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etwas finden könnte, nicht die Einsichtnahme in die Aktenstückeselbst ersparen. Die von Dr. Quidde in der Deutschen Literatur-Zeitung getadelte Weglassung der — nur für einen kleinen Theil— von Kriegk angegebenen Zahl der vorhandenen Aktenstücke beiden einzelnen Nummern ist eine wohlbedachte und berechtigtegewesen. Der ernsthafte Benutzer, und nur an einen solchen darfgedacht werden, muss versuchen, auch das geringste ihn interessierendeAktenstück einzusehen oder kennen zu lernen.
Die in den Reichssachen-Nachträgen massenhaft vertretenen un-datierten Stücke konnten nur zum geringsten Theile bestimmt datiertund an ihren Orten eingefügt werden; die übrigen wurden zu grösserenGruppen vereinigt, aber getrennt verzeichnet und ungefähr (z. B.
»ca.« 1400, ca. 1410, ca. 1420 u. s. w.) den Jahrzehnten zugewiesen,zu denen sie nach ihren äusseren oder inneren Merkmalen gehörten.
Auch diesen zweiten Band lassen wir noch ohne Register hinaus-gehen ; erst der dritte Band, welcher mit den Kaiserbriefen, Reichs-tagsakten, Wahltagsakten, Kopialbüchern und anderen Beständen vongeringerem Umfange und von geringerer Bedeutung die politischenArchivalien bis 1500 abschliesst, soll das Gesammtregister zu dendrei ersten, eine in sich geschlossene Archivaliengruppe umfassendenBänden der »Inventare« bringen. Die Berechtigung dieses Ver-fahrens begründen die Schlussworte der Einleitung zum ersten Bande.
In den kritischen Besprechungen über den ersten Band hat esan Anerkennung und auch an Ausstellungen nicht gefehlt. Dieletzteren Hessen sich voraussehen; handelte es sich doch um einArchivrepertorium, welches vor zwei Jahrzehnten entstanden ist unddessen Verfasser niemals an eine Veröffentlichung desselben gedachthatte. Dass diesem, lediglich zur Orientierung des Archivars bestimmtenRepertorium mancherlei Mängel anhafteten, war dem Herausgeber,wie aus der Einleitung des ersten Bandes zu ersehen, vollkommenklar. Eine Umarbeitung bezw. Neubearbeitung aber wäre, wie dortnäher ausgeführt, mit grossen Schwierigkeiten verknüpft gewesen,und so schritt Herr Dr. Grotefend mit kurz entschlossenem »sinttit sunt, aut non sint« zur Veröffentlichung. Ueber die einzelnenAusstellungen der Kritik an der von Kriegk gewählten Form lässtsich streiten; eine Erörterung der erhobenen kritischen Bedenken imAllgemeinen fällt ausserhalb des Rahmens dieser Einleitung. EineBesprechung (Historische Zeitschrift N. E. Bd. XXV, S. 320 ff. vonWanbald) hat eine Reihe von Berichtigungen gebracht, welche, wienachfolgende Zusammenstellung zeigt, nur zum Theil berechtigt sind.
Nr. 15 ist statt »merklicher Bau« mit W. ein »burglicher« zu
verstehen. "j'
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