Druckschrift 
2: 1887
Seite
283
Einzelbild herunterladen
 

— 28? —

1681 starb Fürst Radziwill, seine Frau Katharina geb. v. Sobieskawurde Besitzerin. In dem mit den gesetzlichen Erben des Weiher abge-schlossenen Vertrage vom 3. August 1682 verpflichtet sich die rc. Radziwill,in den gekauften Gütern nach der Verordnung des Weiher keine andereals die Ausübung der katholischen Religion zu gestatten und für die Er-haltung des Weiherschen Begräbnisses sowie der Kapelle zu sorgen. Ineiner Urkunde Warschau den 15. Juni 1685 schenkte die Katharina vonSobieska, verwitwete Radziwill, ihrem Bruder, dem Könige Johann IH.(Sobieski) von Polen die Weiherfreischen Güter. In einem Briefe desKönigs Johann vom 5. August 1635 an den Klosterconvent zu Weihersfreiheißt es: „Unter anderen Vergnügungen, welche wir uns aus den jüngstin Besitz genommenen Weihersfreischcn Gütern versprechen, rechnen wir nichtunter die letzten, daß wir allda die von andächtigen Fundatoren eingeführteFamilie des großen Patriarchen des Seraphischen Ordens finden." AmSchlüsse versichert der König die ehrwürdigen Väter seiner Gnade und em-pfiehlt sich ihrem Gebete. Nach dem Tode des Königs Johann III. (1696)folgten im Besitze der Weiherfreischen Güter dessen Gemahlin, die KöniginMarie Casimira und dessen Sohn Prinz Alexander Sobieski.

Auf Befehl des Prinzen Alexander beschreibt dessen General-CommissarJohann Casimir Müller in einem Dokumente Weihersfrei den 2. November1706 alles dasjenige, was der hiesige Klosterconvent nach den Stiftungender Vorbesitzer von dem Schlosse zu Rutzau zu fordern habe. Bei derSchlußaufzähluug heißt es dann: „Ziegel zur Verbesserung der Kapellen,so viel als nöthig sind, aus der Ziegelei und freie Feuerung." Diesemfügt der Commissar hinzu: Weil einige Bürger sich eigenmächtig unterstandenhaben, bei den Kalvarienwegen Holz zu fällen des älteren Verbotes unge-achtet, so habe er dem Rath befohlen, dieses zu verhüten. Wer demnachnäher, als 15 Ellen (1 Elle 24 poln. Zoll — 273,5 pariser Linien,ungefähr 1^ Fuß pr.) vom Wege Holz aushaue, der solle auf Verlangendes Guardians eine Woche im Thurm zur Strafe sitzen, auch solle der Rathdarauf sehen, daß das Flußbett und die Rinne (welche das Wasser ausdem Teiche im Bruche nach der Fontaine auf dem Markte leitet) schleunigstwieder hergestellt werde, weil sonst die Klostermauern und die Wege ver-nichtet werden müßten. Außerdem sind 410 st. für das Kloster und dieKalvaricnstiftung alljährlich bestimmt.

Der Prinz Jacob Ludwig Sobieski, welcher nach dem Tode seinesBruders Alexander mit einem jüngeren Bruder in die Erbschaft der Weiher-freischen Güter eintrat, bestätigte die von seinem Vater König Johann ge-gebene Ordination und brachte ä. ci. Ohlau den 2. Januar 1716 dieseVerordnung in Erinnerung, wonach Niemand zum Ruine der Prozessions-wege und zur Belästigung der Wallfahrer 15 Ellen vom Wege Holz aus-hauen und ackern solle.