Die einleitenden Bemerkungen zum zweiten Bande der »Inventaredes Frankfurter Stadtarchivs« dürfen kurz ausfallen, nachdem HerrArchivrath Dr. Grotefend in dem Vorworte zum ersten Bande aus-führlich über die Entstehung des Unternehmens, die Zusammen-setzung der Bestände des Stadtarchivs und die bisher in demselbenbefolgten Methoden der Ordnung berichtet und Inhalt wie historischeBedeutung der zunächst zur Veröffentlichung bestimmten Archiv-bestandtheile — der politischen Archivalien bis zum Jahre ijoo —kurz gekennzeichnet hatte.
Wie dort versprochen, bringt dieser zweite Band die Ver-zeichnisse der Reichssachen-Urkunden als Ergänzung zu den im erstenBande veröffentlichten Reichssachen-Akten, ferner die Verzeichnisseder Rachtungen, Verbundbriefe, Verzichtbriefe, Urfehden, sodann dieDienstbriefe der Reisigen, Hauptleute und Amtleute auf den städtischenDörfern und endlich die Reichssachen-Nachträge. Die zeitliche Grenzeist bei allen diesen Repertorien das Ende des ij . Jahrhunderts; dieGründe für die Wahl dieses Endzeitpunktes hat Herr Dr. Grotefend inseiner Einleitung näher ausgeführt.
Die Repertorien, welche dem Drucke dieses Bandes zu Grunde ge-legen haben, sind das Werk Kriegks und seiner Mitarbeiter; nur dasVerzeichniss der Reichssachen-Nachträge ist zum grössten Theile meineArbeit; ich habe die Stückein der Ordnung verzeichnet, welche Kriegkauch für diese Nachträge gewählt und begonnen hatte. Das Verzeichnissrnusste sich als Fortsetzung und Ergänzung auch in der Form anKriegks Arbeit anschliessen, welche im ersten Bande veröffentlichtwurde; bei den einzelnen Inhaltsangaben habe ich mich, viellachweitergehend, als im Kriegk'schen Verzeichniss geschehen, bestrebt,in möglichst kurzer Fassung den Betreff der einzelnen Schreiben,aus welchen zum grössten Theile d ese Nachträge bestehen, oder derGruppen von Aktenstücken anzugeben. Ich denke, die richtige Mittegetroffen zu haben: einerseits lag es mir fern, erschöpfende Regestenzu geben, und andrerseits dürfte die von mir gewählte knappeFassung genügen, den Benutzer ersehen zu lassen, ob er in demeinzelnen Stücke oder in den zu einer Gruppe vereinigten StückenMaterial für seine Zwecke zu erwarten hat oder nicht. Diese kurzenAngaben haben lediglich den Zweck, auf den Inhalt der Stücke auf-merksam zu machen; sie sollen dem Benutzer, der in ihnen vielleicht