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7 (1915)
Seite
371
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Einleitung. 371

Wenn nun Losz als eine weitere Quelle der CompilationStumpfs gedruckte Beschreibung der Eidgenossenschaft nennt,welche in der Tat im XII. Buch, Cap. 22—34 speziell von Baselhandelt, so lässt sich der Einfluss dieses Werkes allerdings mitvölliger Sicherheit feststellen. Da nämlich Stumpf auch beiwörtlicher Abschrift seiner Quellen doch hin und wieder seineeigene Ausdrucksweise zur Geltung bringt, so gab der unbe-kannte Compilator schon in den aus Briefer stammenden, je-doch auch bei Stumpf vorhandenen Abschnitten an mancher

" Stelle dem Wortlaut dieses letztern den Vorzug. Aus den vonBriefer unabhängigen Teilen aber nahm er alles herüber, wassich irgendwie auf Basels Bischöfe bezieht, während er dievielen dort gleichfalls vorhandenen Nachrichten aus der städti-schen Geschichte grösstenteils übergieng 1 ).

Gleichwie das Verhältnis zum Werke Stumpfs genau er-kennbar ist, so lässt sich auch aus dem noch vorhandenen-lurnierbuch mit einiger Sicherheit ermitteln, wie weit dessenVerlorne Vorlage dem Compilator als Quelle diente. Dochwissen wir nicht, ob diese Vorlage wirklich nur enthielt, was

0 a us ihr im Turnierbuch sich findet. Aber auch von Briefers

^ni'onik kennen wir nur die speziell für Stumpf gefertigte

Zürcher Handschrift, während die in Basel verbliebene, welche

<>50 dem Compilator als Vorlage diente, längst verloren ist.

. se " r nun diese zwei von Brief er gefertigten Handschriften

5 lrn Wesentlichen übereinstimmen mochten, so erscheint es immer-iin denkbar, dass die Basler Handschrift teilweise mehr ent-J^elt, als was er für Stumpf zu wiederholen für nötig fand,^s kann daher nicht befremden, wenn aus den meisten der vonftoefer benützten Quellen, wie z. B. aus Bernold von St. Blasien,

•" Q der Compilation sich einzelne Abschnitte finden, welche inuer Zürcher Handschrift fehlen. Und ebenso begreiflich er-scheint es, wenn Briefer z. B. die Entstehung der Zünfte, dieür Stumpf keine weitere Bedeutung hatte, einzig in seiner inBasel verbliebenen Handschrift erwähnte, oder wenn er in der

36 Zürcher Handschrift bei den Verpfändungen der Bischöfe die^fandsummen wegliess. Andrerseits ober zeigt schon der von-L-osz erwähnte »zerrissene Cathalogus«, dass immerhin nicht*Ues, was in der Compilation weder auf Stumpf noch auf dieVorlage des Turnierbuchs sich zurückführen lässt, aus der ver-

40 ior nen Handschrift Briefers stammen kann. Doch fehlt uns

v ') Ueber Stumpfs diesbezügliche Basier Quellen s. B. Zeitschr. f. Gesch.XT 244 ff. un d xill 101 ff.

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