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1 (1924)
Seite
617
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6 , WIENBARG

„durch die neuesten Ereignisse längst verdrängt", daher war der Zen-sor so gnädig, die Zulassung des Buches zu empfehlen. Das Ober-zensurkollegium dachte anders; in. der Antwort an Trautwein vom15- Januar 1839 verbot es das „Tagebuch aus Helgoland" ohne Be-gründung. Auch von diesem Werk hat der Verlag Hoffmann & Campe1921 einen Neudruck mit zeitgenössischen Abbildungen herausgegeben.

Das Fragmentarische jenes Tagebuchs empfand der Zensor dumpf;der vorzeitige Zusammenbruch der Schaffenskraft Wienbargs trat nochstärker hervor bei seinem nächsten Buche, den „Geschichtlichen Vor-trägen über altdeutsche Sprache und Literatur" (Hamburg, Hoffmann& Campe. 1838). Grano fand (26. Okt. 1839) auch daran etwas aus-zusetzen : daß jemand über die abschreckende Behandlung der deut-schen Sprache im höheren Unterricht eine abfällige Bemerkung machte(S. 63), gehörte sich durchaus nicht, und wenn Wienbarg (S. 35)„zwischen der Hörigkeit und Knechtschaft des Mittelalters und demBauernstande und dem Tagelöhnerdienst der Jetztzeit eine für dieletzte nicht vorteilhafte Parallele" zog, so entschuldigte der Zensor dasnur mit seiner allgemeinen Überschätzung der Vergangenheit. Mehrkonnte Grano aus den z. T. abgerissenen und trocknen Notizen desBuches offenbar beim besten Willen nicht herausfinden, und zu einemVerbot genügten die beiden Stellen nicht. So wurden denn diese Vor-träge, ein nur für Gelehrte brauchbares Werk, das ebenfalls Trautweineingereicht hatte, auf Vorschlag des Oberzensurkollegiums (v. 16. Nov.)am 9. Dezember 1839 zum Debit in Preußen zugelassen.

Damit verschwindet Wienbarg aus den preußischen Zensurakten. Erwar so völlig vom Büchermarkt verdrängt, daß es sich anscheinendnicht mehr lohnte, das Oberzensurkollegium noch mit seinen nächstenspärlichen Schriften zu behelligen. Die Ausnahmeverfügung gegen siewurde 1842 nicht ausdrücklich aufgehoben, da Wienbarg kein Gesuchdieser Art einreichte; er erklärte vielmehr, ebenso wie Gutzkow,öffentlich (in Hamburger Blättern), daß ihm „niemals Versprechungenirgend einer Art von irgend einer Regierung angemuthet, nochvon ihm je solche gegeben worden seien". Aber das Ausnahme-gesetz war jetzt durch anderweitige Verwendung des Zensors Johnpraktisch unwirksam gemacht. Nicht einmal dessen bedurfte es,denn Wienbarg verstummte in diesen Jahren vollständig; bis 1848konnte er sich nur noch zu etlichen politischen Broschüren aufraffen.Was später folgte, sind nur zufällig ans Land getriebene, Mitleidheischende Trümmer eines Schiffes, das dereinst mit stolzen Segelnauf die Höhe eines sonnigen Lebens hinauszufahren geglaubt hatte.(Akten des Preuß. Geh. Staatsarchivs: Rep. 77 II Gen. 19 [Vol. 2] und74, Spec. W 23; Rep. 101 D Gen. 57 und E Spec. W 28; Ausw. AmtRep. IV 196 Bd. 1.)