auff pfeile aregespitzet sind. Aus dem z Helme ragen 2 büf»fels-hörner mit weiß und blauen zwerchstrassenbezieret/deren jedweder an der äußersten feitenmit4 pfauen-spiegeln bestecket/Herfür.

Dieses ist nun allein das anererbte Fürsti»Schwarzenberg! sthe ehren - kleinod; es istaber fast nicht zu zweiffeln / daß S. jetzo regie-rende Fürstl. Gn.als gefürffeter LandgrafjnRlertgowauch dero Fr.mutter wapen sekbigem nicht beyfügen selten/ massen es dero Hr.vater auf denen mit seinem und ihrem bildnißA. 1696 geprägten thalern also gehalten/ undbestehet solches aus einem vierfeldigen schilde/deflen - und 4 quartier von silber und roth der-gestaltgetheilet/daß von unten auff drey rothespitzen in das silberne / und von oben herabdrey silberne in das weiße streichen/zu bemer-ckung der Grasschasst Suty; im 2 und Zweißen felde erscheinet ein schwacher knorrich-ter ast schrägrechts liegend mit einer rochenflamme am obersten ende entzündet/welches dasgeschlechts-inllZne der Herren von Brandis/mit welchen sich die Sultzischen imfunffzehndmseLvlo befreundet. Das mittel-schild soll dreykorn-garben führen zum anzeichen der Land-grasschafft Rleeegow. Auf solchem schildöruhen zwey offene gekrönte Helme/der 1 ist miteiner Bischoffs-mütze/ auff die art der 1 und 4feldung gemahlt/bezieret; der 2 trägetden bren-nenden ast des ^ und zquartiers. Die helm-decken sind zur rechten silber und roch/ zur lin-cken silber und schwach.

Derjenige vergleich/ dessen oben erwehnung MIKgeschehen/ist zwischen S.Fürstl.Gn. Hn.Io-M dm?.Hann Adolphen und dero geschlechts - ver-IA'Awandten um dieser Ursachen willen ausgerichtet^worden. Es hatte nemlich Freyh. GeorgeLudwig von Geinsheim/ von der Ober«Rottenheimischm iwie/ein Herr von gros-ser reputation an den Höfen der Kayser Her-dinand 1, Maximilian i! und RudolphIi, und der mit dem titul des heiligemRömischen Reichs Lieutenant/ ObersHauptmann inZrancken/ und der Catho-lischen ligaUnrermarschall gepranget/des-sen leben Conrad Dinner ausführlich be«schrieben/ alle seine güter und herrschafftenA. i s8^zu einem siäeicommissgemacht/ und sei-nen nähesten Agnaten gleiches nahmensvon der Wesserndorfflschen linie solcherge-stalt zum erben eingesetzt/ daß/wenn dessen po-Ker-tät verleschen /oder sonst dem testamentekein genüge thun würde/die Schwaryenber-gischen Agnaten so dann succediren solten.

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