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[1]: 1887
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Die Sk. Rochuswallfahrt zu Hainhausen beiSeligenstadt.

ür die Bewohner der untern Maingegend ist Hainhausen, eineFiliale von Weiskirchen, ein beliebter Wallfahrtsort. Die kleineGemeinde, welche aus 350 Katholiken mit einer katholischen Kirche besteht,besitzt eine Kapelle zum h. Rochus, welche 1692 gebaut wurde. Am Tagedes h. Patrons, auf Kirchweihe und an bestimmten Wochentagen wird inderselben Gottesdienst gehalten.

Am 16. August, dem Tage des heil. Rochus pilgerten viele Gläubigehierhin. Im Jahre 1874 sollen an diesem Tage bei 4000 Menschen an-wesend gewesen sein, wovon 700 die heiligen Sakramente empfingen. OhneGesang, ohne allen äußern Prunk, unter Abbetnng des Rosenkranzes ziehendie Prozessionen zur Kirche. Früher wurde ihnen eine schwarze Fahne vor-getragen zum Zeichen, daß dieses ein Bußtag sei. Jedoch sind die Häusergeziert.

Die St. Rochuskapelle bei Krugen.

^er St. Rochusberg bei Bingen, ehedem Eisenberg, auch Hessel-> berg genannt, hatte schon vor dem Jahre 1417 eine Kapelle,welche „Bethlehem" genannt wurde. In diesem Jahre nämlich gestatteteErzbischof Johann von Mainz die Einverleibung derselben mit dem St.Martinusstifte zu Bingen, welches Erzbischof Konrad 1427 bestätigte.

Im Jahre 1666 wüthete am ganzen Rheinstrome die Pest. In derGegend von Bingen zeigte sie sich zuerst in Münster und Aspisheim, wes-halb der Magistrat von Bingen am 10. April 1666 anordnete, die Be-wohner dieser Ortschaften nicht mehr in die Stadt einzulassen. Aber dieseVorsichtsmaßregel erwies sich völlig wirkungslos, da schon in demselbenMonate diese Krankheit auch in Bingen ausbrach und zwar mit solcherHeftigkeit, daß z. B. dem Seilermeister Johann Peter Heuser zwischen dem25. April und dem 15. Mai sieben Kinder an dieser Krankheit starben.Am 27. Mai befahl der Stadtrath, daß die Todten nach dem Läuten derSalveglocke am Abend nur durch die hierzu bestellten Baccarten oder Jobst-bnider (Mitglieder einer Bruderschaft, die sich die Krankenpflege und Tod-tenbeerdigung zur Pflicht gemacht hatte), ohne Beisein irgend eines anderenMenschen als des zum Vortragen des Kreuzes verpflichteten Hospitalmannesbeerdigt werden sollten; die Nachbareu, Verwandten und Freunde sollten