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Auch im katholischen Bayern, wo schon „Minna von Barnhelm" als„Preußenstück" ungern gesehen war, stand Lessings „Nathan" zwarnicht gerade auf dem Index, aber als „antikatholisches Stück" und alsApotheose des Judentums bei Hof und Kurie im übelsten Geruch. Dieoffizielle Inquisition hatte dafür, wie Franz Dingelstedt in seinen„Münchener Bilderbogen" launig berichtet, drei Bezeichnungen: I. das„Judenstück", 2. „die Komödie des religiösen Indifferentismus" und3. „der mit falschen Ringen handelnde Hebräer". Daß Dingelstedt,den König Max von Bayern 1850 als Intendanten des Hoftheatersnach München berufen hatte, es wagte, den „Nathan" am 15. Juli 1854zur Eröffnung der Münchener Industrieausstellung aufs Repertoirezu setzen, obgleich alle grellen Farben abgemildert wurden — was ihmdann wieder von den Liberalen den Vorwurf höfischer Feigheit ein-trug —, wurde einer der Nägel zu dem Sarge, den die ultramontanePartei dem lästigen Ausländer und Protestanten zimmerte und in demsie ihn drei Jahre später auch wirklich hinaustrug. — Dabei gehörtLessings „Nathan" keineswegs zu den von der katholischen Kircheverfemten Büchern. Von seinen sämtlichen Schriften verzeichnetder römische Index überhaupt nur „Die Erziehung des Menschen-geschlechts", aber lediglich in seiner als Anhang zu dem französischenBuche „Religion saint-simonienne" erschienenen Ausgabe, die am29. Januar 1835 von der Indexkongregation verboten wurde.
MÜLLER, WILHELM (1794—1827).
Der liebenswürdige Dichter der Müller- und Wanderlieder studierteals Einundzwanzigjähriger in Berlin und fand dort einen Kreis vonFreunden, die gleich ihm die Freiheitskriege mitgemacht hatten undpoetischen Neigungen huldigten. Außer Müller selbst und dem MalerWilhelm Hensel hat es aber keiner von diesen jungen Leuten zu Lor-beeren gebracht. Als äußeres Zeichen ihres Freundschaftsbundes ver-abredeten sie eine gemeinsame Gedichtsammlung, die unter dem Titel„Bundesblüthen" 1816 bei Maurer in Berlin erschien und Müllerslyrische Erstlinge enthielt. Eben als dieses Büchlein im Druck fertigwar, erschien eine Kgl. Verordnung (vom 6. Januar 1816), die nichtnur alle Geheimbünde verbot, was schon durch ein früheres Edikt vom20. Oktober 1798 geschehen war, sondern auch „bei namhafter Geld-und Leibesstrafe" etwas über sie zu drucken untersagte. Hatte dochKönig Friedrich Wilhelm III. den 1808 genehmigten sittlich-wissen-schaftlichen Verein „Tugendbund" ein Jahr später plötzlich wiederverboten; er fand in den „Uns zur Bestätigung vorgelegten Entwürfeneiner Verfassungs-Urkunde jenes Vereins", so entschuldigt er sich ge-wissermaßen nachträglich in jener Kabinettsorder vom 6. Januar, „sowie in der damaligen politischen Lage des Staats, Gründe, ihn aufzu-heben und den Druck aller Diskussionen über denselben zu unter-