he«. Römischen Reich.
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Westphälische ftieden-schluß befestiget und er-läutert worden.
^ Die mehreren umstände dessen/was aufdemftnvntro, A. 1658 zuFranckfurt am Mayn angestelltenwähl-tage vorgegangen/bestehen darinnen.Nachdem das hohe Churfürstl. Collegium den17 Mah auff dem Römer den bcnöthigtenrathschlagen obzuliegen zusammen kommenwar / trug unter andern Sr. Churfürstl.Durch!, zu Bauern geheimer Rath und zu be-sagtem wähl - tage bevollmächtigter GesandteunVotancev .Oexe! unter andem dahin an/wasmaßen die Verwaltung des Reichs-Vicariatsseinem gnädigsten Churfürsten und Herrn/vermöge der Kayserlichen Haupt-beleihung/tranzaÄion und des Münsterischen frieden-schluffes/ zukäme. Da er nun zugleich Pfaltz-Grass Friederichs/ gewesenen Königs inBöhmen / und des gegenwartigen ChurfürstCarl Ludwigs Herrn vaters/leben und thaten/vermittelst einer besondern schriffr/ziemlichscharffvor dem gantzen Collegio und in sechsChurfürsten gegenwart öffentlich ablaß/wurdeChur-Pfaltz darüber sehr empfindlich/und weilihme das ding unleidlich war auszuhören/ fieler dem Abgesandten ins lesen ein/und hieß ihnvon der materie stillschweigen. Dieser aberfuhr nichts destoweniger in der freyheit zu vo-men fort/ und als er vermerckte/daß der Chur-fürst das bey ihm stehende dinten-faß ergreiffenwolte/in willens/ihm selbiges auf seine schrift zuschütten/nahm er sich damit in acht/und laß im-merweiter fort. HieraufwarffSe.Churfürstt.Durchl.das dinten-faß im zorn auff den tischvder/wie andere wollen / nach dem Abgesand-ten/ also daß die dabey sitzende Chur-Fürsten/sonderlich Chur-Sachsen/mir dmte in etwasbesprützer wurden. Als dieses geschehen/stun-de die hoheversamlung auf/und fuhr ein iedernach hauß/welches bey männiglichsorgliche ge-dancken erweckte/wie es ablauffen würde. UndChur-Pfaltz brachte zu dero entschuldigungvor/ sie wüsten wohl/was sie dem hohenChur-Fürst!. Collegio vor respecr schul-dig wären/rvolte auch nicht gerne etwasdarwider geschehen lasten : Jedoch wä-re ihr auch gleichfals bewust/ wie weitdas recht der Gesandren sich erstrecke/und woleen sie dergleichen injurien auchso gar von seinem Principal selbst nichtleiden; zudem so wäre es auch wider diezu Osnabrück versprochene gmneltie: Bä-te demnach/ daß ihr dasjenige/ was sieex juüillimo cloior- gethan/von dein hohenCollegio nicht übel aufgenommen wer-den möchte. ^ ^ ,HLerauff ließ sich das Chur-Furstl. Col-legium durch Chur - Mayntz vernehmen,man habe mit bestüryung angehöret undgesehen/wie daßSe.Churfl.Durchl.in ab-iesung der Chur - Bayrischen reproreliztjonüber die darinnen angeführten worte:Von verwürckung der Chur - würde / sichzurungedult bewegen lasten/ also daß die-selbe von den Worten zur thätligkcit ge-gen den Chur-Bayrischen Gesandtengeschritten. N)ie nun dieses alles Wi-der den gebührenden resvect und sichet-heit des Chur-Fürstl. Collegit liefe / dex^tzrste Haupt-Handlung.
Chur - Bayrische Gesandte auch widerdas recht und freyheit der Gesandtscha ftoK-llckret seye/ und wider dergleichen be-ginnen in der güldenen bulle versehunggethan worden; Also gienge es demhochlöblichen Churfürstl. Collegio tiefzu herkzen/ und zweifelte nicht / Se.Churfürstl. Durchl. würden sorhane Über-eilung erkennen / und darmenhero demChurfürstl. Collegio repararion zu gebensich gefallen lasten / sich auchmsskünftigealso zu verhalten / daß dergleichen zu bö-sem nachklang und gefähzlicher Weiterungdes Churfürstl. Collegii gereichende fa-chen allerdings uneerwegen gelassen/ derChur-Bayrische Gesandte auch/der sol-ches aufbefthl seines gnädigsten Herrnthun müssen / lnit einiger thärlichkeitnicht beschweret/ sondern malle wege al-lerseits in sicherheit gestellet werde. Da-mit auch dergleichen hinfüro nicht mehrsich begeben möchte/ so hielten dieanwe-senden Herren Churfürsten davor/ warenauch also relölviret / daß da hinfüro beygegenwärtiger oder anderer N)ahl-Col-legial-oder Reichs-versamlung ein Chur-Fürst in person dergleichen thatligkeitsich mehr unternehmen würde/ derselbehierdurch vor dieses mahl in selbigerReichs - wähl oder andern versamlungenseinerlelllon und stimme ganyljch p^viret/der abwesenden Chur-Fürsten Gesandtenaber/ im fall sich einer derselben aus be-seht mit ehrenrührigen werten und dar-aus entstehender thatligkeit iwider ei-nen andern vergreifen würde/ nicht al-lein für seine person ausgeschlossen / undnicht mehr in das (ÜolleAium gklmittiretwerden/sondern auch der Chur Fürst/joihn? dergleichen befehl ertheilee/vor die-ses nmhl/als wenn er m person solche thaebegangen hätte/semex stimmen undielliol,verlustig seyn solle; gegen den Gesand-ten aber/ so sich ohne befehl also vergrif-fen/ solten andere schärfere strafen/ ver-möge der güldnen bulle / vorgenommenwerden.
Als nun der Churfürst von Bayern wegendieser begebenheit benachrichtiget worden war/ließ er an das Churfürstl. Collegium ein schrei-ben abgehen/darinnen unter andern enthalten:Die Churfürsten möchten sich belieben lassen/Chur-Pfaltz dahin mit ernst anzuhaken/daßderselbe ihm nunmehro nach bißhcro getrage-ner gedult würckliche lamtaökOQ UNd rspsrs-Nvn thun lasse/ damit er widrigen doch un-verhofften falls nicht gedrungen würde/ diejenige ihm von GOtt verliehene und nichtgcmtz ermangelnde mitte! zu ergreiffen/ durchwelche er seine so billige lArisfsÄion stldsten su-chen könte/und es mehrerwehmen Pfaltz -Graf-fen/ sich dieser freventlichen that unterstandenzu haben/gewißlich reuen / derselbe auch inskünfftige sich dergleichen zu vermessen nicht ge-lüsten lassen solle.
Endlich wurde diese meinem - irrung folgen-der gestalt durch Vermittlung des hohen Col-legif in der gute abgethan: Nachdenz derChur - Bayrische Gesandte auf genugsr-