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1 (1924)
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GLASSBRENNER 206

ein, wo er Jahre hindurch wohnte. Als Zensor ward ihm der DichterLangbein bestellt, dessen Spezialität komische Balladen waren; amtlichgalt er stets als unsicherer Kantonist, weil er sich nur schwer ent-schließen konnte, einen guten Witz zu streichen, auch wenn er etwasanzüglich war. Bald kam es zu scharfem Konflikt: Glaßbrenner brachtein Nr. 66 vom 26. Juli einen Bericht „Wie ein Graf verdiente Schlägebekommt". Der redaktionelle Zusatz „Aus einem Spanischen Journaleübersetzt - ', konnte nur den harmlosesten Leser darüber hinwegtäuschen,daß es sich um einen Berliner Vorfall handelte: Ein gräflicher Studenthat einen bürgerlichen beleidigt, eine Forderung mit Ohrfeigen beant-wortet und ihm noch obendrein drei Eckensteher auf die Bude ge-schickt, um ihn zu verprügeln; andern Tages im Kolleg wird er vonden Kommilitonen des Beleidigten mit Tintenfässern bombardiert undschließlich hinausgeworfen; er verschmerzt den erhaltenen Denkzettel,denn „ein Bürgerlicher kann de jure einen Adligen gar nicht prügeln

— deshalb waren die Prügel de facto gar nicht vorhanden gewesen"!

— Sogleich nach Erscheinen der Nr. 66 beschwerte sich der Polizei-minister v. Brenn beim Oberpräsidenten v. Bassewitz, zu dessenRessort die Ausübung der Zensur durch das Polizeipräsidium gehörte:Glaßbrenner schildere „eine unangenehme, im hiesigen Akademie-gebäude vorgekommene Begebenheit mit den gehässigsten Farben";auch wenn dem Zensor der zum Stadtgespräch gewordene Vorfall un-bekannt geblieben sein sollte, hätte der Aufsatz gestrichen werdenmüssen, da schon Überschrift und Einleitung nur dazu dienten, „gegengewisse Stände aufzureizen". Man möge den Privatgelehrten Langbeinnachdrücklichst darauf aufmerksam machen und die Zensur in Zukunftdem Geh. Hofrat John übertragen, der alle belletristischen Blätterdieser Art beaufsichtige, dem Redakteur Glaßbrenner aber eröffnen,sein Blatt werde verboten werden, wenn er nochmals einen ähnlicheninjuriösen Artikel aufnehme oder überhaupt zu Klagen Anlaß gebe.Daraufhin wurde ab I. Januar 1833 John mit der Zensur des „DonQuichote" betraut. Gegen dessen Zensurstriche reklamierte Glaß-brenner mehrmals erfolglos beim Oberzensurkollegium; einen diesergestrichenen Aufsätze, eins der beliebten „Phantasiestücke", fand derVorsitzende des Kollegiums, Geh. Rat K. G. v. Raumer, so „schänd-lich", daß er Abschriften davon an sämtliche preußischen Regierungs-präsidenten verschickt haben wollte, damit der Artikel ja nicht ander-wärts gedruckt werde. Das erschien aber dem Polizeiministerium „un-zweckmäßig". Am 20. September verlangte das Kollegium sogar einenVerweis des Zensors John, weil er einen Ausfall gegen das „PolitischeWochenblatt" in Nr. 126 hatte durchschlüpfen lassen. Acht Tagespäter war bereits das Maß der Sünden Glaßbrenners voll. Er hattees von vornherein mit dem Oberzensurkollegium verdorben, weil erdiesem nur unregelmäßig sein Blatt vorlegte, wozu er, abgesehen von