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Angriffen auf die Herausgeberin nicht fehlen. General v. Hedemannveröffentlichte einen Brief, in dem sich Humboldt gegen eine Ver-öffentlichung seiner Korrespondenz auch nach seinem Tode mit Nach-druck verwahrte: er schreibe jährlich etwa 2000 Briefe, aber er „be-streite das vermeintliche Eigenthumsrecht selbst derer, an die vertrauteBriefe zufällig oder durch Kauf gelangt" seien. Ludmilla Assing aberwies in einem umfangreichen Aufsatz der Berliner „Volkszeitung"(Nr. 62 vom 13. März 1860) zutreffend nach, daß sich dieser Protestnur auf solche Briefe beziehe, die Humboldt nicht selbst zum Druckbestimmt habe. Das zeige schon sein Brief an Varnhagen vom 7. De-zember 1841, dessen entscheidende Sätze sie ihrem Buch als Mottovorangestellt habe. Die beiden Männer hätten sich oft über die An-gelegenheit unterhalten, hin und wieder sei sie selbst dabei zugegengewesen. Sie führte dann noch mehrere briefliche Äußerungen Hum-boldts (vom 1. April 1844, 28. Januar und 30. November 1856) an, ausdenen hervorging, daß Humboldt an Varnhagen alles das übergab, waser für die Zukunft gewissermaßen „retten" wollte, während er sichanderes zurückgeben ließ (4. Juli 1854, 9. September 1858), wovon erspäteren literarischen Gebrauch nicht wünschte. Auch mit der Ver-öffentlichung der beigegebenen Auszüge aus den „Tageblättern" Varn-hagens habe sie nur den Willen des Verstorbenen erfüllt; sie habe ihmwiederholt das Versprechen ihrer Publikation ablegen müssen: „in wiewarmer, begeisterter, mir unvergeßlicher Rede zermalmte er dann sooft, sich in Gesprächen über diesen Gegenstand ergehend, die aufKosten der Pflicht gegen Volk und Geschichte geübte Rücksicht, dieEinwürfe voraussehend, die man jetzt gegen die Veröffentlichung er-hoben hat, aber auch ihre geistigen Quellen eben so scharf als treffendbezeichnend." Dieselben Darlegungen stellte sie der 3. Auflage desBuches als Vorwort voran. — In der „Preußischen Zeitung" vom27. März (Nr. 147) erschien eine andere Entgegnung von dem Sekretärder Hamburger Stadtbibliothek, Dr. M. Isler. Dieser behauptete, Varn-hagen habe noch 1858 bei einem Besuch in Hamburg die Absicht ge-äußert, seine Briefsammlung der dortigen Bibliothek zu vermachen,mit der Bestimmung, daß nicht früher als zwanzig Jahre nach seinemTode etwas daraus publiziert werden dürfe. Isler bestritt daher dasRecht Ludmillas, bezweifelte außerdem die Zuverlässigkeit des Textesund legte die Äußerung Humboldts vom 7. Dezember 1841 dahin aus,daß damit nur „der Besitz in der Autographensammlung''' gemeint ge-wesen sei und Humboldt im übrigen geglaubt habe, Varnhagen würdeauf Grund dieses Materials einmal seine Biographie schreiben. In derAugsburger „Allgemeinen Zeitung" erließ der Hamburger Stadtbiblio-thekar eine ähnliche Erklärung. Daraufhin veröffentlichte Ludmillain der „Vossischen Zeitung" vom 31. März 1860 die Schenkungsurkunde,durch die ihr Varnhagen am 7. Dezember 1856 alle seine Bücher und