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2: 1887
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das Thor zur Stadt Jerusalem hinter Cedron, 24. Abschied Christivon Maria, 25. die Entblößung Christi vor der Kreuzigung —sind später, etwa bis zum Jahre 1666, 26. das Thor von Neu-Jerusalem, d. h. von Weihersfrei oder Neustadt, noch spätererbaut.

Nach der Einnahme Warschau's durch Karl Gustav von Schwedenkam Weiher am 15. November 1656 mit dem Könige Johann Casimir nachDanzig; hier wurde Weiher krank, vernichtete am 6. Februar 1657 dasPrivilegium von 1643 und bestimmte, daß in seinen Gütern die Lutheranerkeine Kirchen, Prediger und Lehrer halten dürfen, machte am 19. desselbenMonats ein Testament in polnischer Sprache, worin er seiner zweiten Gattinund seinen Kindern die Erhaltung der Kalvarien-Kapellen und des Klostersempfahl und starb am 2V. Februar 1657 im 48. Lebensjahre. Am 28.Mai 1658 wurde die Leiche in die Familiengruft, unter der Kapelle S.Jacobi in Weihersfrei, wo seine erste Gattin Anna Schasfgotsch bereits bei-gesetzt war, überführt.

Nach dem Tode des Weiher zwischen 1657 und 1663 ließ der frühergenannte Archidiakon Judicki eine Karte von den Kalvarienkapellen und derStadt Weihersfrei anfertigen und dedizirte sie dem Bischof von Kujavienund Pomarellen Fürsten Klevan Czartoryski. Dieselbe ist noch gut erhaltenund Eigenthum der Kalvarien-Kapellenstiftung.

Als am 26. Juni 1665 die zweite Gattin des Weiher, Johanna Ka-tharina, geb. Fürstin Nadziwill in ihrem zwei und dreißigsten Lebensjahreals verwittwete Lubomirski gestorben war, gelangten die beiden Töchter desWeiher aus erster Ehe, Cäcilie Eleonore Anna verehel. von Breuner undAnna Theresia verehel. von Scherffenberg zum Besitze der Weihersrei- undRutzauischen Güter. Beide wohnten in Schlesien. Durch Vertrag vom 21.Mai 1676 traten die beiden Geschwister Weiher den Besitz ihrer Güter anden Fürsten Michael Casimir Nadziwill ab. Dieser Fürst setzte für dasKloster jährlich 46 Tonnen Bier und eine Rente von 266 fl. aus. Eswurde von ihm auch ein Breve des Papstes Jnnocenz XI. vom 12. März1678 erwirkt, wodurch dieser allen Christgläubigen, welche nach Empfangder hh. Sakramente an den Festen der Auffindung und Erhöhung des h.Kreuzes die Kreuzigungs- und Begräbnißkapelle, am Gründonnerstage dieAbendmahlskapelle und ferner denen, welche den Weg der GefangennahmeChristi und die an demselben stehenden Kapellen besuchen und die Ablaß-gebete verrichten, ein vollkommener Ablaß, denjenigen, welche am erstenFreitag im Monat die Kreuzigungs- und Begräbnißkapelle besuchen, 3 Jahreund ebenso viele Quadragenen, denjenigen, die an den Freitagen der Fasten-zeit die Kapellen der Kreuzigung, des Begräbnisses, der Krönung undGeißelung besuchen, 16 Jahre und ebenso viele Quadragenen Ablaß ver-liehen wurde.