44 Histor. Handschriften in Folio Nr. 110.
den Wiederaufbau der im J. 1634 von den Kaiserlichen in Asche gelegtenStadt. Die Chronik schrieb er im 60. Lebensjahr 1666. Um Erlaubnis,sie drucken lassen zu dürfen, bat er den Herzog Eberhard III. am letztenFebr. 1667 (s. den hinten eingeklebten Brief); ob er sie auch wirklich inDruck brachte, wie es nach S. 300 scheinen könnte, ist sehr zweifelhaft.In Ermangelung älterer Lokalnachrichten lässt er 8. 1—145 eine Geschichteder deutschen Kaiser vorausgehen; dann folgt erst eine magere Aufzählungder Lokalereignisse, der bekannter gewordenen Bürger und der Kirchen-uud Gemeindediener (welch letztere von anderer Hand, bis -weit in das18. Jahrh. hinein fortgesetzt ist) von W. Die Einäscherung und der Wieder-aufbau der Stadt (1634—56) sind besonders behandelt S. 227 — 288. DenSchluss bildet eine WaibUngische Weinrechnung von den JJ. 1470 — 1670.Fragmente aus dieser Chronik s. Fol. nr. 29G.
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Pap., XVI. Jahrh., 2 Vorsetzblätter aus einer Perg.-Hdschr.theologischen Inhalts, Titel und Vorwort je 1 Bl., Register 2 Bl.,dann der Text mit 116 Bl. (Bl. 6 und 7 fehlen). Pappbd.
Chronica Zeit unnd Jarbuch von der Statt Hall Ursprung unnd was sich
darinnen verloffen und wass für Schlösser umb Hall gestanden, durch M.
Johan Herolt zusamengetragenn.
Der Verfasser dieser Chronik war wie sein Vater (seit 1514) Pfarrerin Beinsberg, damals noch Beinoltzberg genannt, jetzt zum Oberamt Hallgehörig, wo er auch im J. 1490 geboren wurde und um 14. Nov. 1562starb. Er erklärte sich schon vor 1525 für die Reformation und wurdein den Bauernkrieg stark verwickelt. Die Vorrede seiner Chronik datierter vom Bartholomäustag 1541, es sind aber sichere Anzeichen vorhanden,dass er früher daran zu schreiben anfing und mindestens bis 1550 daranfortschrieb. Die Hand, welche diesen Kodex von Anfang bis zu Endeschrieb, ist nicht diejenige Herolts selbst -- das Autographon scheint nichtmehr zu existieren —, der Kodex entstand aber bald nach der Mitte des16. Jahrh., wie aus den Schriftzügen zu schliesseu; der späte Eintrag vonder Hand eines Besitzers (116'): „Anno domini 1635" darf hierüber nichttäuschen. Jedenfalls ist diese Abschrift unter den bekannten die ältesteund noch verhältnismässig frei von fremden Zusätzen, doch finden sichschon hier solche aus Widmann (vergl. Fol. nr. 8) und andern.
Schönhuth beschrieb diesen Kodex in der Zeitschr. des bist. Vereins fürwirt. Franken H. G. 1853. S, 103 und legte ihn seiner Ausgabe (Hall 1855)