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1 (1924)
Seite
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GUTZKOW 2 qt

sich geändert. Es verlautete von Berlin, daß einige der mit mir ingleicher Lage befindlichen Autoren sich, unter gewissen Bedingungen,einer vollkommnen Befreiung von allen frühern Einschränkungen zuerfreuen gehabt hätten.

„Mir sind solche Bedingungen nicht vorgelegt worden. Vielleichtmochte es unnöthig erscheinen, da meine schriftstellerische Thätigkeitsich fast ausschließlich der Bühne zugewandt hatte und dadurch eineeinheimische Censur derselben von selbst involvirt war. Auch ichglaubte, hoffen zu dürfen, daß jene vor acht Jahren gegen mich noth-wendig erschienenen Maaßregeln jetzt vergessen sind.

„Seither seh' ich aber, daß dies nicht der Fall ist.

„Der Kölner Censor streicht meinen Namen von einem Bühnen-stücke. Er ließ ihn erst zu, als er sah, daß dasselbe Stück auf derKönigl. Bühne von mir selbst in Scene gesetzt wurde.

„Von einer Sammlung Briefe aus Paris, die ich im vorigen Herbstin Leipzig drucken ließ, ist in Preußen der Verkauf zugelassen ge-wesen, die Ankündigung aber nicht.

„Die ,Rheinische Zeitung' brachte eine Kritik dieser Briefe. DerCensor strich sie. Hr. G. Jung, einer der Redakteure, schickte seineArbeit in die .Deutschen Jahrbücher'. Zufällig war es eine Kritik, inder ich mishandelt wurde.

„Aber nicht immer nützt mir auf diese Art die Preußische Censur.Wenn in Berliner Blättern ein Almanach angekündigt wird mit Bei-trägen von hundert Autoren, unter denen ich mich zufällig auch be-finde, so find' ich regelmäßig meinen Namen von der Censur gestrichen.

„Wenn ein Journal mich unter seinen Mitarbeitern aufführt, so wirdman meinen Namen sicher in den Berliner Blättern nicht finden.

„Die HH. Censoren scheinen über mich so im Unklaren zu sein, daßich mich bei solchen Anzeigen oft in Königsberg zugelassen, in Kölngestrichen finde."

Ohne irgendwelche Versicherungen für die Zukunft zu geben, be-leuchtete das Schreiben treffend die Unhaltbarkeit und Unsinnigkeitder Situation, auch im verwaltungstechnischen Sinne, so treffend, daßdie drei Zensurminister Eichhorn, Bülow und Arnim sein Gesuch be-fürworteten. Arnim wollte es vermeiden, daß der Fall Gutzkow in derPresse so erörtert werde, wie im Vorjahre die Lossprechung Laubesund seines jungdeutschen Kollegen Th. Mundt. Das Zensuredikt von1819, die Order vom 28. Dezember 1824 und des neuen Königs jüngsteZensurinstruktion vom 31. Januar 1843 genügten, um Angriffe aufReligion, Staatsverfassung und Sittengesetz zu hindern. Man brauchedaher von Gutzkow kein Versprechen zu fordern, nur ihm anzudeuten,daß „bei einem Rückfall in die frühere verderbliche Richtung das bis-herige Verfahren wieder eintreten würde". — Der König aber bestandauf der „vorherigen Reversirung" ; seine Kabinettsorder vom 26. März