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beyder obbesagtcn, drei durch den von dem hochlöblichen Closter Annenrodeigents und zu allen Zeiten anzunehmenden Laorilieautsn, im Fallaber, dass derselbe Krankheit oder anderer erheblichen Ursachen halberverhindert und davon abgehalter; würde, durch einen andern substi-tnirenden Priester aus seine Kosten, Glocken 9 Uhr gelesen, die Tageaber, wann solche wegen seiner Parochial-Geschäften wiederum haltenkann und le'en will, jedesmahl nach Haltung der vorherigen verkündet,auch eine Viertelstunde vorher denen am Fuß Zes Hilfenbergs wohnen-den ein Zeichen gegeben werden solle und zwar sollen solche heiligeMessen: die erste für Jhro hochfürstliche Durchlaucht Herrn LandgrasenChristian zu Hessen-Rheinfels als Fundatoren zur Erlangung einesglückseligen Sterbestündleins und damit der barmherzige gütige GottHöchstdieselben nach ersolgtem ihrem Ableben von der durch menschlicheSchwachheit im Leben sich zugezogener Strafe desto ehender befreyen undzu seiner immer währenden Anschauung aufnehmen möge. Die zweitezum Trost der Seele weyland Jhro hochfürstlichen Durchlaucht llulianaoXlsxanckrinao des Durchlauchtigen Herrn lstunäatoris abgelebten FrauMutter gebohrnen Gräfinn von Leiningen-Dachsburg, oder so fern diesemenschlicher Hülfe nicht mehr benöthigt wäre, für die armen Seelenim Fegfeuer, so der Erlösung am nächsten seyn. Die dritte für Jhrohochfürstlichen Durchlaucht die Frau Landgräfinu ?ranoisoa Xaveria.gcbohrne Fürstinn von Hohenlohe-Waldcnburg-Bartenstein, Gemahlinndes durchlauchtigsten Herrn?unclatoris zur schuldigen Danksagung derervon göttlicher Güte empfangenen vielfältigen Gnaden und Erhaltungeiner glückseligen Sterbstund, nach Jhro Ableben aber zur Beruhigungihrer Seele, jedoch aber an keinem andern Ort, als auf den Hülfcns-berg an dem privilegirtem Altar gehabten und desfalls so wenig umDispensation nachgesuchet, als wenig solche contra, meutern Lereuissiinilstunckatoris Statt und Platz ergreifen soll. Damit nun aber auchdiese milde Stiftung zu ewigen Zeiten ohnverrückt befolgt werden möge,so haben Jhro hochsürstliche Durchlaucht gna bstrnäator, die in daschurfürstliche Maynzische Amt Bischofstein würklich ausgeliehcnen 3000Nthlr. an die unter gedachtem Bischofstein gelegene Gemeinheit Lengen-scld gegen einen Hochdenenselben ausgestellten und von ermeldetem AmteBischofstein autirsutisirten rovors ounr omni aotiono et jure lZvpo-tbeeaö darmit cediret und die darüber in Händen gehabte Original-Obll^ationes dergestalt sxtradiret, daß ersagte Gemeinheit Lengenfeldvon äato an und in per^etnnm alljährlich 100 Rthlr. an das hoch-löbliche Closter Annenrode, dieses aber nach Verfließnng eines jedenJahres den zeitlichen Laorilieantsn ^ro laboro deren wöchentlich zulebenden drey heiligen Messen 50 Rthlr. abgeben, von den übrigen 50Rthlr. aber nicht nur den nöthigen Wein, Wachs, Hostien, und Para-