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niessener Weise. Da obendrein Panizza der Flucht verdächtig erschien,wurde er sofort ins Gefängnis abgeführt. So rächte sich seine Satire>,Der heilige Staatsanwalt", die kurz vorher erschienen war, an•hm selbst.
Die wenigen der bayrischen Staatsanwaltschaft erreichbaren Exem-plare des „Liebeskonzils" wurden vernichtet; die ebenfalls verfügteUnbrauchbarmachung der Platten und Formen war natürlich unmög-lich, da das Buch in Zürich erschienen war, wo es unbehindert ver-kauft wurde.
Aus dem Gefängnis als Schwerkranker entlassen, siedelte Panizzanach Zürich über und veröffentlichte noch im selben Jahr die Recht-fertigungsschrift „Meine Verteidigung in Sachen ,Das Liebeskonzil'.Nebst dem Sachverständigen-Gutachten des Dr. M. G. Conrad unddem Urteil des k. Landgerichts I" (Zürich, Verlags-Magazin J. Schabe-litz, 1895). Der Prozeß verschaffte ihm, dem „Liebeskonzil", sogareine zweite Auflage, und eine dritte erschien 1897 als Veröffentlichungder Münchener „Gesellschaft der Bibliophilen". Der Verfasser schriebdazu ein Vorwort, das er „Oskar Panizza, Dichter von Gottes Gnaden"unterzeichnete. 1919 widmete ihm die Münchener Zeitschrift „DieWeltliteratur" eine Sondernummer (Nr. ig).
Panizza ist später völlig verschollen. Erst die Nachricht von seinemTode im September 1921 löste dieses Rätsel: er starb in geistiger Um-nachtung in einer Heilanstalt bei Bayreuth. Weitere Neudrucke seinerjetzt vergriffenen und selten gewordenen Bücher sollen Panizzas Ver-wandte untersagt haben.
v. RAUMER, FRIEDRICH (1781—1873).
Im Jahre 1819 wurde der Historiker v. Raumer, seit 1811 an derUniversität Breslau, als Professor der Staatswissenschaft und Ge-schichte nach Berlin berufen und, jedenfalls seiner durch lokale Ein-flüsse noch nicht getrübten Unbefangenheit wegen, zum Mitglied deseben neu ernannten preußischen Oberzensurkollegiums ernannt, das,aus zwölf unabhängigen Männern bestehend, in letzter Stelle über alledurch die Karlsbader Beschlüsse entbrennenden Zensurstreitigkeitenentscheiden sollte. Raumer war damals mit den Vorarbeiten seinerdurch fünf Auflagen belohnten „Geschichte der Hohenstaufen undihrer Zeit" (Leipzig. 1823—1825) beschäftigt, die nach einer Tage-buchnotiz Varnhagens vom 8. März 1824 in Österreich verboten wurde,obgleich Kaiser Franz selbst darauf subskribiert hatte; auch Raumers..Vorlesungen über die alte Geschichte" (Leipzig, 1821) waren in Öster-reich mit „Damnatur" belegt. Das Manuskript des Hohenstaufenwerkshatte der preußischen Zensurbehörde vorgelegen, obgleich es in Leip-zig gedruckt wurde, eine ungewöhnliche Bevorzugung, die RaumersOnkel, der Vorsitzende des Oberzensurkollegiums, durchgesetzt hatte;