Kirche nicht allein und einsam stehe, so erhielt Weiher auf sein Ansuchenvom Könige Mladislaw die Erlaubniß, bei der Kirche eine Kolonie unterdem Namen „Weiherowska wola", d. h. Weihersfrei, zu gründen. DieseKolonie erhielt ein besonderes Privilegium, worin er auch den AugsburgischenConfessionsverwandten freie Rcligionsübung zusicherte.
Im Jahre 1646 faßte Weiher den Entschluß, innerhalb seiner Kolonieauch ein Kloster zu gründen. Zu diesem Zwecke wurde demnächst der Archi-diakon Mathias Joseph Iudicki, welcher in Folge eines Seesturmes auf derReise nach Holland ein in dieser Gefahr gemachtes Gelübde löste und indem benachbarten Putzig bei der dortigen Pfarrkirche eine Kapellenstiftung,die noch heute besteht, errichtet hatte, nach Warschau zur Einholung derGenehmigung geschickt, die auch ertheilt wurde. Am 3. Mai 1648 wurdevon dem Commissarius Präpositus Jakob Weptmann zu St. Albrecht beiDanzig nach Abhaltung einer h. Messe in der Pfarrkirche der Grundsteinzu einer neuen der h. Anna geweihten Kirche und zu dem beabsichtigtenKloster gelegt. Die inzwischen für das neue Kloster bereits eingetroffenenFrauziskanerpatres aus Osick in Polen mußten vorläufig in einem ihnenvon Weiher angewiesenen, in der Nähe gelegenen Hause wohnen. So langedie Klosterkirche noch nicht vollendet war, verrichteten die Patres den Gottes-dienst in der Pfarrkirche, die vorläufig in Ermangelung eines Pfarrers vonihnen verwaltet wurde. Am ö. Juni 1649 ertheilte der Bischof von Kujavienund Pomerellen dem Weiher auch die Erlaubniß zur Errichtung eines Kreuz-weges nach dem Vorbilde der Passionswege in Jerusalem.
Auf dem Reichstage zu Warschau am 13. Januar 1650 gab derKönig Johann Casimir dem Weiher zur Anerkennung seiner Verdienste imRussischen Kriege und der Tugenden seiner großen Vorfahren auf sein An-suchen ein Fundations - Privilegium zur Stiftung der Stadt Weiheropolis(Weiherstadt — Weiherfrei — Weiherowo). Das Original dieser Urkundebefindet sich im Archiv des Magistrats-Büreau zu Neustadt, in welchem erder Stadt das kulmische Recht verleiht und alle Gerechtsame, welche denanderen kleinen Städten Preußens von dem deutschen Orden und den Königenvon Polen zugestanden waren. Nach einer Urkunde Wloclawek vom 20. April1650 hatte der Administrator der Diözese dem Weiher gestattet, bei derKlosterkirche eine Schule zu errichten, in welcher wegen Lehrermangel dieReformatenpatres Unterricht ertheilen sollten. Die Schule wurde schon am1. November 1651, nachdem bereits am 15. März desselben Jahres dieKlosterkirche eingeweiht und den Patres übergeben war, eröffnet. DieseSchule wurde unter den besonderen Schutz der Eon^rsAatio äs xropaAanäalicls in Rom gestellt und von katholischen wie lutherischen Knaben besucht.Zu deu Unterrichtsgegenständen gehörten Religion, polnische, deutsche undlateinische Sprache und Rechnen. Die einzelnen Klassen in zwei Schulstubenführten folgende Namen: Urokorma, (Anfangsgründe), Lubintirna. (deutsch