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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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Sag

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1505.

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i505, 4priZ 17.

Weissenburg.

389. Bischof Philips zu Speyer schreibt an den Grafen Wolfgang zu Fürstenberg:

der Graf sei ihm sehr behilflich gewesen, als er jetzt vom Könige des Stifts Regaliagnädiglich in der Kammer verliehen erbalten habe; daher schicke er ihm zum Dankedas Pferd, darauf er zum Könige geritten sei, das beste, was er an Pferden gegen-wärtig habe, und das der Graf durch einen Diener habe verlangen lassen.Datum Weyssemburg dornstag nach Jubilate anno etc. quinto.

Spuren eines aufgedrückten grünen Siegels.Pap. Or. Donaueschingen.

HR

1505, April 22.

390. Wolfgang Graf zu Fürstenberg, der Zeit Römischer königlicher Majestät Hof-

marschalk, oberster Hauptmann und Landvogt in Elsas und Ortennowe, quittirt derköniglichen Majestät für 24000 fl. rinisch, welche ihm dieselbe für seinen Dienstsold,geliehenes Geld und andere der königlichen Majestät dargestreckte Ausgaben schuldigwar, da ihm die königliche Majestät dafür die Herrschaft Ortnaw laut der Verschrei-bung in Pfandsweise übergeben hat a ) 2 ).

Geben an st. Jörgen des hl. ritters abendt 1505.

Das Siegel des Ausstellers fehlt.Perg. Or. Donaueschingen.

1) 1505, Jan. 24. (Eadstat) schreibt (der k. Kanzler Matthäus) Lang an den Grafen Wolfgan°- zuPürstenberg: „nachdem ich euch mermaln geschriben han, das königliche Majestät ewr rechnung hern vnd denpfandtsbrief aufrichten lassen well, das han ich auf der königlichen Majestät vertrösten gethan, vnd doch seinkönigliche Majestät die sach verzogen vnd nit fertigen wellen; das hat sein königliche Majestät aus schalck-heit vnd darumb gethan, wo euch sein königliche Majestät mit allen ewrn Sachen gefertigt het, so werdt irvileicht weg geriten, vnd euch mit solhem zu Innsprugg behallten wellen; sein königliche Majestät hat sonstauch mit euch zu handeln, darumb euch dann sein königliche Majestät hiemit schreibt vnd beschaidt, zu seinerköniglichen Majestät ze komen; so wil sein königliche Majestät aller Sachen halben mit euch handeln, das hanich euch nit verhallten wellen, vnd wir wellen bald bey einander sein, in mitler zeit will ich nichtz destmyn-der bei seiner königlichen Majestät ewr Sachen handeln." Pap. Or. Donaueschingen.

2) 1505, April 18. (Straßburg) gelobt Graf Wolfgang der königlichen Majestät, dass dieselbe in demnächsten Jahre alle Stunde Macht haben soll, die Nutzungen der ihm verpfändeten Ortenaw „zu beraitten vndzu erlernen", wogegen ihm die jährlichen alten Zinse, die darauf verschrieben, „sambt den gefeilen, so seinMajestät meinem herm von Sachs, herren Ott Stürmen, der Ycher erben, dem Boltzhirst (sie), Hennslin Kolb-lin vnd andern von gnaden geben, auch der statt Offenburg jerlich in ewigkhait abgelassen eins Schaffners Ion

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